Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB,
3. Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010
Vorlage
10/1312
Aktenzeichen
66.44.04 gro-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 3. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

I.                   Allgemeines

 

 

In § 53 LWG NRW ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

Die Entleerung der Kleinkläranlagen wurde für 2013 und 2014 neu ausgeschrieben. Die für die Jahre 2013 und 2014 vergebene Auftragssumme beträgt 23.478,70 €. Für die Gebührenrechnung 2013 wurden bereits 50% bzw. 11.739,35 € angesetzt. Die restlichen 50 % der Auftragssumme bzw. 11.739,35 € werden in die Kalkulation 2014 übernommen.

 

In der Nachkalkulation für das Jahr 2012 ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 1.468,02 €. Unter Berücksichtigung dieses Überschusses sowie der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2014 ergibt sich ein Gebührensatz von 105,25 €/m³.

 

 

 

II.                Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.                  Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung                11.739,35 €

 

 

2.                  Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten ( 13 % ) der Mitarbeiter

des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                7.968,06 €

 

 

3.                  Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

13 % von 9.700,00 €/à                                     1.261,00 €

 

 

 

4.            Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 7.968,06 €                                        1.593,61 €

 

 

 

4.                  Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

der Lippeverbandsumlage enthalten.                         7.323,00 €

 

 

Abzüglich:

 

 

            Überschuss 2012                                                                   1.468,02 €

 

 

 

III.             Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                        11.739,35 €

 

2. Personalkosten                       7.968,06 €

 

3. Büroarbeitsplatz                        1.261,00 €

 

4. Sachkosten                             1.593,61 €   

 

5. Lippeverband                                 7.323,00 €

 

 

Abzüglich:

 

Überschuss 2012                         1.468,02 €

 

 

 

                                                                                                  28.417,00 €

 

 

            28.417,00 € : 270 m³ = 105,25 €/m³

 

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2014 eine Abfuhrmenge von 270 m³ erwartet.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

 

Mecklenbauck

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß