hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Vertreterin bzw. Vertreter:
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Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH besteht der
Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH aus 18 Mitgliedern, von
denen 12 von der Gesellschafterversammlung gewählt und 6 Arbeitnehmervertreter
bzw.
–vertreterinnen nach den Wahlbestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes entsandt werden.
Vom Rat der
Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für den Aufsichtsrat zu
benennen, der der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden soll.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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