Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung über die Durchführung der
Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Bergkamen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Rates vom 07.11.2013 wurde die Verwaltung
beauftragt im Jahr 2014 die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme durch eine
Fachfirma zu veranlassen (Drucksache Nr. 10/1297). Diese Maßnahme ist aus Gründen
der Steuergerechtigkeit vorgesehen, da eine hohe Dunkelziffer von steuerlich
nicht erfassten Hunden im Stadtgebiet vermutet wird.
Es wurden insgesamt vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Bis zum Ende der vorgegebenen Frist wurden zwei Angebote (Firma
Adler-Kommunalservice GmbH / Aachen und Firma SPRINGER Kommunale Dienst GmbH /
Düren) eingereicht. Die Durchführung der Bestandsaufnahme soll in Form einer
digitalen Erfassung erfolgen.
Die beiden Unternehmen bieten jeweils drei Abrechnungsvarianten
an:
Variante 1: Dieses
Abrechnungsmodell basiert auf der Gesamtzahl der Haushalte und beinhaltet einen
Preis pro besuchten Haushalt.
Variante 2: Dieses
Abrechnungskonzept ist ausschließlich erfolgsabhängig und sieht einen Festpreis
für jeden neu veranlagten Hund vor.
Variante 3: Bei dieser Option
erfolgt die Vergütung teilweise auf Erfolgsbasis. Der Preis berechnet sich zu
50 % nach der Variante 1 und zu 50 % nach der Variante 2.
Aufgrund der Vergleichsberechnungen wurde als günstigster Anbieter
die Firma Adler-Kommunalservice ausgewählt.
Vereinbart wurde eine Abrechnung ausschließlich auf Erfolgsbasis,
da es sich um eine wirtschaftliche und kostendeckende Lösung handelt. Bei einem
Zuwachs von 400 geschätzten Hunden belaufen sich die Kosten auf ca. 24.000,00
€. Diese Anzahl entspricht Vergleichswerten aus anderen Städten. Der
vorgenannte Betrag wurde im Rahmen einer Kämmererentscheidung nach § 8 der
Haushaltssatzung am 21.07.2014 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Bei einer
Anzahl von mehr als 484 neuen Hunden könnten diese die Kosten den Maximalbetrag
einer Kämmererentscheidung von 30.000,00 € theoretisch übersteigen. Dem
gegenüber stehen jedoch zukünftige entsprechende Mehreinnahmen im Bereich der
Hundesteuer, so dass die Finanzierung sichergestellt wäre.
Die derzeitigen Sätze der Hundesteuer lauten:
- 96,00 € bei der Haltung von einem Hund
- 108,00 € je Hund bei der Haltung von zwei Hunden
- 120,00 € je Hund bei der Haltung von mehr als zwei Hunden
Vor Durchführung der Maßnahme ist eine Abstimmung mit Ordnungsamt
und Bürgertelefon vorgesehen sowie eine entsprechende Pressearbeit.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
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