Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis und
verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in
dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der
Jahresabschluss besteht aus:
1.
der
Ergebnisrechnung,
2.
der
Finanzrechnung,
3.
den
Teilrechnungen,
4.
der Bilanz,
5.
dem Anhang
einschl. Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012
der Stadt Bergkamen ist am 14.05.2014 gemäß
§ 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile
des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs.
1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiterin Holz |