Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
– Drucksache Nr. 10/1172 über die Dienstanweisung für die Erhebung von
Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung (EC-Karte)
vom 02.04.2013 zur Kenntnis und beschließt die Dienstanweisung über die
Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Bergkamen vom 25.03.2013.
Sachdarstellung:
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW wurden auch die Bestimmungen zu § 22
GemHVO - Ermächtigungsübertragungen –
geändert, mit nunmehr folgendem Wortlaut:
„Ermächtigungen
für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar. Die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art,
Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen“.
Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge,
dass die Bürgermeisterin / der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates in einer
Dienstanweisung die Vorschriften für die Ermächtigungsübertragungen näher zu
bestimmen hat.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2013
die Verwaltung beauftragt in einer Dienstanweisung die Grundsätze über Art,
Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen zu regeln und anschließend dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Dienstanweisung über die Grundsätze der
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) der Stadt Bergkamen vom 25.03.2013 wird dem Rat der Stadt Bergkamen
hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Weiterhin musste die bisherige
Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Verwendung des
ADV-Verfahrens „Barer Zahlungsverkehr“ außer Kraft gesetzt werden und durch
eine neue Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren
Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung ersetzt werden.
Gemäß § 31 Abs. 1
Satz 3 GmHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Erhebung von
Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung ebenfalls
dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben
der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit
Zahlungsmitteln um gewichtige Aufgaben handelt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Seyffert |
|