Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die
Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt
Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des
Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigen
Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der
Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit
dem 01.01.2012 auf 470 %.
Seit dem 01.01.2013 beläuft sich der Hebesatz für die
Grundsteuer A auf 295 % und für die Grundsteuer B auf 450 %. Eine erneute
Veränderung der vorgenannten Hebesätze zum 01.01.2014 ist nicht vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |