Betreff
Leistung einer/s erheblichen überplanmäßigen/r Ausgabe/Aufwandes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Vorlage
10/1355
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachkonto 05.31.04.5339) in Höhe von 66.000 €. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen unter dem Sachkonto 06.36.09.5332.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 1 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (AG AsylbLG) örtlicher Träger für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Rahmen des AsylbLG werden Leistungen an den leistungsberechtigten Personenkreis als Pflichtaufgabe erbracht, wobei der Umfang der Leistungen durch die einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt wird. Seitens der Stadt Bergkamen besteht nur ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem Umfang oder in welcher Art (Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht wird.

 

Das Produkt 05.31.04 bildet die Leistungen an ausländische Flüchtlinge ab, wobei aus dem Sachkonto 05.31.04.5339 die Leistungen nach dem AsylbLG für den berechtigten Personenkreis erbracht werden. Für das Haushalts-/Budgetjahr 2013 stehen Mittel i.H.v. 600.000 € zur Verfügung. Bereits im laufenden Budgetjahr war absehbar, dass diese Mittel nicht ausreichend waren, um die Leistungserbringung abzuwickeln.

 

Das Sozialamt geht derzeit von einem Betrag von prognostisch 275.000 € aus, der für o.g. Sachkonto im Haushalts-/Budgetjahr 2013 zusätzlich zum Ansatz von 600.000 € erforderlich sein wird. Nach Prüfung durch das StA 50 konnten hierfür verschiedene Ursachen festgestellt werden:

 

Zunächst hat sich die Fallzahl im Asylbereich nicht wie prognostiziert entwickelt. Seit ca. Mitte des Jahres 2012 ist ein starker Anstieg der Asylbewerberzahlen bundesweit zu verzeichnen. Es waren in der Folge bereits seit Herbst 2012 deutlich höhere Zuweisungszahlen bei den Kommunen zu verzeichnen, in Bergkamen erfolgten umfangreiche Zuweisungen seit ca. Dezember 2012. Im Jahr 2013 erfolgten hier in der Zeit bis einschließlich Oktober 51 Neuzuweisungen, wobei aktuell im November allein bis heute weitere 13 Personen weitergeleitet wurden.

 

Dies spiegelt sich in der Folge auch in der Zahl der Leistungsempfänger wieder. Soweit die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Empfänger von Leistungen in den vergangenen Jahren mit ca. 130 Personen weitgehend stagnierte, konnte ein erheblicher Anstieg in 2013 auf aktuell 160 Personen verzeichnet werden. Während noch im letzten Budgetbericht von einer zusätzlichen Belastung durch diese Einflussgröße von rund 69.000 € gerechnet wurde, ist dies insbesondere durch die Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge in den letzten Monaten deutlich nach oben auf rund 100.000 € zu korrigieren.

 

Weiterhin wurde in der Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 zur Gewährung von Leistungen gem. § 3 AsylbLG die Höhe der monatlichen Leistungen an diesen Personenkreis an die Regelbedarfe des SGB II / SGB XII angeglichen. Allein aus dieser Neufestsetzung resultierten im Jahr 2013 voraussichtlich Mehrausgaben von ca. 75.000 €, die in dieser Form und Höhe nicht prognostizierbar waren und dementsprechend in der Budgetplanung nicht berücksichtigt wurden.

 

Letztlich sind im Bereich der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG erhebliche Mehrkosten gegenüber der Planung entstanden. Es handelt sich hierbei auffallend oft um Unterbringungen in der LWL-Klinik Dortmund aufgrund psychischer Erkrankungen. Allein bei den täglichen Kosten pro Person von rund 200 € erfolgen bei mehrwöchigen Aufenthalten regelmäßig Rechnungslegungen von mehreren Tausend Euro. Summarisch entstanden nur für diese Aufenthalte in 2013 Aufwendungen von rund 32.000 €.

 

Daneben ist für die Personen im Leistungsbezug des § 2 AsylbLG, die als Betreuungsfälle bei Krankenkassen gemeldet werden, ein Abschlag auf von dort abgerechnete Krankenkosten zu erbringen. Dies summiert sich derzeit auf rund 100.000 €, die in dieser Form bei der Haushalts-/Budgetplanaufstellung in 2011 nicht absehbar waren.

 

Bei diesen Leistungen bestehen unmittelbare Zahlungsverpflichtungen, die nicht aufschiebbar sind, da es sich prinzipiell um Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes des berechtigten Personenkreises handelt.

 

In der Summe ergibt sich aus derzeitiger Sicht für das Sachkonto ein zusätzlicher Bedarf von ca. 275.000 €. Den Aufwendungen stehen allerdings deutlich höhere Erträge von 197.800 € gegenüber.

 

Zunächst wurde aufgrund der absehbar höheren Asylbewerberzahlen durch das Land bereits zu Beginn des Jahres ein höherer Betrag für die Kommunen bereitgestellt. Hierdurch ergaben sich bereits höhere Erträge von ca. 71.000 €. Zusätzlich wurde noch aufgrund des o.g. Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 seitens des Landes ein Betrag von 38.700 € zur Verfügung gestellt, der die Mehraufwendungen der Kommunen decken soll. Hier ist im Hinblick auf die Mehraufwendungen aufgrund des genannten Urteils eine Deckungslücke erkennbar, da die Leistungen des Landes erneut nur den Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge mit laufendem Asyl(folge)verfahren berücksichtigt. Die darüber hinaus durch die Kommunen erbrachten Leistungen gehen voll zu Lasten des städtischen Haushaltes.

 

Daneben sind aus Erstattungen der Krankenkassen höhere Erträge von ca. 93.000 € zu verzeichnen. Diese resultieren aus nicht verbrauchten Mitteln, die die Stadt wie zuvor erläutert, als Abschlag vorleistet.

 

Durch diese nicht geplanten Erträge sowie einiger kleinerer Einsparungen innerhalb des Budgets konnten Mehraufwendungen in Höhe von 209.300 € im Rahmen der Budgetierung innerhalb des Budgets aufgefangen werden.

 

Im Laufe des Monats November 2013 konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind, um die noch anstehenden Zahlungsverpflichtungen zu decken. Weitere Einsparungen oder nicht veranschlagte Erträge sind im restlichen  Budgetjahr 2013 nicht mehr zu erwarten.

 

Es verbleibt ein ungedeckter Betrag von 66.000 €, der überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nur dann zulässig, wenn eine Deckung im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Diese ergibt durch Minderaufwendungen unter der Buchungsstelle 06.36.09.5232 (Familien ergänzende und Familien ersetzende Maßnahmen des Jugendamtes). Wenn die Aufwendungen/Auszahlungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 66.000

Produkt-/Sachkonto:              05.31.04.5339

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

1. Beigeordneter

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Möllmann

 

Sichtvermerk

StA 20

 

 

 

Haeske