Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen bestimmt im Falle der Verhinderung der allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) die folgende Reihenfolge:
- Beigeordneter für das Dezernat III
- Beigeordnete für das Dezernat II
- Leiter Zentrale Dienste
Sachdarstellung:
Der § 68 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ordnet die zwingende Bestellung eines allgemeinen
Vertreters des Bürgermeisters an. Mit Wirkung vom 01. Mai 2014 wurde der
Beigeordnete für das Dezernat IV, Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Hans-Joachim
Peters, zum Ersten Beigeordneten bestellt. Die übrigen Beigeordneten sind zur
allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Erste
Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.
Es wird
vorgeschlagen nach Ausscheiden des bisherigen Fachdezernenten Innere
Verwaltung, Herrn Manfred Turk, im Falle der Verhinderung des Ersten
Beigeordneten folgende Reihenfolge zu bestimmen:
- Beigeordneter für das Dezernat III
- Beigeordnete für das Dezernat II
- Leiter Zentrale Dienste
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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