Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Am 25.09.2013
wurde die Novellierung des Gesetzentwurfes des § 27 der Gemeindeordnung NRW in
den Landtag eingebracht, welche abschließend am 23.01.2014 im Gesetz- und
Verordnungsblatt veröffentlicht wurde.
Die Neufassung
beinhaltet zahlreiche Änderungen z.B.:
- Es gibt nur noch ein Gremium:
Integrationsräte, keine Integrationsausschüsse mehr.
- Die Wahl findet am Tag der
Kommunalwahl statt.
- Der Kreis der Wahlberechtigten wurde
vergrößert. Aktiv wählen dürfen auch Eingebürgerte, Spätaussiedler gem §7
Staatsangehörigkeitsgesetz, Staatenlose, Doppelstaatler.
- Für die gewählten Mitglieder soll
auch eine Stellvertretung zulässig sein.
- Dem Integrationsrat sind die zur
Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen,
innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene
Haushaltsmittel entscheiden kann.
Die
Geschäftsführerin des Bergkamener Integrationsrates wird dem Integrationsrat
die Änderungen des §27 der Gemeindeordnung (GO) erläutern. Der neue § 27 GO ist
als Anlage beigefügt.
In Bergkamen
wird die Integrationsratswahl am Sonntag, 25.05.2014 zeitgleich mit der Europa-
und Kommunalwahl durchgeführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter |
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Stabsstelle
Integration Siebert |
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