Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur Kenntnis und verweist ihn an
den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW:
Sachdarstellung:
Gemäß § 116 GO
NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt
vermitteln und ist zu erläutern.
Der
Gesamtabschluss besteht aus:
1. der Gesamtergebnisrechnung
2. der Gesamtbilanz
3. dem Gesamtanhang
Dem
Gesamtabschluss sind der Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des
gleichen Geschäftsjahres als Anlage beizufügen.
Der
Gesamtabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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