Betreff
Kommunalwahl im Jahr 2014
hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Vorlage
10/1186
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2014, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) in Verbindung mit Artikel 1 und Artikel 12 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen gilt, dass der Wahlausschuss spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Gemeindegebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen hat, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Daher hat der Wahlausschuss bis zum 20.10.2013 zu tagen.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Bergkamen anlässlich der Durchführung von Kommunalwahlen beschlossen. Danach wird die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen auf 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken zu wählen, festgelegt (§ 2 der vg. Satzung).

 

Abweichungen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet dürfen gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen. Grundlage für diese Berechnung ist die von IT.NRW (vormals LDS) veröffentlichte Bevölkerungszahl vom 30.06.2012. Diese beträgt zum Stichtag 50.047 Einwohner.

 

Teilt man nunmehr die Einwohnerzahl durch die Anzahl der zu bildenden Wahlbezirke, ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk:

 

50.047 Einwohner : 22 Wahlbezirke = 2.275 Einwohner/Wahlbezirk

2.275 + 25 v. H. = 2.844 Einwohner/Wahlbezirk = obere Grenze

2.275 – 25 v. H. = 1.706 Einwohner/Wahlbezirk = untere Grenze

 

Diese Einwohnerzahlen sind bei der Bildung der Wahlbezirke einzuhalten.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in Stimmbezirke ein.

 

Die Verwaltung hat einen Vorschlag für die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke. Die angegebenen Wahllokale der Stimmbezirke werden derzeit für die anstehende Bundestagswahl abgefragt. Sie entsprechen der Einteilung zur Landtagswahl 2012.

 

Änderungen gegenüber der Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2009 ergeben sich nur in der Form, dass in Bergkamen-Mitte auf Anregung des Ortsvorstehers der Maiweg vom Wahlbezirk 107 in den Wahlbezirk 108 verschoben wurde.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl