Beschlussvorschlag:
Herr Holger
Lachmann wird durch Bürgermeister Roland Schäfer mit Wirkung vom 01.12.2013 für die Dauer von acht Jahren
zum Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen ernannt und
anschließend gemäß § 71 Abs. 6 GO NRW vereidigt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 11.07.2013,
Drucksache Nr. 10/1238, Herrn Holger Lachmann, wohnhaft Am Ehrkamper Bruch 17,
40885 Ratingen mit Wirkung vom 01.12.2013 zum Beigeordneten für das Dezernat II
der Stadt Bergkamen gewählt. Der Beschluss wurde der Kreisverwaltung Unna als
Aufsichtsbehörde zugeleitet. Bedenken wurden seitens der Aufsichtsbehörde gegen
die Ernennung des Herrn Holger Lachmann zum Beigeordneten für das Dezernat II der
Stadt Bergkamen nicht erhoben. Daher
kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.
Herr
Lachmann wird das Amt des Beigeordneten mit Beginn der Wahlzeit am 01.12.2013
antreten. Gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden kommunale
Wahlbeamte vom Bürgermeister vor ihrem Amtsantritt in einer Sitzung des Rates
vereidigt.
Die
Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid nach § 46
Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW).
"Ich schwöre, dass ich das mir
übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze
befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der
Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Lehnt ein Beamter aus
Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er an
Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere
Beteuerungsformel sprechen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Rahn |
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