Betreff
Verabschiedung des VHS-Programms/Arbeitsplanes für das Semester II/2013
Vorlage
10/1200
Aktenzeichen
os-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung verabschiedet das VHS-Programm für das Semester II/2013.

 

 

Sachdarstellung:

 

Das Semester II/2013 beginnt am 09.09.2013 und endet am 13.12.2013. Damit umfasst der Planungszeitraum lediglich 12 Unterrichtswochen.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen im kommenden Semester auf den Programmbereichen 3 – Gesundheit, 4 – Fremdsprachen und insbesondere 6 – Grundbildung, Schulabschlüsse und Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (DaZ/DaF). Dieses Planungsgeschehen orientiert sich zum einen an der Nachfrage in den vorherigen Semestern und zum anderen an den Schwerpunktsetzungen der VHS.

 

Im Programmbereich 3 überwiegen Angebote in den Bereichen Entspannungstechniken und bewegungsbezogene Kurse, die zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fitness beitragen, die die Grundlage für die individuelle Arbeitsfähigkeit darstellt.

 

Der Fremdsprachenbereich bietet eine breite Vielfalt, wobei die europäischen Sprachen deutlich überwiegen. Entsprechend der beruflichen Anforderungen ist Englisch besonders stark und mit unterschiedlichsten Niveaustufen vertreten. Nachdem es im letzten Semester gelungen ist, einen Russischkurs zu starten, wird im Semester II/2013 ein nochmaliger Anlauf mit Polnisch und Chinesisch unternommen.

 

Für das kommende Semester wurde der Programmbereich 5 - EDV und berufliche Bildung neu strukturiert und durch arbeitsmarktbezogene Angebote erweitert. Dieses soll dazu beitragen, dass die hohe Ausfallquote, die bisher in diesem Programmbereich vorgelegen hat, reduziert wird.

 

Im Programmbereich 6 beginnen mit dem Semester II/2013 die neuen Schulabschlusskurse zur Nachholung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 (HSA) und des Mittleren Schulabschlusses (MSA, früher: Fachoberschulreife). Die VHS Bergkamen hat die Schulabschlusskurse als integriertes Lehrgangssystem angelegt, so dass nach Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 nach zwei Semestern und bei Erfüllung der weiteren Zugangsvoraussetzungen ein nahtloser Übergang in den nächst höheren Lehrgang zur Nachholung des Mittleren Abschlusses gewährleistet ist. Dieser ermöglicht bereits nach einem Semester als Zwischenschritt den Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Nach einem weiteren Semester wird dann der erweiterte Zehner-Abschluss erreicht. Damit erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, bis zum Fach- oder Vollabitur weiter die Schule zu besuchen. So haben aus dem letzten Lehrgang vier Personen zum Dortmunder Westfalenkolleg gewechselt.

 

Die Teilnehmerschaft an den Schulabschlusslehrgängen hat sich in Bezug auf die Altersstruktur und auf die Lernvoraussetzungen in den letzten Jahren eklatant verändert. Die VHS agiert zwar im Bereich der Erwachsenenbildung, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Schulabschlusslehrgängen sind aber im Schnitt wesentlich jünger als früher und haben oftmals einen frühen Schulabbruch und verschiedene weitere „Schulstationen“ hinter sich. Das Altersspektrum liegt zurzeit schwerpunktmäßig bei 17 bis 25 Jahren. Als Zugangsvoraussetzungen für den Hauptschulabschlusslehrgang verlangt die VHS Bergkamen gemäß gesetzlicher Grundlagen, dass die allgemeine Schulpflicht beendet ist und Grundkenntnisse in Englisch nachgewiesen werden.

 

Häufig melden sich auch interessierte Jugendliche/junge Erwachsene, die über einen Förderschulabschluss verfügen und feststellen, dass es beinahe unmöglich ist, mit diesem Abschluss einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Verfügen diese Interessenten über ein ausreichendes Maß an Englischgrundkenntnissen und positive Beurteilungen im Zeugnis für die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik, dann nimmt die VHS auch diese auf.

 

Die VHS ist also zumindest für volljährige junge Erwachsene die „letzte“ Adresse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, da viele Berufsschulen auch nur Personen bis zum 18. Lebensjahr aufnehmen.

 

Ebenso nimmt die Zahl der Teilnehmenden mit Migrationshintergrund zu. Hier wirkt sich die aktive Bildungs-Integrationsarbeit der VHS positiv aus.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass pro Jahr ca. 42 Jugendliche in Bergkamen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Diese Zahl wurde von der Landesdatenbank für die Jahre 2010/11 veröffentlicht. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler - angefangen bei der Förderschule bis hin zum Gymnasium. Viele von ihnen melden sich dann bei der VHS an. Diese Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit der Lehrgänge zum Nachholen des Schulabschlusses und zusätzlicher Angebote der Grundbildung.

 

Jeder Schulabschlusslehrgang bei der VHS ist in jeder Hinsicht sehr heterogen zusammengesetzt. Dies lässt das Unterrichten zu einer speziellen Herausforderung mit hohen Anforderungen an die eingesetzten Lehrkräfte werden.

 

Für den Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des „Mittleren Schulabschlusses“ sind die formalen Zugangsvoraussetzungen mit dem Nachweis des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 klarer definiert, so dass der Aktenlage nach eigentlich davon ausgegangen werden müsste, dass eine homogene Lerngruppe existiert. In der Praxis stellt sich allerdings heraus, dass trotz erzieltem Schulabschluss die Eingangsvoraussetzungen der Teilnehmenden sehr unterschiedlich sind. Erschwerend kommt hinzu, dass wahrscheinlich zum Schuljahr 2013/2014 auch für den zweiten Bildungsweg zentrale Abschlussprüfungen eingeführt werden, so dass das Unterrichtsgeschehen für den o. g. Lehrgang modifiziert werden muss. Die VHS prüft zurzeit unterschiedliche Möglichkeiten wie z. B. Co-Teaching, um die Teilnehmenden insbesondere im ersten Schulhalbjahr noch besser fördern zu können mit dem Ziel, einheitliche Lernvoraussetzungen zu schaffen und Lerndefizite auszugleichen. Vorangeschaltet werden Testverfahren, um den individuellen Lernstand zu erheben.

 

Die skizzierte Situation hat die VHS bereits vor vier Jahr dazu veranlasst, im Auftrag des Jobcenters im Kreis Unna und in Kooperation mit dem TÜV NORD Bildung das Konzept „Sch.u.B.(s)“ zu entwickeln, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur in schulischer Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die alltäglichen Anforderungen des Lebens fördert. Dieser Lehrgang findet vormittags statt und weicht sowohl von der organisatorischen als auch von der inhaltlichen Struktur von den anderen Schulabschlusslehrgängen ab. In diesen Kurs aufgenommen werden benachteiligte Jugendliche ohne Schulabschluss und mit mehrfach belasteten Biografien. Im Ausschuss wurde mehrfach darüber berichtet.

 

Durch die stattfindende kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung können die persönlichen Problemlagen weitestgehend aufgefangen werden und die Teilnehmenden erlangen durch diesen Stabilisierungsprozess erst die Voraussetzungen, um den Schulabschluss schaffen zu können. Das Unterrichtsgeschehen wird sehr flexibel gehandhabt und schafft so die Möglichkeit einer individuellen und gezielten Förderung.

 

Mittlerweile hat sich das Jobcenter aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen aus der Finanzierung des Schulabschlusses verabschiedet und die VHS erhält für diesen Teil des Projektes eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds. Das eröffnet die Möglichkeit, die gemäß Weiterbildungsgesetz NRW vorgesehene Pflichtstundenzahl zu erhöhen, die aus fachlicher Sicht zu niedrig angesetzt ist, um diese Teilnehmenden mit besonderem Förderbedarf auf die Anforderungen vorzubereiten, die die Prüfungsordnung für staatlich anerkannte Schulabschlüsse vorsieht.

 

Als ein weiterer Themenschwerpunkt kristallisiert sich das Thema „Grundbildung“ heraus. Zur Grundbildung gehört all das, was der Mensch zur Orientierung und für sein Handeln in der heutigen Gesellschaft wissen und können muss. Er soll in der Lage sein, seine Kompetenzen sinnvoll einzusetzen und anzuwenden. Es geht um Schreib- und Lesefähigkeit, Rechenfähigkeit, Grundfähigkeiten im IT-Bereich, Gesundheitsbildung, finanzielle Grundbildung und soziale Grundkompetenzen. Grundbildung orientiert sich somit an der Anwendungspraxis von Schriftsprachlichkeit im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag.

 

Zentrales Thema der Grundbildung wiederum ist das Thema Analphabetismus und zwar funktionaler Analphabetismus. Seit 2011 liegen gesicherte Zahlen zum sogenannten funktionalen Analphabetismus vor, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der sogenannten „Leo-Studie“ erhoben hat. Funktionale Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben, verschiedene Wörter und einfache Sätze lesen und schreiben können, jedoch Mühe haben, zusammenhängende – auch kürzere – Texte zu lesen und zu verstehen. Gemäß der Studie können mehr als 14 Prozent aller Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter aufgrund begrenzter Lese- und Schreibfähigkeiten nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei sind knapp 60 Prozent von ihnen erwerbstätig.

 

Etwa 58 Prozent der funktionalen Analphabeten haben Deutsch als erste Sprache gelernt. Das sind 4,4 Millionen Menschen. Männer sind mit 60 Prozent häufiger betroffen als Frauen. Etwa 19 Prozent haben keinen Schulabschluss. Weitere 48 Prozent haben einen niedrigen Bildungsabschluss. Gründe für funktionalen Analphabetismus können soziale Probleme oder fehlende Unterstützung in der Schule sein; oft konnten schon die Eltern nicht ausreichend lesen oder schreiben.

 

Seit 2012 gibt es eine Vereinbarung über eine gemeinsame nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland. Die entsprechende Öffentlichkeitskampagne des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt „Lesen und Schreiben – mein Schlüssel zur Welt“. Im März dieses Jahres sind die Volkshochschulen im Kreis Unna dem Bündnis für eine gemeinsame Alphabetisierungsoffensive im Kreis Unna beigetreten, um hier mit gemeinsamer Kraft das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen. Ziel dieses Bündnisses ist die Erschließung neuer Beteiligungsformen sowie Bündelung, Weiterentwicklung und Absicherung vorhandener Angebote.

 

Die VHS Bergkamen ist schon seit langem im Bereich Alphabetisierung tätig. Zum einen bietet sie seit mehreren Jahren Integrationskurse mit Alphabetisierung an, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden. Zum anderen sind immer wieder Lehrgänge zum Lesen und Schreiben lernen für deutsche Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten worden und haben punktuell auch stattgefunden. Das Thema ist für die Betroffenen mit großer Scham verbunden und es fällt ihnen sehr schwer, sich zu ihrem Analphabetismus zu bekennen. Im kommenden Semester wird die VHS einen erneuten Vorstoß machen, ein offenes Lehrgangsangebot zum Erlernen des Lesens und Schreibens zu etablieren.

 

Insgesamt sollen die Aktivitäten im Bereich der Kurse für Analphabeten sowie begleitender Öffentlichkeitsarbeit vor dem beschriebenen Hintergrund verstärkt werden.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage befindet sich die Übersicht über das Kursangebot für das Semester II/2013. Die Texte sind dem geplanten Programmheft entnommen.

 

Das neue Programmheft erscheint Anfang Juli 2013 in einer Auflage von 4.200 Exemplaren.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski