hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
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Sachdarstellung:
Im September
2001 wurde die Kreisseniorenkonferenz gegründet, mit dem Ziel, den älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit einer kreisweiten
Seniorenvertretung zu eröffnen. Aufgaben dieses Gremiums sind, den allgemeinen
Erfahrungsaustausch auf dem Sektor der Seniorenarbeit kreisweit zu stärken, das
vorhandene Ehrenamt zu unterstützen bzw. auszuweiten und die Beratung des
Kreises in Fragen zur Altenarbeit. Hierzu gehören die Anhörung und Beteiligung
bei seniorenrelevanten Aufgaben, z. B. Planung der Gesundheitsfürsorge, des
öffentlichen Personennahverkehres oder die Erörterung relevanter Fragen der
Pflege. Die Gestaltung der mittlerweile zweijährig stattfindenden Kreisseniorentage
gehört ebenso zum Aufgabenfeld dieses Gremiums. Als Geschäftsstelle fungiert
die Koordinierungsstelle „Altenarbeit“ der Kreisverwaltung Unna.
Der
Kreisseniorenkonferenz gehören ständige Mitglieder aus dem gesamten Landkreis
Unna an. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist in der Regel ein Alter von
mindestens 55 Jahren oder der berufliche Ruhestand sowie die Zugehörigkeit zu
einer Seniorengruppierung, einem Wohlfahrtsverband, einem Altenarbeitskreis (z.
B. Seniorenbeirat) oder einer Seniorenorganisation einer politischen Partei.
Die
Koordinierungsstelle „Altenarbeit“ des Kreises Unna bat in der Folge die Stadt
Bergkamen, bei der Benennung einer geeigneten Vertreterin bzw. eines geeigneten
Vertreters für Bergkamen mitzuwirken.
Vom Rat der Stadt
Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für die
Kreisseniorenkonferenz und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu
benennen.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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