hier: 20. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 20. Änderung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines
festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung
des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der
Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil
der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden
Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten
Urteilen des OVG Münster bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Der für 2014 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 21,86 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
2. Änderung des Straßenverzeichnisses
Das Straßenverzeichnis wird nicht geändert.
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6
Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren
zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 sieht
einen Verlust für die Straßenreinigung von rd. 73.267 € vor und einen Gewinn
für den Winterdienst von rd. 52.168 € vor.
Der Verlustvortrag der Straßenreinigung wird in der Kalkulation für 2014
berücksichtigt.
Der Gewinnvortrag im Bereich des Winterdienstes wird zur
Gebührenstabilität in späteren Jahren verrechnet.
3.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren sind gestiegene Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst, die Kostensteigerungen in der Fahrzeugunterhaltung und höhere Winterdienstaufwendungen im Fünfjahresmittel.
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu
deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd.
92.201 €, im Bereich des Winterdienstes ist eine Senkung der durch Gebühren zu
deckenden Kosten in Höhe von rd. 141.390 € zu verzeichnen.
3.4.1 Gebühren für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,9563 € je Meter (gerundet = 1,96 €). Im Vorjahr (2013) lag dieser bei 1,10 €.
3.4.2 Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
Straße |
2014 |
2013 |
Priorität 1 |
1,69 € |
2,81 € |
Priorität 2 |
1,69 € |
2,81 € |
Priorität 3 |
1,27 € |
2,11 € |
3.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
Die Gebührenpflichtigen werden sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu
Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:
Straße
|
2014 |
2013 |
Priorität 1 |
3,65 € |
3,91 € |
Priorität 2 |
3,65 € |
3,91 € |
Priorität 3 |
3,23 € |
3,21 € |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 11.775 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
4.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 1.940 €
Es kommen die Pauschalansätze
lt. KGSt-Bericht 4/2011 zur Anwendung.
4.1.3 Personalkosten
Fahrer 121.138 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.
4.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 12.114 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt
werden.
4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Kehrmaschinen
und Zusatzgeräte 47.484 €
Als
Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 22.117 €
Hier sind u. a. neue Streugeräte mit Feuchtsalztechnologie und ein neuer Schneepflug
berücksichtigt. Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde
gelegt.
4.3 Kalkulatorische
Zinsen 26.033 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von
6,5 %.
4.4
Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 74.570 €
Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie
TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein
Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung
WD-Abrollkipper 10.921 €
Für
den Einsatz von Feuchtsalz wird der Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst
eingesetzt.
4.4.3 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 7.440 €
Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.
4.4.4 Kosten
des Winterdienstes 55.990 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die
teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die
Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.5 Verwertung
von Straßenkehricht 22.000,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen fallen Kosten an.
4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten
EBB 58.288 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Aufteilung
der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 146.300 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des
Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige
Personal (ca. 600 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof
in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 2.200 Std.)
des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 229.906 €
- Winterdienst 250.420 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 21,86 %.
- Straßenreinigung 179.649 €
- Winterdienst 195.678 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.9
Kosten der Verwaltung
4.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 33.331 €
Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
4.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 4.536
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2012
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Verluste aus 2012 im Bereich
der Straßenreinigung berücksichtigt.
Es
ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 271.850 €
- den Winterdienst 214.612 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 138.962 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (271.850 €) durch die
Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,9563 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,96 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird
mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der
Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt
sich ein gewichteter Gebührensatz von 1,6931 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 1,69 €
Priorität 2 1,69 €
Priorität 3 1,27 €
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|