Betreff
Sachstandsbericht zur Mittagsverpflegung an den Bergkamener Schulen
Vorlage
10/1137
Aktenzeichen
neu-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

 

1. Grundschulen

 

Die Stadt Bergkamen ist zur Zeit Schulträger von neun Grundschulen und einer Förderschule. Davon bieten acht Grundschulen sowie die Albert-Schweitzer-Förderschule eine Betreuung bis 16.00 Uhr bzw. bis 17.00 Uhr in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) an.

 

Im laufenden Schuljahr nehmen 368 Kinder verbindlich an der OGGS und damit auch an der  Mittagsverpflegung teil. Je nach Gruppengröße (siehe nachfolgende Tabelle) und den räumlichen Möglichkeiten, findet das Mittagessen gemeinsam oder in zwei Zeitabschnitten statt. In diesem Fall werden die Stundenpläne der Schüler/innen nach Möglichkeit so berücksichtigt, dass nach dem Unterrichtsende zeitnah gegessen werden kann.

 

 

Die Durchführung der Offenen Ganztagsschulen obliegt vier Trägern:

 

Bildung und Lernen gGmbH

Pestalozzischule

G.-Hauptmann-Schule

Jahnschule

Preinschule

Overberger Schule

A.-Schweitzer-Schule

 

Ev. Friedenskirchengemeinde

Pfalzschule

 

Ev. Kirchenkreis Unna

Frh.-v.-Ketteler-Schule

 

Jugendamt der Stadt Bergkamen

Alisoschule

 

Die Träger erhalten vom Schulträger auf Grund der bestehenden Rahmen- und Durchführungsverträge eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 50,00 € pro Kind pro Monat für elf Monate pro Schuljahr. In gleicher Höhe werden die Verpflegungsbeiträge unverändert seit Beginn des Betreuungsangebotes OGGS von den Erziehungsberechtigten erhoben. Dieser Zahlungsmodus berücksichtigt die geringere Teilnahmequote in den Ferienzeiten. Die Träger stellen mit diesen Mitteln jedem Kind eine warme Mittagsmahlzeit und ausreichend Getränke zu Verfügung. Die Entscheidung über die Form der Verpflegung wird bei Bedarf in Absprache zwischen den Trägern und dem Schulträger getroffen. Damit wird ein einheitlicher Qualitätsstandard für alle OGGS gewährleistet.

 

Seit April 2011 haben alle Träger nach einer Probephase in den OGGS der Jahn- und der Pfalzschule den Dortmunder Menüservice mit der Verpflegung der Schulkinder beauftragt. Ausschlaggebend für die gemeinsame Entscheidung war die Möglichkeit der heißen bedarfsgerechten Anlieferung der Speisen, die Zertifizierung durch das Forschungsinstitut für Kinderernährung e. V. Dortmund sowie die Speiseplanung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die Ausgabe der Speisen vor Ort erfolgt durch das Personal der Träger. Diese sorgen für die Einhaltung der Hygienevorschriften, die fachgerechte Speisereste-Entsorgung sowie die notwendige Dokumentationen. Bislang durchgeführte Prüfungen durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna haben keine Beanstandungen ergeben. Alle OGGS lassen sich die Speisen heiß, d. h. verzehrfertig zur zeitnahen Ausgabe anliefern. Lediglich an der A.-Schweitzer-Förderschule wird aus pädagogischen Gründen das Mittagessen von Montag bis Donnerstag vor Ort in der entsprechend ausgestatteten Küche zubereitet. Freitags wird der Lieferservice des Caterers, wie an den anderen OGGS, in Anspruch genommen.

 

Durch die Vorfinanzierung der Kosten der Mittagsverpflegung durch den Schulträger ist sicher gestellt, dass jedes teilnehmende Kind jeden Mittag eine warme Speise erhält, unabhängig davon, ob die Eltern die erhobenen Beiträge in Höhe von 50,00 € pro Monat für 11 Monate pro Schuljahr tatsächlich zahlen. Hierbei handelt es sich vermutlich um ein Alleinstellungsmerkmal für Bergkamen.

 

Die Verpflegungsbeiträge werden gemäß Satzung vom 20.12.2012 unabhängig vom Einkommen (neben den einkommensabhängigen Teilnahmebeiträgen) durch den Schulträger erhoben. Bedürftige Erziehungsberechtigte zahlen keinen Teilnahmebeitrag und können die monatlichen Kosten für die Verpflegung durch einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 32,00 € auf einen Eigenanteil in Höhe von 18,00 € reduzieren. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag für Beschäftigte mit geringem Erwerbseinkommen.

 

Bewilligungsbehörden für diese Leistungen sind das Jobcenter in Bergkamen oder der Kreis Unna. Auf Grund der Vorfinanzierung der Verpflegungskosten durch den Schulträger konnte für die Bewilligung ein vereinfachtes Verfahren vereinbart werden.

 

Üblicherweise benötigen die Antragsteller einen täglichen Nachweis über die Teilnahme an der Schulverpflegung und die Zahlung der Beiträge. Diese Nachweise müssen durch den Zahlungsempfänger (Träger) bzw. Versorger (Caterer) erstellt werden. Der Schulträger in Bergkamen bescheinigt jedoch mit dem Bescheid über die Festsetzung der Beiträge für die Verpflegung

 

a. die Pflicht zur (schul-) täglichen Teilnahme am Mittagessen

b. die Beitragshöhe und den Beitragszeitraum

c. den Zahlungsempfänger

d. den Verwendungszweck (Kassenzeichen)

 

in so eindeutiger Weise, dass Einzelnachweise durch den Träger oder Caterer nicht erforderlich sind. Demnach können die Erziehungsberechtigten zeitgleich mit dem Erhalt des Beitragsbescheides, den Antrag auf den Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) stellen. Der Erhebungsbescheid bescheinigt den genauen Zeitraum der Teilnahme am Mittagessen für ein Schuljahr, also von August d. J. bis Juli d. Folgejahres. BUT- Leistungen werden jedoch nicht für ein Schuljahr bewilligt, sondern zeitlich gekoppelt an die Hilfe, die die Anspruchsberechtigung schafft (der max. Bewilligungszeitraum für ALG II beträgt z. B. 6 Monate).  Folgeanträge auf BUT-Zuschüsse sind somit notwendig, neue Belege über die Teilnahme am Mittagessen müssen jedoch bei der Bewilligungsbehörde nicht mehr vorgelegt werden.

 

Im Zuge der sozial gestaffelten Beitragsfestsetzung für die Teilnahme an der OGGS müssen die Beitragspflichtigen Ihr Einkommen darlegen. Der Schulträger erhält somit auch Kenntnis über eine Anspruchsberechtigung nach dem BUT. Berechtigten wird zur Unterstützung und Vereinfachung der Antragstellung mit dem Beitragsbescheid der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe -Mittagessen - (MIT) (s. Anlage) und ein Informationsschreiben zugeschickt. Zusätzliche Hilfe und Beratung erhalten die Bedürftigen vom Schulträger und/oder den dafür eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen.

 

 

Für die Durchführung der OGGS erhält der Schulträger Landeszuschüsse in Höhe von

935,00 €/Kind/Schuljahr bzw. 1.890,00 €/Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf/Schuljahr bei einem mindestens zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 410,00 €/Kind/Schuljahr. Weitere Einnahmen fließen aus den Elternbeiträgen. Der Kostenanteil des Schulträgers hat sich von zunächst 32.800,00 € bei 80 Schülern/innen im Schuljahr 2004/2005 auf inzwischen

252.373,71 € bei 364 Kindern im Schuljahr 2011/2012 erhöht.

 

 

 

 

2.  Weiterführende Schulen

 

2.1    Ausgangssituation

Mit Einführung der Schulzeitverkürzung „G 8“ am Städt. Gymnasium Bergkamen sowie der Übermittagsbetreuung im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ wurde es auch an den Bergkamener Halbtagsschulen im Bereich der Sekundarstufe I notwendig, eine Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Rechtlich vorgegeben ist dies durch den Erlass des Kultusministeriums vom 24.06.1992 „5-Tage-Woche an Schulen“, der Folgendes besagt:

„Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, müssen sich in einem geeigneten Raum aber auch im Freien aufhalten können. Die Schule gewährleistet die Aufsicht. Während der Mittagspause sollen den Schülerinnen und Schülern die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf abgeboten werden“.

