Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die im III. Quartal 2013 gemäß der Ermächtigung des § 8
der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2013
wurden die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer
geleistet.
Zur gleichen Zeit (III. Quartal 2013)
wurden die in der Anlage 3
aufgeführten über und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat beschlossen.
Gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO
NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen mindestens vierteljährlich dem Rat zur
Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
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