hier: 19. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und
Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass insbesondere der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst
(TVöD) sowie ein erhöhter Aufwand in der Fahrzeugunterhaltung des EBB zu
berücksichtigen sind.
2.
Gebührenfestsetzung
des Kreises Unna
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2014 folgende Gebührensätze
beschlossen:
3.
Veränderungen
gegenüber 2013
Neben der vg. Gebührenfestsetzung
des Kreises Unna sind folgende Veränderungen gegenüber der Gebührenkalkulation
2014 zu berücksichtigen:
Ø
Geringere Erlöse aus dem Bereich der kommunalen
Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der GWA / AKU von 104,41 € je
Gewichtstonne auf 90,43 €
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2011 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 199.857 € und
für Bioabfall von rd. 312 € vor. In der Kalkulation für 2014 werden diese
Gewinnvorträge in voller Höhe berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2014
Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich Mehrbelastungen in Höhe von 3,98% erwartet.
Im Bereich Bioabfall ist eine Gebührenerhöhung um 1,16% unumgänglich
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das
Jahr 2014 im Vergleich zu 2013 folgende Gebührensätze (1,7447 €/l – gerundet
1,74 €/l):
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,6629 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,66 €/l
festgesetzt werden. Neben der Erhöhung der Vorauszahlung an den Kreis Unna für
Verbrennung etc. sind hier die Kostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses
im Öffentlichen Dienst und Fahrzeugunterhaltung zu nennen.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2013 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 57.795
€
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall,
Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 9.215 €
Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 6.250
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 3.450
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 483.719
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von zehn Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 48.372
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 800
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 24 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
zehn Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 178.423
€
4.3.4.2.2
Halle und Fahrzeugtore 4.719
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Abfallgefäße 12.956
€
Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht
Jahren abgeschrieben. Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer
von zwölf Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.4
Gefäße Neukauf
Die in 2013 neu eingeführten 80 l Restmüllgefäße werden mit einer
Abschreibungsdauer von zwölf Jahren berücksichtigt. 28.613
€
4.3.4.2.5
Sonstiges 11.968
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 54.771
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals
nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz von
6,5 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 354.508
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge. Die Kostensteigerung ergibt sich unter
anderem aufgrund der Neukalkulation der Voll-Service-Verträge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 174.926
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit
dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es
wird davon ausgegangen, dass für 2014 folgende Mengen mit dem Kreis Unna
abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2012 bis September 2013 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2014 rd. 8.200 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b)
Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,51 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 85,75 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2014 wird von einer Menge von 3.380 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2012 bis September 2013
kann für 2014 von einer Sammelmenge von 2.400 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.900 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 80 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten
Wertstoffhof 123.500
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 5.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 10.500
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 6.000 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 3.557
€
Hierbei handelt es sich um die Beschaffung von Gebührenmarken für den gesamten
Gefäßbestand.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 11.668 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 56.900
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 700 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung -
Personal - 116.057 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 29.624 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 270.386
€
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2014 eine Vergütung von
90,43 € je Tonne.
Der DSD-Anteil in der
Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
Als Gesamtjahresmenge
werden 2.990 t zugrunde gelegt.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 73.817
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 976
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 244.578
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 1.479
€
4.3.6.6
Erlöse Behältertausch 6.150
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.7
Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst 10.921 €
Der Einsatz des anzuschaffenden
Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.
4.3.6.8 Kostenerstattung
DSD 10.380
€
Der
Einsatz des neu beschafften Seitenladers soll zu 40 % im Bereich
der
Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und
Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall
ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.035.096
€
- Bioabfall 520.060
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2011
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse des Jahres 2011
als Gebühren mindernd in die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz
für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur
Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|