Betreff
Kapitalerhöhung bei der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)
Vorlage
10/1333
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der Erhöhung der unmittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) an der Energiehandelsgesellschaft West mbH von 9,36% auf 9,59% und der mittelbaren Beteiligung von 10,78% auf 15,87% zu.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der Kapitalerhöhung der Energiehandelsgesellschaft West mbH um einen Nennwert in Höhe von 649.540,00 Euro auf dann 4.000.000,00 Euro zu. Auf die GSW entfällt ein Anteil an der Kapitalerhöhung in Höhe von 70.034 Euro. Der auf die Stadt Bergkamen entfallende Anteil beträgt 29.414,28 € (42 %)

 

Sachdarstellung:

 

Die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw), mit Sitz in Münster, wurde im Jahr 1998 von sieben Stadtwerken mit dem Ziel gegründet, die Möglichkeiten der Marktliberalisierung sowohl auf der Strombezugs- als auch auf der Vertriebsseite zu nutzen. Da eine entsprechende eigenständige Tätigkeit die Möglichkeiten dieser Stadtwerke überschritten hätte oder wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen wäre, haben sich die Stadtwerke in der ehw zusammengeschlossen. Seit 2007 bietet die ehw ihr gesamtes Leistungsportfolio auch Versorgungsunternehmen außerhalb des Gesellschafterkreises an.

Die ehw agiert hierbei als ein Handelshaus für Strom und Erdgas. Im Fokus der Geschäftstätigkeit liegen die Versorgung der Gesellschafter und Kunden mit flexiblen, großhandelsbasierten Strom- und Erdgaslieferprodukten, die Bedarfsprognose und die bundesweite Logistik der Energieträger Strom und Erdgas sowie die Vermarktung von Erzeugungs- und Speicherkapazitäten. Die Gesellschaft beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein Gewinn von 0,7 Mio € erwirtschaftet.

 

Die GSW ist mit den folgenden kommunalen Mitgesellschaftern gegenwärtig wie folgt an der ehw beteiligt:

 

 

Gesellschafter

übernommene Stammeinlagen

in Euro

nominelle Quote

Quote unter Berück-

sichtigung der eigenen Anteile der ehw

Stadtwerke Münster GmbH

932.500

27,83%

32,07%

Stadtwerke Hamm GmbH

501.500

14,97%

17,25%

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH               Kamen - Bönen – Bergkamen

313.500

9,36%

10,78%

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH

274.400

8,19%

9,44%

Hertener Energiehandelsgesellschaft mbH

180.200

5,38%

6,20%

Stadtwerke Ahlen GmbH

172.500

5,15%

5,93%

Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

148.960

4,45%

5,12%

Stadtwerke Emmerich GmbH

141.120

4,21%

4,85%

Stadtwerke Fröndenberg GmbH

141.000

4,21%

4,85%

Stadtwerke Haltern am See GmbH

101.920

3,04%

3,51%

Energiehandelsgesellschaft West mbH

442.860

13,22%

 

Stammeinlagen

3.350.460

100,00%

100,00%

 

Die Stadtwerke Münster GmbH hat ihre Gesellschafterstellung zum 31.12.2013 gekündigt. Die Kündigung hat nach dem Gesellschaftsvertrag der ehw zur Folge, dass die ehw gegen Abfindung den Geschäftsanteil der Stadtwerke Münster als eigene Anteile übernimmt.

 

Die Stadtwerke Steinfurt und Solingen als potentielle zukünftige Mitgesellschafter genießen zur Zeit Gaststatus in der ehw.

 

Aktuell machen offene Vorsteueransprüche zum Jahresende 2013 eine Kapitalerhöhung verbunden mit einer Liquiditätsreserve durch alle Gesellschafter erforderlich.

Es ist nunmehr vorgesehen, das Stammkapital der ehw um 649.540 € auf 4 Mio. € zu erhöhen. Die Stadtwerke Münster, obwohl zum 31.12.2013 ausscheidend, nehmen an der Kapitalerhöhung in voller Höhe teil. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung gewährten, neuen Geschäftsanteile werden mit einem Aufgeld (Baragio) in Höhe von insgesamt rd. 23,5 Mio.€ ausgegeben. Die Stadtwerke Münster werden das auf sie entfallende Aufgeld zeitnah mit Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses einzahlen, den übrigen Gesellschaftern wird die Zahlung des jeweiligen Aufgeldes bis zum 31.12.2014 gestundet. Es wird vorher nur im Falle eines tatsächlichen Liquiditätsengpasses abgerufen. An der Kapitalerhöhung der ehw nehmen alle Gesellschafter nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligungsquote wie folgt teil:

 

 

Gesellschafter

Quote (durchge-rechnet)

Nennwert neuer Geschäfts-anteil in Euro

Baragio (zunächst nicht liquiditäts-wirksam) in Euro

Stadtwerke Münster GmbH

32,07%

208.315,00

7.529.103,00

Stadtwerke Hamm GmbH

17,25%

112.032,00

4.049.163,70

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH

10,78%

70.034,00

2.531.231,95

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH

9,44%

61.299,00

2.215.534,44

Hertener Energiehandelsgesellschaft mbH

6,20%

40.256,00

1.454.953,74

Stadtwerke Ahlen GmbH

5,93%

38.535,00

1.392.783,13

Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

5,12%

33.277,00

1.202.718,69

Stadtwerke Emmerich GmbH

4,85%

31.525,00

1.139.417,17

Stadtwerke Fröndenberg GmbH

4,85%

31.499,00

1.138.448,82

Stadtwerke Haltern am See GmbH

3,51%

22.768,00

822.912,79

Summe  = Vorsteuerrisiko

100,00%

649.540,00

23.476.267,43

 

Die von den Gesellschaftern im Zuge der Kapitalerhöhung zu leistenden Zahlungen sind auf Gesellschafterebene als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung an der ehw zunächst nicht aufwandswirksam zu erfassen.

 

Die Stadtwerke Münster scheiden mit Ablauf des Jahres 2013 aus der ehw aus und verkaufen hierzu ihren Geschäftsanteil i.H.v. 1.140.815 € mit wirtschaftlicher / schuldrechtlicher Wirkung zum 31.12.2013 an die ehw. Für die Ermittlung der Abfindung wird eine Beteiligungsquote der SWM an der ehw in Höhe von 32,07% zugrunde gelegt. Der vorläufige Kaufpreis für die verkauften Geschäftsanteile beträgt 2.430.000 €. Mit Eintritt der Vorsteuererstattung durch das Finanzamt erhöht sich der Kaufpreis um den anteiligen Beitrag der Stadtwerke Münster auf insgesamt bis zu 7.737.418 € (neuer Geschäftsanteil und Baragio).

 

Nach Ausscheiden der Stadtwerke Münster ergeben sich ab dem 01.01.2014 für die verbleibenden Gesellschafter folgende unmittelbaren und mittelbaren Anteile:

 

Gesellschafter

übernommene Stammeinlagen                 in Euro

nominelle Quote

Quote unter Berücksichtig-ung der eigenen Anteile der ehw

Stadtwerke Hamm GmbH

613.532

15,34%

25,39%

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen – Bergkamen

383.534

9,59%

15,87%

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH

335.699

8,39%

13,89%

Hertener Energiehandelsgesellschaft mbH

220.456

5,51%

9,12%

Stadtwerke Ahlen GmbH

211.035

5,28%

8,73%

Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

182.237

4,56%

7,54%

Stadtwerke Emmerich GmbH

172.645

4,32%

7,14%

Stadtwerke Fröndenberg GmbH

172.499

4,31%

7,14%

Stadtwerke Haltern am See GmbH

124.688

3,12%

5,16%

Energiehandelsgesellschaft West mbH

1.583.675

39,59%

 

Stammeinlagen

4.000.000

100,00%

100,00%

 

Geschäftsführung und Aufsichtsrat der GSW unterstützen die dargestellten Maßnahmen zur Stärkung der ehw. Der Rat der Stadt Bergkamen wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle