Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderung zur Satzung über die
Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen
Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt
ist.
Sachdarstellung:
1.
Allgemeines
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten
von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.
Die öffentliche Einrichtung „Märkte“ dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der Märkte zu erheben. In die
Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden Aufwendungen für das Jahr 2014
eingeflossen. Diese Kosten wurden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu
diesen Kosten gehören auch kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische
Zinsen.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das
Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach
Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da
der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann. Nebenleistungen wie
beispielsweise Strom- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Reinigung sind
von untergeordneter Bedeutung.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) ist somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2.
Gewinn- und Verlustvortrag
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW
sind Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten vier Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd zu berücksichtigen.
Verluste sollen innerhalb des gleichen Zeitraums gebührenerhöhend in die
Kalkulation eingestellt werden.
Die Betriebsabrechnung 2012 endete mit einem Verlust von 33.900,71 €, der
jeweils zur Hälfte in die Kalkulation für 2014 (16.950,36 €) und 2015
(16.950,35 €) vorgetragen werden soll, um den Gebührenanstieg nicht noch höher
ausfallen zu lassen.
Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere
des Samstag-Marktes, und das unplanmäßige Fernbleiben von einigen Stammhändlern
auf dem Donnerstag-Markt in der Schlechtwetterperiode zu Beginn des Jahres 2012
und in den Sommer- und Ferienmonaten, so dass weniger Gebühren eingenommen
wurden als kalkuliert.
3.
Kalkulation 2014
3.1.
Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.
3.2.
Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich
eine Gebühr in Höhe von 2,9027 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von
2,90 EUR je lfd. Frontmeter vorgeschlagen.
Die kalkulierten Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,90 EUR
auf 152.525,50 EUR.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 152.668,28 EUR
erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 99,91 %.
3.3.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
3.3.1.
Personalkosten
Kosten 72.987,26 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2014 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
3.3.2.
Grundbesitzabgaben
Kosten
200,00 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
3.3.3.
Reinigung
durch Firmen
Kosten 2.000,00 EUR
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am
Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Die Toilettenanlage wird aufgrund der
starken Verschmutzung während der Marktzeit stündlich gereinigt. Hierfür wird
mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.
3.3.4.
Strom
und Wasser
Kosten
500,00 EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms.
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach
Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
3.3.5.
Versicherung
Kosten 100,00
EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden
Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.
3.3.6.
Unterhaltung
und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögen
Kosten 2.000,00 EUR
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.
3.3.7.
Erstattung
von Aufwendungen an private Unternehmen
Kosten 1.350,00 EUR
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt.
Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für
die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
3.3.8.
Auszahlungen
für sonstige Dienstleistungen
Kosten 7.000,00 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
3.3.9.
Baubetriebshofleistungen
Kosten 33.500,00 EUR
Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die
Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof
veranschlagten Kosten sind zu erstatten.
3.3.10.
Sonstige
interne Leistungsbeziehungen
Kosten 4.220,00 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag.
Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten,
Büromaterialien und Strom.
3.3.11.
Kalkulatorische
Kosten
Kosten 11.860,66 EUR
Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen für die Toilettenanlage am
Marktplatz, das mobile Kassensystem der Marktmeister, die Pflasterung an der
Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes
sowie darüber hinaus aus den kalkulatorischen Zinsen für den Grund und Boden an
der Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des
Marktplatzes.
Die Abschreibungen in Höhe von 8.418,46 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 3.442,20
EUR wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
3.3.12.
Verlustvortrag
Kosten 16.950,36 EUR
Der Verlust des Jahres 2012 in Höhe von 33.900,71 EUR wird zur Hälfte im Jahr
2014 berücksichtigt.
4.
Ermittlung der Frontmeter
Bei anzunehmender Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende
Frontmeter:
Markt
Mitte |
1.010 m |
46 Veranstaltungen |
Markt
Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
Markt
Fußgängerzone |
85 m |
51 Veranstaltungen |
Gesamtmeter
pro Jahr |
52.595 m |
|
5.
Gebührenkalkulation
Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt
der Gebührensatz pro Frontmeter 2,9027 EUR (Division der Gesamtkosten von
152.668,28 EUR durch 52.595 mögliche Frontmeter).
Die Gebühr für das Jahr 2014 sollte daher auf 2,90 EUR festgesetzt werden. Die
Gebühr für das Jahr 2013 betrug 2,68 EUR.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |