Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2014 des Stadtbetriebes
Entwässerung Bergkamen so, wie er als Anlage
2 dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4
EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt
Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den
Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht –
wie der gemeindliche Haushalt - für zwei Jahre aufgestellt werden, weil
§ 97 Abs. 3 GO NRW
nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt. Daraus folgt,
dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden
müssen.
Der als Anlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) des SEB schließt mit
Erträgen
von |
16.199.807 € |
Aufwendungen
von |
13.771.366 € |
ab.
Im
Finanzplan werden
die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
15.093.173 € |
die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
10.018.766 € |
der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
1.696.000 € |
der
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
5.032.000 € |
festgesetzt.
Das von der Bezirksregierung Arnsberg
akzeptierte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Jahre 2013 bis 2018 wurde
in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17.09.2012, Drucksache 10/0941, von
der Betriebsleitung des SEB vorgestellt und in Schriftform allen
Ratsmitgliedern ausgehändigt.
Der Rat hat es in seiner Sitzung am
27.09.2012 einstimmig beschlossen.
Im Entwurf des
WP sind ausnahmslos die im genehmigten
ABK dargestellten Investitionen in Höhe von 5.032.00,00 € veranschlagt worden,
so dass insoweit auf die hierzu gemachten differenzierten Erläuterungen zu den
einzelnen Maßnahmen verwiesen wird.
Im Einzelnen
sind neben den bereits im Wirtschaftsplan 2013 (und frühere Jahre)
veranschlagten Maßnahmen die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte ab 2014
entsprechend der Festlegungen des ABK erstmalig berücksichtigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|