hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 11. Wahlperiode des Rates der Stadt
Bergkamen folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende
Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung
der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin
bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
……………………………………… ………………………………………
Sachdarstellung:
Gemäß § 17 des
Gesellschaftsvertrages der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH
stellt die Stadt Bergkamen in der Gesellschafterversammlung eine Vertreterin
bzw. einen Vertreter. Der Rat der Stadt Bergkamen hat diese Vertreterin bzw.
diesen Vertreter zu wählen. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein
Stellvertreter zu benennen.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene
Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen
gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen,
so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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