Betreff
15. Änderungssatzung vom .......... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991
Vorlage
10/1323
Aktenzeichen
67.31.02 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 15. Änderungssatzung vom ……….  zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

Sachdarstellung:


            Kalkulation 2014

 

 

  1. Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2011 und 2012


Gemäß den Änderungen der Bestimmungen des § 6 KAG mit Wirkung vom 21.12.2011 sind Gewinne innerhalb von vier Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Gemäß Mitteilung der Kommunal-Agentur NRW sind die Gewinn- und Verlustvorträge ab 2011 auf vier Jahre vorgetragen werden.

In der Kalkulation der Gebühren für 2011 und 2012 wurden die Gebühren mit einem 100 %-igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für die Jahre 2011 und 2012 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:


2011
Erwerbsgebühren:  Unterdeckung                - 44.112,00 €
Bestattungsgebühren:  Gewinn                            1.145,00 €
Verwaltungsgebühren  Gewinn                                 33,00 €

2012
Erwerbsgebühren:  Unterdeckung                - 12.630,00 €
Bestattungsgebühren:  Unterdeckung                     - 313,00 €
Verwaltungsgebühren  Gewinn                               414,00 €

 

 

  1. Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2014

    Eine Kalkulation der Gebühren nach Maßgabe des Kostendeckungsprinzips würde für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Erwerbsgebühren von rund 30 % und bei den Bestattungsgebühren eine Erhöhung von 2 bis 3 % ergeben.

    Seit dem Jahr 2012 dürfen auf den Außenriedhöfen gemäß Ratsbeschluss keine Bestattungen und Beisetzungen mehr erfolgen. Diese Friedhöfe haben mehr Park- als Friedhofscharakter. Aus diesem Grunde und um weiterhin wettbewerbsfähig mit den umliegenden kommunalen und kirchlichen Friedhöfen zu bleiben, wurde vorgeschlagen, die Kosten für die Außenfriedhöfe (Bergkamen-Mitte und –Heil sowie den Friedhof „Am Südhang“) und die Kosten für den Parkfriedhof zu trennen.
    Von den jeweils ermittelten Gesamtkosten wurde bei den Kosten für den Parkfriedhof ein öffentlicher Anteil von 30 % veranschlagt. Bei den Kosten für die Außenfriedhöfe ein öffentlicher Anteil von 90 %.

    Diese Änderung der Berechnung ergibt nun eine Erhöhung der Erwerbsgebühren von rund 13 % und bei den Bestattungsgebühren je nach Bestattungsart 4 bis 6 %.

    Gründe dieser Erhöhung sind
    -  die Verringerung der Bestattungszahlen und somit Graberwerbe,
    -  die Verringerung der Verlängerungen von Erdwahlgräbern, da vermehrt Urnen mit    einer Ruhezeit von 20 Jahren in vorhandenen Erdwahlgräbern beigesetzt werden,
    -  die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes für Leistungen des BBH von 37,80 €    auf 40,00 €,
    -  die Erhöhung der Pflegestunden des BBH um 1.000 Stunden auf 4.250 Stunden für    Pflege und Unterhaltung aller Friedhöfe,
    -  die Herrichtung des neuen Quartieres 30 für pflegefreie Erdreihengräber und Wahl-   gräber,
    -  die Beschaffung eines neuen Abfallsystems für die Bergkamener Friedhofe; infolge    dessen die Erhöhung der Abschreibungen und Zinsen,
    -  die Verlustvorträge aus Vorjahren bei den Erwerbsgebühren.


    Die Kosten werden folgendermaßen ermittelt und aufgeteilt:
    -  Die Abschreibungen und Zinsen für Grund und Boden, Grabfelder, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen, Wegebefestigung, Einfriedungen und sonstiges Inven-   tar, je nach Friedhof,
    -   Aufwendungen des BBH werden nach Stundenmittelwerten der vergangenen Jahre    berechnet. Von den insgesamt veranschlagten 4.550 Stunden wurden 2.930 Stun-   den dem Parkfriedhof, 1.320 Stunden den Außenfriedhöfen und 300 Std. den    Kriegsgräbern zugerechnet. Alle Kosten, die nicht friedhofsgenau zugeordnet    werden können, werden nach diesen Stunden prozentual aufgeteilt.
    -  Der „öffentliche Anteil“ des Parkfriedhofes wurde aus diesem Grunde von 40 % auf    30 % verringert.
    -  Der Gewinn- und Verlustvortrag aus der Betriebsabrechnung 2011 (Erwerbsgebüh- ren - 44.112,00 €, Bestattungsgebühren + 1.145,00 €, Verwaltungsgebühren
       + 33,00 €) wird zu 50 % hinzugerechnet.
       Der Gewinn- und Verlustvortrag aus der Betriebsabrechnung 2012 sollte erst ab    2015 berücksichtigt werden.
       In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen    Kosten für das Jahr 2014 sowie aus der Betriebsabrechnung 2013 abgeleitete Fall-   zahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger Kostendeckung zugrun-  de gelegt.    


