hier: 1. Änderungssatzung vom ...... 2013 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ......
2013 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der
Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom
20.12.2011 so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung
der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe
1.1 Verbandsumlage
Der Kostenanteil für das Sesekeprogramm ist weiter rückläufig (- 58 T€), die
Kosten für die Entwässerungspumpwerke des Lippeverbandes sind ebenfalls
rückläufig (- 85 T€). Bei den übrigen Kosten der Lippeverbandsumlage gibt es
nur geringe Veränderungen; insgesamt wird die Verbandsumlage um 135 T€ sinken.
1.2 Abwasserabgabe
Bedingt durch die Abkoppelung von befestigten Flächen (2013 = 122,4 ha, 2014 =
126,7 ha) verringert sich der Zufluss zu den Kläranlagen. Dies hat zur Folge,
dass die Abwasserabgabe um 21 T€ auf 143 T€ sinkt.
2.
Öffentlicher Anteil
In der Vergangenheit
wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Landes-, Kreis- und
Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren
nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.
Durch die 1. Änderungssatzung vom .... 2013 zur Abwasserbeseitigungssatzung der
Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom
20.12.2011 wird die Berechnung der Niederschlagswassergebühr hinsichtlich der
Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenbaulastträger konkretisiert.
Für die Bundes- und Landesstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale
Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städt. Haushalt
zugeflossen sind. Nach der neusten Rechtsprechung sind die Pauschalbeträge als
Gebührenvorauszahlungen zu werten. Solange diese Pauschalbeträge noch nicht
aufgebraucht sind, sind die Kosten für die Entwässerung der Bundes- und
Landstraßen weiter aus dem städt. Haushalt zu begleichen. Danach wird Straßen
NRW wie jeder Gebührenzahler zu Gebühren herangezogen
Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu
Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus
dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.
3.
Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf
die Kosten
3.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW stieg der Baupreisindex für das Jahr 2011 um 1,60 %,
die Steigerung für das Jahr 2012 betrug 2,10 %.
Tendenzen für 2013 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2013 und
2014 keine Preissteigerungen berücksichtigt werden.
3.2 Kalkulatorische Zinsen
Die Überprüfung der Zinssätze der Kommunalkredite im Zusammenhang mit
Kanalbautätigkeiten machte eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes im
Vorjahr möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung beim Vorjahreswert
von
4,35 % zu belassen.
3.3 Gewinn- und Verlustvorträge
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 endete mit einem Ergebnis in
Höhe
von - 318.764,47 €.
Dieses teilt sich wie folgt auf:
Schmutzwasser Lippeverband - 47.943,35 €
Schmutzwasser Kanalbetrieb - 249.422,60
€
Niederschlagswasser Kanalbetrieb - 36.784,82 €
- 334.150,77 €
Niederschlagswasser
Lippeverband + 15.386,30 €
Durch die Änderung des KAG NRW mit Wirkung zum 21.12.2011 besteht nach
Auskunft der Kommunal Agentur NRW (Gesellschaft des NRW Städte- und
Gemeindebundes) schon für Ergebnisse des Jahres 2011 die Möglichkeit Gewinn-
und Verlustvorträge auf 4 Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraums
vorzutragen.
Die Verwaltung schlägt daher abweichend vom Ratsbeschluss vom
13.12.2012 (Drucksache Nr. 10/1049) vor, die Unterdeckung aus dem Bereich
Schmutzwasser Kanalbetrieb soweit wie rechtlich zulässig und kalkulatorisch
vertretbar erst im Jahr 2015 zu berücksichtigen.
Die Unterdeckungen aus den Bereichen Schmutzwasser Lippeverband und
Niederschlagswasser Kanalbetrieb sowie die Überdeckung „Niederschlagswasser
Lippeverband“ werden in die Kalkulation 2014 vorgetragen.
Die Betriebsabrechnung 2012 (s. Drucksache Nr. 10/1314) ist noch nicht
geprüft. Über die Verwendung des Ergebnisses ist noch zu entscheiden.
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Die Gebühren 2013 für die
Schmutzwasserbeseitigung konnten bereits konstant gehalten werden, während für
die Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebührensenkung erfolgte.
Unter Berücksichtigung der Faktoren unter
Ziffer 3.3 ergeben sich für das Jahr 2014 folgende festzusetzenden
Gebührenansätze:
Gebührenart |
2014 |
2013 |
Schmutzwasser |
3,80 |
3,80 €/m³ |
Niederschlagswasser |
1,51 |
1,48 €/m² |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
2,03 |
2,06 €/m³ |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,12 |
1,07 m² |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,76 |
1,75 €/m³ |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,39 |
0,41 €/m² |
Somit
ergibt sich für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt eine jährliche
geringfügige Mehrbelastung in Höhe von 3,60 € aus dem Bereich der
Niederschlagsentwässerung.
5. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine
Aufgabe definiert, die nicht als
eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist.
Dennoch ist die Aufgabe
wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine
kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ermittelten Kosten berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte
tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst.
Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren relevanten
Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Bei vielen Kosten ist es nicht
möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte
Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanal system an.
Die gesamte Kanallänge beträgt
zurzeit 215.930,81 m.
Davon entfallen auf:
- reine Regenwasserkanäle
17.095,21 m
- reine Schmutzwasserkanäle
12.530,00 m
- Mischwasserkanäle 186.305,30 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl
zur Aufnahme von Niederschlagswasser
als auch von Schmutzwasser, so dass
die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Nie- derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Niederschlagswasserkanäle von 110.248,16 m = 51,06 %
- der Schmutzwasserkanäle von 105.682,65 m = 48,94 %.
Alle
Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig
zugeordnet werden können, werden im
Verhältnis 51,06 % für Niederschlagswasser und 48,94
% für Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für
Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) wer- den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 %
für Niederschlags- wasser aufgeteilt.
Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine fiktive Kostenermittlung eines
Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an hand eines
Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie Nebenleistungen wurden in den dem Modell
zugrunde liegenden Preistabellen geprüft und
verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum 31.12.2012 vorgenommen.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Kostenerstattungen und –umlagen
180.000,00 €
Es
ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau an den Unterhaltungsarbeiten für
funk- tionsgestörte Kanäle sowie für
Pumpwerke mit einem Betrag von 175.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 5.000,00 € erwartet
für Tätigkeiten,
die
die Mitarbeiter des SEB für die städtischen Ämter erbringen.
5.2 Sonstige ordentliche Erträge 15.386,00
€
Hierbei
handelt es sich um die Überdeckung
aus dem Jahr 2011.
5.3 Aktivierte Eigenleistungen
281.172,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit
Personal
ausgestattet
ist, das nicht nur im Rahmen der
laufenden
Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,
sondern
auch die Planung und Bauleitung der
Baumaßnahmen
übernimmt, sind die Personal-
kosten
zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-
meinkostenzuschlages
in der Kalkulation der
Gebühren
mindernd zu berücksichtigen.
5.4 Summe ordentliche Erträge 476.558,00 €
(Summe
5.1 bis 5.3)
5.5 Personalaufwendungen 528.394,00
€
Hierbei handelt es sich um die
Personalkosten
der
im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der
Personalkostenanteile,
die anderen Gebühren
(Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als Berech-
nungsgrundlage
dienen die voraussichtlichen
Personalkosten
2014.
5.6 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 6.412.271,00 €
Der
Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
Kosten für die Kanalunterhaltung 665.000,00 €
Unterhaltung
der Sonderbauwerke, Kanal-
Reinigung,
TV-Inspektionen sowie technische
Kleinteile
Kostenerstattungen
an die Stadt Bergkamen
297.095,00 €
Die
Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:
-
Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der
Bescheide,
Einziehung Entwässerungsge-
bühren
etc., sonstige Beratungsleistungen) 228.318,00
€
-
Sachkosten für die Inanspruchnahme von
z.
B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,
Miete
und Wartung der ADV-Anlage etc. 63.777,00 €
-
Inanspruchnahme von Baubetriebshoflei-
stungen
für die Instandsetzung und Pflege
der
Außenanlagen an den Bauwerken des
SEB
1.000,00 €
Sonstiger
Betrieblicher Aufwand
266.850,00 €
Hierunter
fallen z. B. die Strom- und Wasser-
kosten
für die Pumpwerke (50.000 €),
Kosten
für die Wartungsverträge (100.000 €),
Kosten
für die Archivierung (10.000 €) sowie
Haltung
und Reparaturen der Kfz (3.500 €)
Lippeverbandsumlage 5.040.090,00
€
Die
Aufteilung auf die unterschiedlichen
Kostenträger
ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Abwasserabgabe
143.236,00 €
Auch hier ist die Aufteilung der
Anlage 3
zu
entnehmen.
