hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen investiven Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 "Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt
- gemäß § 83
Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche außerplanmäßige investive Auszahlung
in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung
Landeszuweisung Schulstraße“.
Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ gewährleistet.
- Der Rat
der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass eine Rückstellung für
Zinsverpflichtungen aus der Rückforderung Schulstraße zu berücksichtigen
ist.
Sachdarstellung:
Die Investitionsmaßnahmen „Umgestaltung der Gehwege Schulstraße, L 664
und des Kleiweges“ wurden in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt in vier
Abschnitten mit Hilfe von Fördergeldern nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) realisiert. Der Förderanteil für
beide Maßnahmen betrug 85 % der Bausummen.
Die zu erstellenden Schlussverwendungsnachweise wurden vom Staatlichen
Rechnungsprüfungsamt in Münster im 1. Halbjahr 2012 geprüft.
Während es bei der Maßnahme „Kleiweg“ keine Rückforderungsansprüche gab,
wurden seitens des Staatl. Rechnungsprüfungsamtes wesentliche Bauteile des
Projektes „Gehwege Schulstraße, L 664“ als nicht zuwendungsfähig angesehen.
Die erste Auswertung der Prüfungsergebnisse des RPA Münster vom 20.04.2012
beinhaltete einen Rückforderungsbetrag von 322.734,00 €.
Nach umfangreichem Schriftverkehr und Gesprächen erging jetzt der
offizielle, deutlich reduzierte Rückforderungsbescheid durch die
Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 182.200,00 €.
Beispielhaft für diese Rückforderung ist eine anteilige Zuordnung der
Straßenentwässerung (Straßeneinläufe und zugehörige Rohrleitungen) für die
Flächenanteile der Gehwege.
Die Stadt Bergkamen machte deutlich, dass die eingebauten
Entwässerungsanlagen auch die Gehwege und Stellplatzflächen entwässern. Mit
dieser Argumentation konnte diese Detailrückforderung auf 52.000,00 € um ca. 50
% gesenkt werden.
Hinzu kommen allerdings Zinsverpflichtungen, die in ihrer Höhe zum
heutigen Tage noch nicht benannt werden können, aber deren Geltungszeitraum mit
dem Tag der Basiszahlung endet.
Um die Zinslast der Stadt Bergkamen zu begrenzen, ist es ratsam, die
geltend gemachten 182.200,00 € möglichst schnell zu begleichen.
Um jedoch aus den o. g. Gründen die Zahlung umgehend zu tätigen, soll
eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf der Buchungsstelle
12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“ erfolgen.
Die Deckung der zusätzlichen Gesamtauszahlungen soll durch
Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852
„Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ erfolgen.
Aufgrund dieser Mittelbereitstellung aus der vg. Buchungsstelle können
einzelne für 2013 vorgesehene Maßnahmen erst im Jahre 2014 erfolgen.
Nach erfolgter Zahlung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 182.200,00
€ werden die Zinsen in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiter Raupach |
StA 20 |