Nachfolgend eine Aufstellung der Gesamterhöhung der Friedhofsgebühren bei Erwerb und Bestattung:

 

 

Friedhofsgebühren nach Bestattungsarten

 

 

 

 

 

Bestattungsart

2013

2014

Erhöhung

Erwerbsgeb.+Bestattungsgeb.+Pflegek.

 

.

in %

Reihengrab

1.450,00 €

1.595,00 €

+ 10,00

Reihengrab im Rasenfeld

1.670,00 €

1.800,00 €

 + 7,78

Reihengrab im Rosenquartier

 1.765,00 €

1.910,00 €

 + 8,21

Urnenreihengrab

635,00 €

710,00 €

+ 11,81

Urnenreihengrab im Rasenfeld

610,00 €

685,00 €

+ 12,29

Urnenreihengrab im Rosenquartier

710,00 €

785,00 €

+ 10,56

Wahlgrab

2.225,00 €

2.445,00 €

 + 9,88

Wahlgrab im Rasenfeld

2.375,00 €

2.580,00 €

 + 8,63

Urnenwahlgrab

1.225,00 €

1.375,00 €

   + 12,24

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

1.140,00 €

1.275,00 €

+ 11,84

Urnenwahlgrab im Rosenquartier

1.300,00 €

1.450,00 €

+ 11,53

Urnenbaumgrab

725,00 €

805,00 €

+ 11,03

 

 

        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend die Gebührenerhöhung bei den Erwerbsgebühren und  Bestattungsgebühren im Einzelnen:

 

 

 

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2013

Ergebnis der Kalkulation für

2014

Rundung

Erhöhung

     in %

Wahlgrab

1.460,00 €

1.652,00 €

    1.650,00 €

+13,01 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.330,00 €

1.504,00 €

    1.505,00 €

+ 13,15 %

Reihengrab

870,00 €

988,00 €

       990,00 €

+ 13,79 %

Urnenwahlgrab

1.110,00 €

1.254,00 €

    1.255,00 €

+ 13,06 %

Urnenreihengrab

             520,00 €

591,00 €

590,00 €

+ 13,46 %

Urnenwahlgrab im Rasenf.

            980,00 €

1.107,00 €

1.110,00 €

+ 13,26 %

Kindergrab

             655,00 €

743,00 €

745,00 €

+ 13,74 %

Reihenrasen und anonym

             810,00 €

914,00 €

915,00 €

+ 12,96 %

Urnenrasen und anonym

             460,00 €

517,00 €

520,00 €

+ 13,04 %

Streufeld

             260,00 €

295,00 €

       295,00 €

+ 13,46 %

Urnenbaumgrab

             520,00 €

597,00 €

       590,00 €

+ 13,46 %

Kindergrab im Rasenfeld

             590,00 €

669,00 €

       670,00 €

+ 13,55 %

Schmetterlingsfeld

             320,00 €

360,00 €

       360,00 €

       + 12,50 %

Urnenfamiliengrab

          1.240,00 €

1.404,00 €

    1.405,00 €

       + 13,30 %

Reihengrab Rosenquartier

             870,00 €

988,00 €

       990,00 €

       + 13,79 %

Urnenreihengrab Rosenquartier

             520,00 €

591,00 €

       590,00 €

        +13,46 %

Urnenwahlgrab Rosenquartier

          1.110,00 €

1.254,00 €

    1.255,00 €

        +13,06 %

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebühren-tarif

2012/13

Ergebnis der Kalkulation für

2014

Rundung

Erhöhung

in %

Wahlgrab

765,00 €

795,00 €

795,00 €

+ 3,92 %

Reihengrab

580,00 €

603,00 €

605,00 €

+ 4,31 %

Urnengrab

115,00 €

121,00 €

120,00 €

 + 4,34 %

Kindergrab

255,00 €

265,00 €

265,00 €

+ 3,92 %

Urnenbaumgrab

        160,00 €

169,00 €

170,00 €

+ 6,25 %

Schmetterlingsfeld

        115,00 €

121,00 €

120,00 €

+ 4,34 %

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bestattungsgebühren in der kalkulierten Höhe festzusetzen.

 

Die Erwerbsgebühren sollten für die Gebührensatzung 2014 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.

 

 

 

 

4.              Kalkulation 2014


4.1
              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.


4.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes

4.2.1     Personalkosten     85.610,00 €

Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf dem Parkfriedhof einen Schließ- und Wachdienst durchführen. Dieser Anteil wird zu 100 % dem Parkfriedhof angerechnet.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2014 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen

4.2.2          Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen          3.000,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B. Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.

4.2.3          Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke          70.900,00 €

Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen. 
         
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden 5.000,00 € zugeordnet.
         

4.2.4          Erstattungen an Sondervermögen                 49.450,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 42.400,00 € für die Entsorgung folgender Mengen in 12 Monaten berücksichtigt:


Deponierung Grünschnitt:          200 t
Deponierung Bauschutt:          170 t

              Deponierung Sonstiges:    50 t
Verbrennung:       50 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

             

4.2.5           Bewirtschaftung der Grundstücke                                                             15.550,00 €

              Hierunter sind die Kosten für Strom, Wasser, Grundsbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die Friedhofsanlagen, sowie Reinigungskosten des Sozialtraktes zusammengefasst.

 

4.2.6          Mieten und Pachten           10.000,00 €

 

              Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.

4.2.7          Geschäftsaufwendungen           320,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.

4.2.8          Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.

4.2.9          Aufwendungen BBH          252.419,00 €
         

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 755,25 Std. bei einem Stundensatz von 40,00 € berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 4.250 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.

4.2.10              Interne Leistungsbeziehung              9.714,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den 

Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen
z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.

 

4.2.11  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

 16.724,00 €

-

Zinsen

87.889,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
       

4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung        81.071,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.

4.2.13  Öffentlicher Anteil Parkfriedhof 30% 106.226,00 €
Öffentlicher Anteil Außenfriedhöfe 90%                                          120.622,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Parkfriedhofes, sowie des steigenden öffentlichen Anteils der Außenfriedhöfe auf 40 % angehoben.
Der öffentliche Anteil des Parkfriedhofes liegt nach dem Berechnungsschema des Hagener Gutachtens bei 21,28 %.

              Die Verwaltung schlägt vor, den öffentlichen Anteil für den Parkfriedhof auf 30 % zu reduzieren. Von den in der Kalkulation nunmehr getrennt zugeordneten Kosten für die Außenfriedhöfe wurde ein öffentlicher Anteil von 90% berechnet.

4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2011

Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
Die Gewinn- bzw. Verlustvorträge aus dem Jahre 2011 wurden zu 50 % in die Kalkulation eingerechnet.


5.              Gebührenkalkulation

5.1 Kriegsgräber

Kosten: 27.249,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 9.022,00 €. Der Differenzbetrag von 18.227,00 € kann durch die Berechnung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.

5.2 Erwerbsgebühren

Kosten: 272.842,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2014 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

 

Anzahl

Erwerbe

 Ergebnis nach Kalkulation 2014

Wahlgrab

60

1.650,00 €

Wahlgrab im Rasen

 6

1.505,00 €

Reihengrab

 12

990,00 €

Urnenwahlgrab

24

1.255,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

26

590,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

 12

        1.110,00 €

Kindergrab

 1

745,00 €

Reihenrasen und anonym

24

915,00 €

Urnenrasen und anonym

90

520,00 €

Streufeld

 6

295,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

670,00 €

Schmetterlingsfeld

2

360,00 €

Urnenfamiliengrab

1

1.405,00 €

Reihengrab im Rosenquartier

4

990,00 €

Urnenreihengrab im Rosenquartier

10

590,00 €

Urnenwahlgrab im Rosenquartier

6

1.255,00 €



5.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 70.581,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:

 

Ergebnis nach Kalkulation 2014

Wahlgrab

         795,00 €

Reihengrab

         605,00 €

Urnengrab

         120,00 €

Kindergrab

         265,00 €

Baumgrab

         170,00 €

Schmetterlingsfeld

         120,00 €

 



5.4              Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 10.485,00 €

Im Durchschnitt ist jährlich von 175 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenzziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Gebühr 2014

Grabmäler

150

4

600,00

17,749 €

71,00 €

71,00 €

Gewerbe

25

1,5

37,50

17,749 €

26,62 €

27,00 €

 

   175

 

637,50

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Ausstellung einer Grabmalgenehmigung auf 71,00 € zu erhöhen. Die Gebühr für die Berechtigungen der Gewerbetreibenden sollte auf 27,00 € erhöht werden.

5.5            Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt.

Für die Pflegkosten im Quartier 32 wurde ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.



Pflegekosten                                                                        Gebührentarif 2014       
 

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                                                   280,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                                                                    45,00 €

(für 20 Jahre)

 

            Reihengräber im Rosenquartier                                        315,00 €

            Urnenreihen-/Urnenwahlgräber                                                75,00 €
            im Rosenquartier

 

                       

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer                    Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger