hier: Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Bergkamen und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen schlägt für die Dauer der 11. Wahlperiode des Rates der
Stadt Bergkamen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Bergkamen-Bönen folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertreterinnen
und Stellvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse
Bergkamen-Bönen, Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der Gemeinde
Bönen, vor:
Vertreterinnen bzw. Stellvertreterinnen
bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
1.
................................................ ...................................................
2.
................................................ ...................................................
3.
................................................ ...................................................
4.
................................................ ...................................................
5.
................................................ ...................................................
6.
................................................ ...................................................
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 Abs. 1
der Satzung für die Sparkasse Bergkamen-Bönen – Zweckverbandssparkasse der
Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen – besteht der Verwaltungsrat aus dem
vorsitzenden Mitglied, 10 weiteren sachkundigen Mitgliedern und 2 Dienstkräften
der Sparkasse. Gemäß § 12 Abs. 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) werden die
Mitglieder des Verwaltungsrates von der Vertretung des Gewährträgers (hier der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Bergkamen-Bönen) für die Dauer
der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 – 4 der Gemeindeordnung gewählt. Wählbar sind auch
sachkundige Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder (hier der
Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen) angehören können.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes
Bergkamen-Bönen sechs Vertreterinnen bzw. Vertreter und sechs
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat der
Sparkasse Bergkamen-Bönen – Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der
Gemeinde Bönen – vorzuschlagen.
Zusätzlich muss
an den Sitzungen gemäß § 11 Abs. 3 des Sparkassengesetzes der
Hauptverwaltungsbeamte teilnehmen.
Gemäß § 12 Abs.
1 des Sparkassengesetzes ist das in § 50 Abs. 3 GO NRW beschriebene
Wahlverfahren in diesem Fall anzuwenden. Danach wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt, wenn kein einheitlicher
Wahlvorschlag zustande gekommen ist. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis
der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das Los.
Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so ist der einstimmige Beschluss des
Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
|