hier: Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe gem.
§ 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 06.36.13/0415.7851
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt
die Leistung
einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei der Buchungsstelle
06.36.13/0415.7851 (Kindergartengruppe Pestalozzischule) in Höhe von 78.000,00
€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus dem Belastungsausgleichsgesetz
Jugendhilfe bei der Buchungsstelle 06.36.13/0415.6811 (Landeszuweisung) in Höhe
von 78.000,00 €.
Sachdarstellung:
Die katholische Kindertageseinrichtung
„St. Elisabeth“, Pestalozzistraße wird zurzeit für die Betreuung von Kindern U3
umgebaut. Um die notwendigen Funktionsräume für 6 Plätze U3 zu schaffen, muss
die Einrichtung von drei auf zwei Gruppen zurück gebaut werden. Durch einen
Verlust von 25 Plätzen wäre der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für
Kinder über drei Jahren in Bergkamen-Mitte nicht mehr sicher zu stellen, so dass
25 Kindergartenplätze in zwei Klassenräumen der Pestalozzischule - unter zukünftiger Trägerschaft der
katholischen Kirche – neu eingerichtet werden müssen.
Die Außenwand der Pestalozzischule
grenzt unmittelbar an das Gelände der katholischen Kindertageseinrichtung St.
Elisabeth, so dass durch einen Durchbruch auf Höhe des Kindergarteneingangs die
Anbindung der neuen Gruppe auf relativ kurzem Wege möglich ist. Direkt hinter
der Außenwand befinden sich zwei große Klassenräume, in denen die neue Kindergartengruppe eingerichtet werden kann.
Die Räume müssen lediglich gestrichen und jeweils mit Fluchttüren ausgestattet
werden, die auf das Kindergartengelände hinaus führen. Darüber hinaus muss die
elektrische Anlage überarbeitet und der Sanitärbereich erneuert werden.
Einrichtungskosten entstehen nicht, da die Kita St. Elisabeth über drei
komplett ausgestattete Gruppen verfügt, von denen eine in das Schulgebäude
verlegt wird.
Das StA 23 hat für die vorgenannten
Baumaßnahmen Kosten in Höhe von 78.000 € ermittelt, die außerplanmäßig
bereit gestellt werden müssen. Da durch die Baumaßnahme nur Plätze für Kinder
über drei Jahren geschaffen werden sollen, erhält die Stadt Bergkamen keine
Bundes-/Landesmittel aus den Ausbauprogrammen U3. Allerdings besteht die Möglichkeit
einer Finanzierung durch das „Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe“.
Gem. § 1 Absatz 4 des "Gesetz zur
Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz
Jugendhilfe - BAG-JH)" erhält die
Stadt Bergkamen zusätzliche Landesmitte für die Kindergartenjahre 2011/12 und
2012/13, die zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten und für investive
Maßnahmen verwendet werden können.
Von der Landeszuwendung in Höhe von
insgesamt 323.231 € entfallen rund 230.000
€ auf das laufende Kindergartenjahr. Für 4 Kindergartengruppen, die zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs 2012 und 2013 zusätzlich eingerichtet wurden,
werden rund 150.000 € für anfallenden Betriebskosten benötigt. Mit den
verbliebenen Mitteln in Höhe von 78.000 € kann der Umbau der Pestalozzischule
finanziert werden, zumal für das Kindergartenjahr 2013/14 zusätzliche Mittel
aus dem Belastungsausgleichsgesetz zu erwarten sind.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird
das Jugendamt die bisherigen Planungen für den Umbau der Pestalozzischule mit
dem Träger und der Leitung der katholischen Kindertageseinrichtung St.
Elisabeth konkretisieren und zusammen mit dem StA 40 einen Zeitplan für die
Abwicklung der Umbaumaßnahme erstellen. Zu zeitlichen Problemen kann der späte
Beginn der Sommerferien (am 22. Juli) führen, da bis zu diesem Zeitpunkt die
beiden Räume noch von der Schule benötigt werden und die katholische
Kindertageseinrichtung ihre Sommer - Schließzeit bereits am 12. August beendet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk:
StA 20 Mölle |