5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 4.496.649,00
€
Auf der Basis der
Wiederbeschaffungs-
kosten
ergeben sich folgende Abschrei-
bungsbeträge:
- Schmutzwasserkanäle
189.051,01 €
-
Niederschlagswasserkanäle 294.463,28 €
-
Mischwasserkanäle 3.818.110,81 €
Der
Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu
verteilen- den Kostenanteilen am
Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für sonstiges Technisches Gerät (30.000 €)
sowie Maschinen (85.000 €) und die Kfz
(2.000
€) aufgeteilt.
Insgesamt
ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
-
Schmutzwasser in Höhe von 2.322.520,81
€
-
Niederschlagswasser in Höhe von 2.122.127,96
€.
Für
die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)
des
Stadtbetriebes werden Abschreibungen
in
Höhe von 52.000,00 €
erwartet.
5.8 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 352.000,00 €
Diese
teilen sich auf in
§
Kosten für
Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung sowie die
erneute Substanzwertermittlung des
Kanalvermögens 235.000,00 €
§
Sonstige Kosten
117.000,00 €
Hierunter sind zusammengefasst die Kosten
für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten,
Leasing,
Gestattungsverträge, Büromaterial etc.
In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
sind die Unterdeckungen aus dem
Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 84.728,00 €
berücksichtigt.
Dieser Verlustvortrag setzt sich zusammen
aus:
Schmutzwasser Lippeverband
47.943,00 €
Niederschlagswasser Kanalbetrieb
36.785,00 €
5.9 Summe ordentliche Aufwendungen 11.874.042,00
€
(Summe
5.5 bis 5.8)
5.10 Kosten der laufenden Verwaltungs-
tätigkeiten 11.397.484,00 €
(Summe
5.9 ./. Summe 5.4)
5.11 Kalkulatorische Zinsen 3.456.274,00 €
Das
durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten
abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-
kapitals.
Als
durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
-
für Mischwasserentsorgung 65.623.767,00
€ 82,59 %
-
für Schmutzwasserentsorgung 5.822.955,00 € 7,33 %
-
für Niederschlagswasserentsorgung 7.898.352,00 € 9,94 %
-
für Verwaltung 109.500,00 € 0,14 %
Gesamt: 79.454.574,00 €
Als
kalkulatorischer Zinssatz werden 4,35 % berechnet.
Der
o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die
unterschiedli- chen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die
Mischwasserentsorgung erge- bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der
ortsspezifischen zu verteilenden Kostenanteile verteilt.
5.12 Gesamtkosten 14.853.758,00 €
5.13 Kostenstellenumlage 599.912,00 €
Die
unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die
unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden
die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.
5.14
Öffentlicher Anteil 1.900.606,00 €
Die
o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des
Niederschlagswas- sers von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti- gen Grundstückseigentümer auszugleichen,
sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen sind.
Der
Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5 Abs. 4 der aktuellen Gebührensatzung zur
Abwasserbeseitigungssatzung und ist
anzuwenden auf die Kosten für
Niederschlagsentwässerung
(Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um
die Gewinn- und Verlustvorträge.
5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten: 12.953.151,00
€
6. Ermittlung
der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten
Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation
entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen
nicht vom Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen wer den
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der
Satzung) 2.349.602 m³
6.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung
2.170 m³
6.1.3 Abwassermengen,
die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver- bandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der
Satzung) 3.793 m³
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der
Satzung) 2.772.797 m²
6.2.2 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe- verband
zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)
26.583 m²
6.2.3 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes
entsorgt werden und für die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung
23.130 m²
6.2.4 Öffentliche
Straßen, Wege und Plätze
(§
5 Abs. 4 der Satzung) 1.261.210 m²
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Die
Betriebsleitung SEB Mecklenbrauck |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
Sachbearbeiterin Groß |
|