Betreff
Abwasserbeseitigung 2014,
hier: 1. Änderungssatzung vom ...... 2013 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011
Vorlage
10/1315
Aktenzeichen
bdt-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ...... 2013 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011 so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1.       Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe


1.1      Verbandsumlage

Der Kostenanteil für das Sesekeprogramm ist weiter rückläufig (- 58 T€), die Kosten für die Entwässerungspumpwerke des Lippeverbandes sind ebenfalls rückläufig (- 85 T€). Bei den übrigen Kosten der Lippeverbandsumlage gibt es nur geringe Veränderungen; insgesamt wird die Verbandsumlage um 135 T€ sinken.

1.2      Abwasserabgabe

Bedingt durch die Abkoppelung von befestigten Flächen (2013 = 122,4 ha, 2014 =
126,7 ha) verringert sich der Zufluss zu den Kläranlagen. Dies hat zur Folge, dass die Abwasserabgabe um 21 T€ auf 143 T€ sinkt.


2.       Öffentlicher Anteil

In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

Durch die 1. Änderungssatzung vom .... 2013 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011 wird die Berechnung der Niederschlagswassergebühr hinsichtlich der Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenbaulastträger konkretisiert.

Für die Bundes- und Landesstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städt. Haushalt zugeflossen sind. Nach der neusten Rechtsprechung sind die Pauschalbeträge als Gebührenvorauszahlungen zu werten. Solange diese Pauschalbeträge noch nicht aufgebraucht sind, sind die Kosten für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen weiter aus dem städt. Haushalt zu begleichen. Danach wird Straßen NRW wie jeder Gebührenzahler zu Gebühren herangezogen

Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.


3.       Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1      Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW stieg der Baupreisindex für das Jahr 2011 um 1,60 %, die Steigerung für das Jahr 2012 betrug 2,10 %.
Tendenzen für 2013 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2013 und 2014 keine Preissteigerungen berücksichtigt werden.



3.2  Kalkulatorische Zinsen

Die Überprüfung der Zinssätze der Kommunalkredite im Zusammenhang mit Kanalbautätigkeiten machte eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes im Vorjahr möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung beim Vorjahreswert von
4,35 % zu belassen.

3.3      Gewinn- und Verlustvorträge

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 endete mit einem Ergebnis in Höhe

von  - 318.764,47 €.

 

Dieses teilt sich wie folgt auf:

 

Schmutzwasser Lippeverband                    -             47.943,35 €

Schmutzwasser Kanalbetrieb                    -      249.422,60 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb        -             36.784,82 €

- 334.150,77 €

           

      Niederschlagswasser Lippeverband        +      15.386,30 €

 

Durch die Änderung des KAG NRW mit Wirkung zum 21.12.2011 besteht nach Auskunft der Kommunal Agentur NRW (Gesellschaft des NRW Städte- und Gemeindebundes) schon für Ergebnisse des Jahres 2011 die Möglichkeit Gewinn- und Verlustvorträge auf 4 Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraums vorzutragen.

 

Die Verwaltung schlägt daher abweichend vom Ratsbeschluss vom 13.12.2012 (Drucksache Nr. 10/1049) vor, die Unterdeckung aus dem Bereich Schmutzwasser Kanalbetrieb soweit wie rechtlich zulässig und kalkulatorisch vertretbar erst im Jahr 2015 zu berücksichtigen.

 

Die Unterdeckungen aus den Bereichen Schmutzwasser Lippeverband und Niederschlagswasser Kanalbetrieb sowie die Überdeckung „Niederschlagswasser Lippeverband“ werden in die Kalkulation 2014 vorgetragen.

 

Die Betriebsabrechnung 2012 (s. Drucksache Nr. 10/1314) ist noch nicht geprüft. Über die Verwendung des Ergebnisses ist noch zu entscheiden.

 

 

4.   Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

 

Die Gebühren 2013 für die Schmutzwasserbeseitigung konnten bereits konstant gehalten werden, während für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebührensenkung erfolgte.

Unter Berücksichtigung der Faktoren unter Ziffer 3.3 ergeben sich für das Jahr 2014 folgende festzusetzenden Gebührenansätze:

 


     

Gebührenart

2014

2013

Schmutzwasser

3,80

3,80 €/m³

Niederschlagswasser

1,51

1,48 €/m²

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

2,03

 

 

2,06 €/m³

Niederschlagswasser Verbandsmitglieder

 

1,12

 

1,07 m²

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

 

1,76

 

 

 

1,75 €/m³

Niederschlagswasser Lippeverband

 

0,39

 

0,41 €/m²


     

     

Somit ergibt sich für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt eine jährliche geringfügige Mehrbelastung in Höhe von 3,60 € aus dem Bereich der Niederschlagsentwässerung.

 

5.      Ermittlung des Gebührenbedarfs

      Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert, die       nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist.       Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

      Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG       NRW)       ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach       betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

      Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten      rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren      relevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

      Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die       Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
      Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanal      system an.
      Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.930,81 m.
      Davon entfallen auf:

      - reine Regenwasserkanäle               17.095,21 m
      - reine Schmutzwasserkanäle            12.530,00 m
      - Mischwasserkanäle      186.305,30 m

      Mischwasserkanäle dienen sowohl zur  Aufnahme von Niederschlagswasser als auch       von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Nie-      derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
      Somit ergibt sich eine fiktive Länge
      - der Niederschlagswasserkanäle von                    110.248,16 m = 51,06 %
      - der Schmutzwasserkanäle von     105.682,65 m = 48,94 %.

     


      Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig       zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 51,06 % für Niederschlagswasser und       48,94 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

      Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) wer-      den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags-     wasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine       fiktive Kostenermittlung eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an      hand       eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie       Nebenleistungen wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft       und verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum       31.12.2012 vorgenommen.

 

      Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1      Kostenerstattungen und –umlagen
                 180.000,00 €

 

      Es ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau an den Unterhaltungsarbeiten für funk-      tionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 175.000,00 € beteiligt.       Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für Tätigkeiten,

      die die Mitarbeiter des SEB für die städtischen Ämter erbringen.

 

5.2 Sonstige ordentliche Erträge                         15.386,00 €

      Hierbei handelt es sich um die Überdeckung
      aus dem Jahr 2011.

 

5.3 Aktivierte Eigenleistungen                         281.172,00 €
      Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal

      ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der

      laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,

      sondern auch die Planung und Bauleitung der

      Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personal-

      kosten zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-

      meinkostenzuschlages in der Kalkulation der

      Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

 

5.4 Summe ordentliche Erträge                   476.558,00 €

      (Summe 5.1 bis 5.3)

 

5.5      Personalaufwendungen                        528.394,00 €
      Hierbei handelt es sich um die Personalkosten

      der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der

      Personalkostenanteile, die anderen Gebühren

      (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berech-

      nungsgrundlage dienen die voraussichtlichen

      Personalkosten 2014.

 

5.6      Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen      6.412.271,00 €

      Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
      Kosten für die Kanalunterhaltung                          665.000,00 €

     

      Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanal-

      Reinigung, TV-Inspektionen sowie technische

      Kleinteile  


      Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen             297.095,00 €

      Die Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:

      - Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der

      Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-

      bühren etc., sonstige Beratungsleistungen)      228.318,00 €

 

      - Sachkosten für die Inanspruchnahme von

      z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,

      Miete und Wartung der ADV-Anlage etc.                    63.777,00 €

 

      - Inanspruchnahme von Baubetriebshoflei-

      stungen für die Instandsetzung und Pflege

      der Außenanlagen an den Bauwerken des

      SEB               1.000,00 €

 

      Sonstiger Betrieblicher Aufwand                  266.850,00 €

      Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-

      kosten für die Pumpwerke (50.000 €),

      Kosten für die Wartungsverträge (100.000 €),

      Kosten für die Archivierung (10.000 €) sowie

      Haltung und Reparaturen der Kfz (3.500 €)

 

      Lippeverbandsumlage            5.040.090,00 €

      Die Aufteilung auf die unterschiedlichen

      Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

      Abwasserabgabe                        143.236,00 €
      Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3

      zu entnehmen.

 

 

5.7      Kalkulatorische Abschreibungen                              4.496.649,00 €
      Auf der Basis der Wiederbeschaffungs-

      kosten ergeben sich folgende Abschrei-

      bungsbeträge:

      - Schmutzwasserkanäle             189.051,01 €

      - Niederschlagswasserkanäle    294.463,28 €

      - Mischwasserkanäle      3.818.110,81 €

 

      Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu verteilen-      den Kostenanteilen am Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für       sonstiges Technisches Gerät (30.000 €) sowie Maschinen (85.000 €) und die Kfz

      (2.000 €) aufgeteilt.

 

      Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

      - Schmutzwasser in Höhe von      2.322.520,81 €

      - Niederschlagswasser in Höhe von       2.122.127,96 €.

 

      Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)

      des Stadtbetriebes werden Abschreibungen

      in Höhe von        52.000,00 €

      erwartet.

     


5.8       Sonstige ordentliche Aufwendungen                        352.000,00 €

         Diese teilen sich auf in

§         Kosten für Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung sowie die
erneute Substanzwertermittlung des
Kanalvermögens        235.000,00 €

§         Sonstige Kosten        117.000,00 €

Hierunter sind zusammengefasst die Kosten

für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten, Leasing,

Gestattungsverträge, Büromaterial etc.

 

In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind die Unterdeckungen aus dem

Jahr 2011 in Höhe von insgesamt                      84.728,00 €

berücksichtigt.

Dieser Verlustvortrag setzt sich zusammen aus:

Schmutzwasser Lippeverband        47.943,00 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb          36.785,00 €

 

5.9    Summe ordentliche Aufwendungen        11.874.042,00 €

         (Summe 5.5 bis 5.8)

 

5.10  Kosten der laufenden Verwaltungs-

          tätigkeiten           11.397.484,00 €

        (Summe 5.9 ./. Summe 5.4)

 

5.11      Kalkulatorische Zinsen          3.456.274,00 €

 

         Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der             Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-

         kapitals.

 

         Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

         - für Mischwasserentsorgung      65.623.767,00 € 82,59 %

         - für Schmutzwasserentsorgung    5.822.955,00 €        7,33 %

         - für Niederschlagswasserentsorgung   7.898.352,00 €        9,94 %

         - für Verwaltung           109.500,00 €     0,14 %

                                         Gesamt:      79.454.574,00 €

 

         Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,35 % berechnet.

         Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedli-           chen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge-                     bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der ortsspezifischen zu verteilenden Kostenanteile          verteilt.

 

5.12      Gesamtkosten       14.853.758,00 €

 

5.13      Kostenstellenumlage             599.912,00 €

 

         Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die                         unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen             am Jahresanfang herangezogen.


 

5.14 Öffentlicher Anteil                    1.900.606,00 €

 

         Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswas-                      sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti-            gen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen              sind.

         Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5                   Abs. 4 der aktuellen Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung und ist

            anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung

          (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.

 

5.15  Durch Gebühren zu deckende Kosten:                12.953.151,00 €

 

 

6.         Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

            befestigten Flächen

 

6.1         Schmutzwasser


6.1.1         Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die          Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen wer   den
         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung)                  2.349.602 m³

 

6.1.2         Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die          Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung                         2.170 m³

6.1.3         Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt          werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver-         bandslasten herangezogen werden
         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der Satzung)                        3.793 m³


6.2         Niederschlagswasser

 

6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische          Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband          zu Verbandslasten herangezogen werden
         (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der Satzung)                  2.772.797 m²

6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische          Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe-         verband zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)                       26.583 m²
 

6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und          Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die Gebührenpflichtigen          nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung                        23.130 m²

6.2.4         Öffentliche Straßen, Wege und Plätze

         (§ 5 Abs. 4 der Satzung)                  1.261.210 m²

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Die Betriebsleitung SEB

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Vertreter der

Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Brandt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Groß