Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005. Die Änderungssatzung ist
der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr
2014 zu veranlassen.
Sachdarstellung:
Der Rat hat am 15.12.2011 die
Haushaltssatzung für die Jahre 2012/2013 und das auch von der Kommunalaufsicht
genehmige Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschlossen. Gemäß § 7 der
Haushaltssatzung sind die im Haushalssicherungskonzept enthaltenen
Konsolidierungsmaßnahmen bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
Eine Maßnahme des Konzeptes ist
die maßvolle Anhebung der Hundesteuer zum 01.01.2014. Hierdurch sollen Mehrerträge
in Höhe von 45.000,00 € erzielt werden. Dies bedeutet konkret, dass die
Hundesteuern wie nachfolgend aufgeführt festzusetzen sind:
Bezeichnung |
bisherige Jahressteuer je Hund |
künftige Jahressteuer je Hund |
Einzelhund |
84,00
€ |
96,00
€ |
bei Haltung von zwei Hunden |
96,00
€ |
108,00
€ |
bei Haltung von drei und mehr
Hunden |
108,00
€ |
120,00
€ |
Einzelhund nach § 10 LHG |
198,00
€ |
222,00
€ |
bei Haltung von zwei Hunden
nach § 10 LHG |
234,00
€ |
258,00
€ |
bei Haltung von drei und mehr
Hunden nach § 10 LHG |
270,00
€ |
294,00
€ |
Einzelhund nach § 3 LHG |
396,00
€ |
420,00
€ |
bei Haltung von zwei Hunden
nach § 3 LHG |
468,00
€ |
492,00
€ |
bei Haltung von drei und mehr
Hunden nach § 3 LHG |
540,00
€ |
564,00
€ |
Die
aktuellen Hundesteuersätze i.H.v. 84,00 €, 96,00 € bzw. 108,00 € gelten seit
dem 01.01.2005. Die Steuerfestsetzungen für die besonderen Hunde sind bereits
seit dem 01.01.2002 unverändert. Eine veränderte Festsetzung ist ab dem
01.01.2014 im HSK festgelegt worden. Für einen interkommunalen Vergleich sind nachfolgend
die aktuellen Steuersätze der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgeführt.
Stadt/Gemeinde |
1 Hund |
2 Hund |
ab 3 Hunden |
Bergkamen |
84,00
€ |
96,00
€ |
108,00
€ |
Bönen |
84,00
€ |
96,00
€ |
108,00
€ |
Fröndenberg |
74,00
€ |
87,00
€ |
102,00
€ |
Holzwickede |
72,00
€ |
84,00
€ |
96,00
€ |
Kamen |
90,00
€ |
104,00
€ |
116,00
€ |
Lünen |
96,00
€ |
108,00
€ |
120,00
€ |
Schwerte |
96,00
€ |
108,00
€ |
120,00
€ |
Selm |
96,00
€ |
108,00
€ |
132,00
€ |
Unna |
108,00
€ |
120,00
€ |
132,00
€ |
Werne |
85,00
€ |
100,00
€ |
112,00
€ |
In § 2
Abs. 3 der Hundesteuersatzung sind American Staffordshire Terrier, Pitbull
Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen
untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als gefährliche Hunde
im Sinne des § 3 Landeshundegesetz (LHG) definiert. Nach einem Beschluss des
OVG Münster vom 17.06.2004 (14 A 953/02) gilt die Satzung als unbestimmt, da
keine Nennung von Kreuzungen mit Mischlingen erfolgt. Aus diesem Grund ist eine
entsprechende Ergänzung vorzunehmen.
Unter
Berücksichtigung der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sind weiterhin einige Anpassungen des Satzungstextes erforderlich.
In der
Aufzählung der als gefährlich geltenden Hunde im Sinne des § 10 LHG ist die
Rasse Alano nicht mehr aufgeführt, so dass eine entsprechende Änderung
vorgenommen wird.
Es ist
ein Wegfall des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands nach § 8 Ziffer 3 vorgesehen.
Nach dieser Regelung gilt eine nicht vorgenommene Abmeldung bzw. nicht
rechtzeitig durchgeführte Abmeldung eines Hundes als Ordnungswidrigkeit.
Hintergrund für die Streichung ist, dass eine kommunale Satzung die Vorschrift
des § 20 Abs. 2 b KAG lediglich konkretisieren kann. Nach dieser Bestimmung
handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Vorschriften
einer Abgabensatzung zur Sicherung der Abgabenerhebung, insbesondere zur
Anmeldung und Anzeige von Tatsachen, zur Führung von Aufzeichnungen oder
Nachweisen, zur Kennzeichnung oder Vorlegung von Gegenständen oder zur Erhebung
und Abführung von Abgaben zuwiderhandelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu
verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen
(Abgabengefährdung). Bei nicht rechtzeitigen Abmeldungen von Hunden liegt eine
Abgabengefährdung jedoch nicht vor, so dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2
b KAG nicht erfüllt sind.
Weiterhin
sieht die Mustersatzung vor, dass sich Grundstückseigentümer,
Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter ordnungswidrig verhalten, wenn
sie nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Diese Regelung ist in der geltenden
Satzung nicht enthalten und soll künftig aufgenommen werden.
In vielen Kommunen des Landes, so
auch im Kreis Unna (z.B. Lünen, Schwerte, Bönen, Fröndenberg) sind
Hundebestandsaufnahmen aus Gründen der Steuergerechtigkeit durchgeführt worden.
Diese Bestandsaufnahmen sind im Rahmen einer telefonischen Umfrage von den
jeweiligen Stellen als positiv und erfolgreich bewertet worden. Bei der
Gemeinde Bönen beziffert sich der Anstieg der zu versteuernden Hunde z.B. auf
12 %. Es wird eine hohe Dunkelziffer von steuerlich nicht erfassten Hunden im
Stadtgebiet Bergkamen vermutet, da bisher keine Bestandsaufnahme erfolgt ist.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollte in 2014 eine Hundebestandsaufnahme
durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Bei einer Durchführung der
Bestandsaufnahme durch externe Personen ist die Befragung aus
datenschutzrechtlichen Gründen nur auf freiwilliger Basis möglich. Eine
Auskunftspflicht der Befragten besteht nur gegenüber Mitarbeitern der
Stadtverwaltung.
Aufgrund der städtischen
Personalsituation und des hohen Aufwands der Durchführung wird die Beauftragung
einer Fachfirma aber erforderlich. Nur in den Fällen, wo eine Auskunft
freiwillig nicht erteilt wird, werden städtische Mitarbeiter tätig. Diese
Maßnahme ist grundsätzlich geeignet, die Zahl der im Stadtgebiet gehaltenen,
aber nicht angemeldeten Hunden zu reduzieren. Zur rechtlichen Absicherung ist
vorgesehen eine entsprechende "Ermächtigungsgrundlage" in die Satzung
(§ 7 Abs. 5) aufzunehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
StA 30 Roreger |