Betreff
Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
10/1135
Aktenzeichen
hö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage und die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, den Kreis Unna als zuständige Behörde zu bitten, sich für die Fortsetzung der Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket einzusetzen.

Sachdarstellung:

 

1.  Ausgangslage

 

In seiner Sitzung am 22.11.2011 wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets - insbesondere über die geplante Verwendung der Mittel für Schulsozialarbeit – informiert (Drucksache Nr. 10/0716).

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen und soll ihnen bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnen.

 

Der Bund stellt in den Jahren 2011 bis 2013 pro Jahr 400 Millionen Euro für die Finanzierung von Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung. Die Höhe bemisst sich an einer Quote von 2,8 % der laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten.

 

Der Kreis Unna hat die Verteilung auf die elf öffentlichen Schulträger nach den Schülerzahlen aus der amtlichen Statistik beschlossen. Für das Jahr 2011 wurde dem Kreis Unna ein Betrag in Höhe von 2,3 Millionen € zur Verfügung gestellt. Hiervon entfiel ein Anteil von 10,13 % = 233.085,24 € auf die Stadt Bergkamen.

 

In Abhängigkeit von der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung wurde das Fördervolumen für das Jahr 2012 von zunächst zugesagten 2 Millionen € auf 2.300.000,00 € – also auf den gleichen Betrag wie 2011 - erhöht. Entsprechend belief sich der Anteil für die Stadt Bergkamen erneut auf 233.085,24 €. Der Betrag wurde jeweils zu einem Viertel je Quartal ausgezahlt.

Für das Jahr 2013 wurde zunächst ein Fördervolumen in Höhe von 2 Millionen € für den Kreis Unna zugesagt. Gegebenenfalls wird auch dieser Betrag in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Heizung unterjährig angepasst.

 

 

2.  Inhaltliche Aspekte

 

Mit Erlass vom 07.11.2011 haben die beteiligten Ministerien des Landes NRW folgende Zielsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes formuliert:

 

-  Arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung

- Abbau der Folgen von wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und soziale Exklusion

 

Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll in folgendem Rahmen erfüllt werden:

 

- Es muss deutlich werden, dass Bildung und Teilhabe im Hinblick auf spätere

Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind (Übergang Schule-Beruf).

 

- Die Umsetzung soll im Umfeld von Schulen erfolgen.

 

-          Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

          Hierbei wird eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet, um die Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfs zukommen zu lassen.

 

- Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen.

 

- Es ist sicherzustellen, dass mit den Mitteln zusätzliche Angebote finanziert werden. Bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit dürfen nicht aus Bundesmitteln refinanziert werden; es dürfen keine neuen Doppelstrukturen entstehen.

 

- Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Beachtung bestehender Qualitätsstandards.

 

-   Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und

   Teilhabepaket bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger 

   überlassen.

 

 

3.  Umsetzung in Bergkamen

 

Zwischen dem Kreis Unna und den Städten und Gemeinden wurde eine Vereinbarung zur Umsetzung der Schulsozialarbeit geschlossen. Diese regelt u. a. die Erstellung des Verwendungsnachweises, die Verteilung für die Folgejahre anhand der Schülerzahlen und die Auswertung nach Ablauf der Förderung.

 

 

3.1  Schwerpunkt Primarstufe

 

Um die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder so früh wie möglich zu fördern und Benachteiligungen auszugleichen, wurde ein Schwerpunkt bei der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf den Primarschulbereich gelegt. Insbesondere durch die Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen wurde hier in der Vergangenheit mehrfach bereits ein entsprechender Bedarf signalisiert. Wie in der Vorlage vom 22.11.2011 – Drucksache 10/0716 – ausgeführt, wurden daraufhin Angebote der Träger der Offenen Ganztagsgrundschulen in Bergkamen zur Schulsozialarbeit eingeholt. Seit dem 01.10.2011 sind die Fachkräfte mit folgendem Stundenkontingent eingesetzt:

 

Schulen in Trägerschaft der AWO Bildung und Lernen gGmbH:

 

Overberger Grundschule                        7 Wochenstunden

Preinschule, Bergkamen-Oberaden                        7 Wochenstunden

Jahnschule, Bergkamen-Oberaden                        16 Wochenstunden

Pestalozzischule, Bergkamen-Mitte                        16 Wochenstunden

Gerhart-Hauptmann-Schule, Bergkamen-Mitte                        20 Wochenstunden

Albert-Schweitzer-Schule, Bergkamen-Oberaden                        14 Wochenstunden

 

Schulen in Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises:

 

Pfalzschule, Bergkamen-Weddinghofen                        14 Wochenstunden

Freiherr-von-Ketteler-Schule, Bergkamen-Rünthe                        10 Wochenstunden

 

Für Projekte und Aktionen werden außerdem zusätzlich insgesamt 8.000,00 Euro schuljährlich an den o. g. Schulen bereitgestellt.

 

Die Schulsozialarbeiter vor Ort sind bemüht, enge Kontakte und Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen, Verbänden und Beratungsstellen wie zum Beispiel der Erziehungsberatungsstelle, dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Bergkamen, Sportvereinen, der Schulpsychologischen Beratungsstelle Kreis Unna usw. herzustellen, um so ein Netzwerk zur Optimierung der Hilfen und zum Aufbau einer kommunalen Präventionskette zu schaffen.

 

Den Eltern soll Beratung und Hilfe bei Antragstellung verschiedener Angebote zum Bildungs- und Teilhabepaket gegeben werden. Hierbei gestaltete sich insbesondere am Anfang die Kontaktaufnahme zu den Eltern schwierig. Durch Einführung fester Sprechzeiten, "Tür- und Angelgespräche" in der Abholsituation und Präsenz der Schulsozialarbeiter in den Offenen Ganztagsgrundschulen erfährt diese Beratung bei den Eltern immer mehr Akzeptanz.

 

Teilnahme an Lehrergesprächen und Absprachen mit den Schulleitungen sollen die Arbeit mit den Kindern untermauern. Darüber hinaus bieten die Träger ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Fortbildungen, zum Beispiel zum Thema "Intervention bei Gewalt- und Mobbingvorfällen im Schulkontext", "Interkulturelle Sensibilisierung", "Kindeswohlgefährdung" u. a. an.

 

Neben einzelfallbezogener Arbeit werden auch Gruppenprojekte durchgeführt oder sind geplant, wie zum Beispiel ein Streitschlichtungsprogramm, Deeskalationstraining, soziales Training und soziale Gruppenarbeit.

 

 

3.2  Sekundarstufe I

 

Der Schwerpunkt in der Sekundarstufe I liegt auf der Vermittlung von Leistungen nach dem BuT sowie auf berufsorientierten und berufsqualifizierenden Angeboten im Hinblick auf eine Arbeitsmarktintegration.

 

Hier wurde der dringendste Bedarf bei der größten Bergkamener Schule im Bereich der Sekundarstufe I -  der Willy-Brandt-Gesamtschule -  gesehen. Über den „Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V.“ wurde daraufhin zum 01.10.2011 eine Sozialpädagogin befristet für die Förderdauer eingestellt, die mit  39 Stunden in der Woche mit Ausnahme der Ferien an der Willy-Brandt-Gesamtschule tätig ist.

 

Neben Einzelfallberatung nimmt die Schulsozialarbeiterin an verschiedenen innerschulischen Sitzungen und Konferenzen teil, um auch alle am Schulleben beteiligten Personen über Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung zu informieren. Im Jahr 2012 hat sie an der Fertigstellung von über 200 Anträgen mitgewirkt.

 

Darüber hinaus werden Gruppenangebot wie soziales Lernen, Arbeit in Kleingruppen zur Förderung des Sozialverhaltens und Organisation oder Hospitation im Unterricht durchgeführt.

 

Ergänzend zu den bereits vorhandenen Strukturen hat sich an der Willy-Brandt-Gesamtschule ein Netzwerk durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gebildet.

 

Aufgrund der Erfahrung an der Willy-Brandt-Gesamtschule und Rücksprachen mit den Schulleitungen der Realschulen und des Städt. Gymnasiums wurde auch für diese drei Schulen ab dem 01.06.2012 ein Schulsozialarbeiter über den „Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V“ eingestellt. Dieser ist an 3 Tagen wöchentlich am Städt. Gymnasium und an jeweils einem Tag an der Freiherr-vom-Stein-Realschule und der Realschule Oberaden tätig.

 

An diesen Schulen verlagert sich der Schwerpunkt der Arbeit mehr auf das Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ zur zielgruppenorientierten Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen und bei der Berufsorientierung. Es gibt Angebote zu Kompetenzchecks und Potenzialanalysen,  Motivationsarbeit  zum Themenfeld „Schule-Beruf“, Praktikums- und Schullaufbahnberatung sowie Hilfen im Rahmen eines eigenen Konzeptes „Berufs- und Lebensplanung“.

 

Im Bereich Sozialverhalten und soziales Lernen liegen die Schwerpunkte bei Deeskalation, Verbesserung des Klassenklimas, Gewaltfreie Kommunikation, Mobbing und Cybermobbing, Umgang mit Kritik und Jungenarbeit.