An den weiterführenden Schulen, mit Ausnahme der Freiherr-vom-Stein-Realschule, haben sich Mensavereine gegründet, über die die Schulverpflegung organisiert wird. Seitens des Schulträgers wurden mit den Vereinen Nutzungsverträge geschlossen. Die Stadt Bergkamen stellt die Räumlichkeiten unentgeltlich auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichten sich die Vereine zur Wartung und Instandhaltung der überlassenen Einrichtung.

Darüber hinaus erhalten die Vereine städtische Zuschüsse. Als Nachweis für die Verwendung werden dem Schulträger die jährlichen Kassenberichte zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2012 wurden die Mensavereine mit folgenden Beträgen unterstützt:

Hellweg-Hauptschule (für beide Standorte)                  7.299,00 €
Realschule Oberaden                                       4.866,00 €
Städt. Gymnasium                                                        7.299,00 €
Willy-Brandt-Gesamtschule                                       16.200,00 €

 

Berechnet wurden die Zuschüsse auf der Grundlage der voraussichtlich anfallenden Personalkosten bei Beschäftigung von 400-€-Kräften. Hierbei wurden Schulgröße und Ganztagsbetrieb berücksichtigt.

Im Einzelnen wird dies an den Bergkamener weiterführenden Schulen wie folgt umgesetzt:



2.2       Städtisches Gymnasium Bergkamen

Am Städt. Gymnasium Bergkamen hat sich 2002 ein Mensaverein gegründet, der die dortige Mensa in Eigenregie führt. Ehrenamtlich sind dort aktiv zurzeit ca. 120 Eltern und Großeltern sowie 14 Schülerteams tätig. Die Öffnungszeiten sind schultäglich von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Die Mensa am Städt. Gymnasium wurde im Jahr 2008 erweitert und mit Landeszuschüssen aus dem „1000-Schulen-Programm“ eingerichtet. Da sich jedoch gezeigt hat, dass die Mensa mit rund 217 qm Fläche für die große Anzahl von Schülerinnen und Schülern nicht ausreicht um die Mittagspause dort zu verbringen, wurde im Jahr 2012 ein weiterer Spiel- und Aufenthaltsraum an die Mensa angebaut.

Angeboten werden neben Getränken und Snacks wie belegten Brötchen, Joghurts usw. auch kleinere Speisen wie Salate, Bockwurst und jeweils an einem festgelegten Tag auch Pizza, Döner oder Geflügelrollen.

Anfragen auf vergünstigte Mahlzeiten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat es bislang noch nicht gegeben. Voraussetzung hierfür wäre allerdings auch eine regelmäßige warme Mittagsmahlzeit. Diese bietet das Gymnasium wegen mangelnder Nachfrage nicht an.



2.3       Hellweg-Hauptschule

An der Hellweg-Hauptschule Rünthe gibt es seit 1998 einen gemäßigten Ganztagsunterricht. Zum 01.02.2006 wurde die Hellweg-Hauptschule von einer Halbtagsschule in einen Ganztagsschule umgewandelt. Seit Anfang 2001 wird die Essenausgabe an der Hellweg-Hauptschule Rünthe durch den dortigen Mensaverein geregelt, der auch für Organisation und Beschäftigung des Personals zuständig ist. Die Mensa wurde im ehemaligen Lehrschwimmbecken, das als Mehrwecksraum mit angeschlossener Cafeteria umgebaut wurde, eingerichtet.

Der Mensaverein verkauft in den Pausen belegte Brote, Getränke und Snacks. Daneben hat sich eine Schülerfirma gegründet, die in der Mittagspause an vier Tagen in der Woche warme Mahlzeiten zubereitet. Die Schülerfirma wird von vier Lehrkräften betreut, die organisatorisch unterstützen und jeweils an einem Tag mit den Schülerinnen und Schülern kochen. Angeboten wird ein Salat, eine warme Mahlzeit, ein Nachtisch und ein Mineralwasser zum Preis von

2,50 € bzw. im Monatsabo für 2,30 €. Täglich werden ca. 35 Mittagessen ausgegeben. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler erhält Zuschüsse zu den Kosten der Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Geleistete Zahlungen werden auf einer Liste vermerkt, aus der nicht hervorgeht, wer nach dem B u T teilhabeberechtigt ist.

2.4       Realschule Oberaden

Mit Mitteln des „1000-Schulen-Programmes“ wurde an der Realschule Oberaden im Jahr 2008 die ursprüngliche Lehrküche in eine Mensa mit angeschlossenem Aufenthalts- und Speiseraum umgewandelt. Die Ausgabe von einfachen Mahlzeiten und Snacks erfolgte durch Betreuungskräfte, die bei dem „Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. „ beschäftigt wurden. Anfang 2012 hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Realschule Oberaden beschlossen, sich auch erweitert als Mensaverein für die Schule zu betätigen.

 

An zwei Tagen in der Woche wird ein „Gesundes Frühstück“ vom Mensaverein und freiwilligen Eltern in Form  belegter Brote mit Wurst, Käse und Gemüse angeboten. An den anderen Tagen wird ein Brötchenverkauf über die 10. Klassen organisiert.

Montags und donnerstags, also an den Tagen mit Betreuungsangeboten am Nachmittag, kochen die Mitarbeiterinnen des Mensavereins selbst eine warme Mittagsmahlzeit. Für den Preis von 2,50 € erhalten die Schüler eine warme Speise, ein Getränk und einen Nachtisch (Ost oder Joghurt). Die Kinder zahlen im Voraus und erhalten abgestempelte Bestätigungen, die bei der Essensausgabe vorgezeigt werden.

Es werden zunehmend Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auf Bezuschussung gestellt. Von den Berechtigten ist dann nur noch der Eigenanteil von 1,00 € zu leisten. Die Vorauszahlungen erfolgen im Sekretariat der Schule. Dort wird allen Kindern der gleiche Zahlungsbeleg zur Vorlage in der Mensa ausgestellt, unabhängig von einem Anspruch auf einen Zuschuss nach dem B u T. Dadurch ist  bei der Essensausgabe nicht zu erkennen, ob ein Schüler oder eine Schülerin teilhabeberechtigt oder Selbstzahler ist.



2.5       Freiherr-vom-Stein-Realschule

In den Pausen ist dort ein Kiosk geöffnet, der von den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützung durch eine Lehrkraft betrieben wird. Verkauft werden neben Getränken, belegte Brötchen und Gebäck, die von einer benachbarten Bäckerei geliefert werden. Süßigkeiten werden nicht verkauft, die vorhandenen Süßigkeiten-Automaten wurden abgebaut.

Während der Mittagspause haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine warme Mittagsmahlzeit in der Mensa der Willy-Brandt-Gesamtschule einzunehmen.

 

 

2.6       Willy-Brandt-Gesamtschule

An der Willy-Brandt-Gesamtschule, die als Ganztagsschule geführt wird, hat der Mensa- und Bistroverein 1992 seine Arbeit aufgenommen. Dort haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit einer warmen Mittagsmahlzeit oder im Bistrobereich mit einem Imbiss oder Snacks und Getränken zu versorgen. Die Mittagsmahlzeiten werden tiefgekühlt geliefert und je nach Vorbestellung erwärmt und zum Preis von 3 € pro Essen ausgegeben. Berechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten wie alle anderen Schülerinnen und Schüler die Berechtigungsmarken für die Mittagsmahlzeit über das Sekretariat und können in der Mensa vorbestellen.

 

Die Nachfrage nach der warmen Mittagsmahlzeit ist jedoch im Laufe der Zeit immer weiter zurückgegangen und auch die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Realschule nutzen das Angebot nur vereinzelt. Der Mensaverein ist dabei,  durch Umstrukturierung die Attraktivität der warmen Mahlzeiten zu steigern. Mit welchem Konzept dies umgesetzt werden soll, steht im Einzelnen noch nicht fest.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Neumann