Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen lehnt den Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ ab.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. OA 100 „An der Dorndelle“
ist seit dem 23.10.1995 rechtskräftig. Der Planbereich ist größtenteils als
Allgemeines Wohngebiet in ein- und zweigeschossiger Bauweise ausgewiesen.
Im süd-westlichen
Bereich des Bebauungsplanes ist eine private Grünfläche (Parkanlage)
festgesetzt. Diese ca. 50 m breite Grünfläche wurde zur Abschirmung des
angrenzenden Gewerbegebietes („Im Kattros“) festgesetzt. Die bestehende
Bebauung innerhalb des Grünzuges genießt Bestandschutz.
Der derzeit
gültige Flächennutzungsplan weist für den Teilbereich Grünfläche (Parkwald) und
der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen Flächen
für Wald aus.
Ein Anlieger hat
am 09.01.2014 der Verwaltung einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
OA 100 vorgelegt (s. Anlage 1).
Im Rahmen dieser
Änderung soll Baurecht für ein Wohnhaus im nördlichen Bereich der Grünfläche
geschaffen werden.
Gegen die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 bestehen folgende Bedenken:
- Die Planung entspricht weder den
Zielen des aktuellen noch des in Aufstellung befindlichen
Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen.
- Die Planung widerspricht den
Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. OA 100: Die geplante Bebbauung
würde die klaren Abgrenzungen der bisherigen Bebauungsstruktur
durchbrechen und einen Solitär in der verbleibenden Grünfläche darstellen
(s. Anlage 2). Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben im Vertrauen
auf den Bebauungsplan die entsprechenden Grundstücke erworben.
- Zudem würde eine Vorbildwirkung für
die östlich angrenzenden Grundstücke ausgelöst werden. Der Alteigentümer
hat hier die private Grünfläche parzelliert und als Gartenland an die
Anlieger veräußert, so dass auch hier die Möglichkeit für eine zweite
Bebauungsreihe entstehen würde. Auch die Grundstückseigentümer der Gebäude
innerhalb der Grünfläche, die derzeit Bestandsschutz genießen, könnten
entsprechende Neubauwünsche aus der zusätzlichen Bebauung im Hinterland
ableiten.
- Eine solche Entwicklung würde die
Überplanung der gesamten Grünfläche und damit eine grundlegende Änderung
des Bebauungsplanes Nr. OA 100 erfordern.
- Insgesamt wurde im Rahmen des
Bebauungsplanes Nr. OA 100 ca. 37.500 m² Bauland geschaffen, das durch die
erste Änderung des Bebauungsplanes noch einmal um ca. 5.100 m² erweitert
wurde. Somit bestand und besteht für den Antragsteller bereits die
Möglichkeit, sein Bauvorhaben im Plangebiet des rechtskräftigen
Bebauungsplanes zu verwirklichen.
Die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 zur Realisierung eines Einzelvorhabens
ist nicht verhältnismäßig und nicht sachgerecht. Die Verwaltung schlägt daher
vor, den Antrag abzulehnen.
Name
und Adresse des Antragstellers wurden in der Drucksache Nr. 10/1390 im nicht
öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr vom 18.02.2014
bekannt gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Brandherm |
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