 

Die Hilfe und Beratung findet in Form von Einzelgesprächen mit Schülerinnen und Schülern, Elterngesprächen und Gruppenarbeit statt.

 

An allen weiterführenden Schulen finden Kooperations- und Koordinationsgespräche mit Schulleitungen, Beratungslehrern und Abteilungsleitern statt. Die Schulsozialarbeiter nehmen Lehrerkonferenzen und Schulveranstaltungen teil. Außerschulische Kontakte bestehen unter anderem

-          direkt zu den jeweils zuständigen Sozialarbeitern des ASD

-          zu der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Unna

-          zum Jobcenter Kreis Unna

-          regionaler Arbeitskreis Schulsozialarbeit Kreis Unna

-          zu den Streetworkern

-          zur Polizei Bergkamen (Schulschwänzerprojekt)

-          Notfallseelsorge

 

 

 

4. Fazit

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit ist bis zum 31.12.2013 befristet. Allerdings können die Mittel über diesen Stichtag hinaus verwendet werden, somit ist eine Finanzierung je nach Höhe der bis dahin noch vorhandenen Mittel bis zum Schuljahresende 2013/14 möglich. Bislang gibt es noch keine Informationen darüber, ob die Förderung über den genannten Zeitpunkt hinaus erfolgen wird.

 

Inhaltlich gibt es eine überwiegend positive Resonanz. Die Schulleitungen sehen eindeutig den Bedarf für Schulsozialarbeit. Kritische Anmerkungen gibt es seitens der Schulleitungen, an deren Schulen anfangs durch wechselndes Personal eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit erschwert wurde. Diese Problematik wurde mittlerweile mit dem Träger besprochen. Ursache für die Wechsel war, neben persönlichen Gründen, auch die Möglichkeit, von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber wechseln zu können.

 

Rückmeldungen der Schulsozialarbeiterinnen und des Schulsozialarbeiters haben gezeigt, dass es zunächst verstärkter Anstrengung bedurfte, das Angebot an den Schulen zu etablieren. Durch die regelmäßige Präsenz an den Schulen ist die Akzeptanz deutlich gestiegen und die Beratung wird in zunehmendem Maße in Anspruch genommen.

 

An der Pfalzschule und der Freiherr-von-Ketteler-Schule hat jeweils die Leitung der Offenen Ganztagsschule auch die Funktion der Schulsozialarbeiterin übernommen. Hier hat das Angebot von Anfang an besser gegriffen, da die Personen sowohl den Kindern, den Eltern als auch dem Kollegium bereits bekannt waren und vorhandenen Strukturen leichter ausgebaut werden konnten.

 

Deutlich wird auch, dass sich viele, nicht ausschließlich teilhabeberechtigte Eltern mit ihrem individuellen Problem als erste Anlaufstelle an die Schulsozialarbeiter wenden. Die Eltern möchten über individuelle Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner beraten werden. Hier greifen die gebildeten Netzwerke als Präventions- und Hilfsketten ineinander.

 

Dass dies oftmals gelingt, machen auch die Berichte zu den Verwendungsnachweisen deutlich, die die Träger regelmäßig zu erstellen haben.

 

So berichtet z.B. die Pfalzschule im Mai 2012:

 

„Bei einem Kind, das sich dem schulischen Lernen verweigert hat, konnte in Zusammenarbeit aller Beteiligten eine Form von Autismus festgestellt werden, so dass dem Kind bald der Weg zu einer für ihn geeigneten Schullaufbahn freisteht.

In vier weiteren Fällen konnten mit Hilfe des Jugendamtes neue Formen und Hilfen für das Familienleben gefunden werden, welches sich positiv auf das Verhalten der Kinder auswirkt.

Durch die Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und der Stadtkasse ist es gelungen, dass kein Kind aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Eltern aus dem Angebot der Ganztagsschule ausgeschlossen werden muss. (…)“

 

 

5. Ausblick

 

Alle am Schulleben beteiligten Akteure sehen einen Bedarf für Schulsozialarbeit, und zwar nicht nur in dem eingeschränkten Tätigkeitsfeld, das durch die Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket vorgegeben ist.

Durch die Befristung der Maßnahme wird die ersatzlose Streichung eines Angebots befürchtet, das den Schülerinnen und Schülern in deutlich erkennbarem Maße zugute kommt.

Darüber hinaus könnten auf Dauer angelegte Projekte nicht weitergeführt und aufgebaute Netzwerkstrukturen nicht genutzt werden.

 

Aus diesen Gründen sollte der Kreis Unna als zuständige Behörde gebeten werden, sich für die Fortsetzung der Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket einzusetzen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup