Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage und die Absicht der
Verwaltung zur Kenntnis, den Kreis Unna als zuständige Behörde zu bitten, sich
für die Fortsetzung der Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket
einzusetzen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
In seiner
Sitzung am 22.11.2011 wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets - insbesondere über die
geplante Verwendung der Mittel für Schulsozialarbeit – informiert (Drucksache
Nr. 10/0716).
Das Bildungs-
und Teilhabepaket (BuT) fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringerem Einkommen und soll ihnen bessere Lebens- und
Entwicklungschancen eröffnen.
Der Bund stellt
in den Jahren 2011 bis 2013 pro Jahr 400 Millionen Euro für die Finanzierung
von Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zur
Verfügung. Die Höhe bemisst sich an einer Quote von 2,8 % der laufenden Kosten
für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. Die Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepakets obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten.
Der Kreis Unna
hat die Verteilung auf die elf öffentlichen Schulträger nach den Schülerzahlen
aus der amtlichen Statistik beschlossen. Für das Jahr 2011 wurde dem Kreis Unna
ein Betrag in Höhe von 2,3 Millionen € zur Verfügung gestellt. Hiervon entfiel
ein Anteil von 10,13 % = 233.085,24 € auf die Stadt Bergkamen.
In Abhängigkeit
von der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung wurde
das Fördervolumen für das Jahr 2012 von zunächst zugesagten 2 Millionen € auf
2.300.000,00 € – also auf den gleichen Betrag wie 2011 - erhöht. Entsprechend
belief sich der Anteil für die Stadt Bergkamen erneut auf 233.085,24 €. Der Betrag
wurde jeweils zu einem Viertel je Quartal ausgezahlt.
Für das Jahr
2013 wurde zunächst ein Fördervolumen in Höhe von 2 Millionen € für den Kreis
Unna zugesagt. Gegebenenfalls wird auch dieser Betrag in Abhängigkeit von der
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Heizung unterjährig angepasst.
2. Inhaltliche Aspekte
Mit Erlass vom
07.11.2011 haben die beteiligten Ministerien des Landes NRW folgende
Zielsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
formuliert:
- Arbeitsmarktliche und gesellschaftliche
Integration durch Bildung
- Abbau der Folgen von wirtschaftlicher Armut, insbesondere
Bildungsarmut und soziale Exklusion
Die
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll in folgendem
Rahmen erfüllt werden:
-
Es muss deutlich werden, dass Bildung und Teilhabe im Hinblick auf spätere
Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind
(Übergang Schule-Beruf).
- Die Umsetzung soll im Umfeld von Schulen
erfolgen.
- Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit auf den
Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen.
Hierbei
wird eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet, um
die Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfs zukommen
zu lassen.
- Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch
Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen.
- Es ist sicherzustellen,
dass mit den Mitteln zusätzliche Angebote finanziert werden. Bestehende
Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit dürfen nicht aus Bundesmitteln
refinanziert werden; es dürfen keine neuen Doppelstrukturen entstehen.
- Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit
unter Beachtung bestehender Qualitätsstandards.
-
Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaket bleibt der freien
Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger
überlassen.
3. Umsetzung in Bergkamen
Zwischen dem
Kreis Unna und den Städten und Gemeinden wurde eine Vereinbarung zur Umsetzung
der Schulsozialarbeit geschlossen. Diese regelt u. a. die Erstellung des
Verwendungsnachweises, die Verteilung für die Folgejahre anhand der Schülerzahlen
und die Auswertung nach Ablauf der Förderung.
3.1 Schwerpunkt Primarstufe
Um die
gesellschaftliche Teilhabe der Kinder so früh wie möglich zu fördern und
Benachteiligungen auszugleichen, wurde ein Schwerpunkt bei der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf den
Primarschulbereich gelegt. Insbesondere durch die Leitungen der Offenen
Ganztagsgrundschulen wurde hier in der Vergangenheit mehrfach bereits ein
entsprechender Bedarf signalisiert. Wie in der Vorlage vom 22.11.2011 –
Drucksache 10/0716 – ausgeführt, wurden daraufhin Angebote der Träger der
Offenen Ganztagsgrundschulen in Bergkamen zur Schulsozialarbeit eingeholt. Seit
dem 01.10.2011 sind die Fachkräfte mit folgendem Stundenkontingent eingesetzt:
Schulen
in Trägerschaft der AWO Bildung und Lernen gGmbH:
Overberger
Grundschule 7
Wochenstunden
Preinschule,
Bergkamen-Oberaden 7
Wochenstunden
Jahnschule,
Bergkamen-Oberaden 16
Wochenstunden
Pestalozzischule,
Bergkamen-Mitte 16
Wochenstunden
Gerhart-Hauptmann-Schule,
Bergkamen-Mitte 20
Wochenstunden
Albert-Schweitzer-Schule,
Bergkamen-Oberaden 14
Wochenstunden
Schulen
in Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises:
Pfalzschule,
Bergkamen-Weddinghofen 14
Wochenstunden
Freiherr-von-Ketteler-Schule,
Bergkamen-Rünthe 10
Wochenstunden
Für Projekte und
Aktionen werden außerdem zusätzlich insgesamt 8.000,00 Euro schuljährlich an
den o. g. Schulen bereitgestellt.
Die
Schulsozialarbeiter vor Ort sind bemüht, enge Kontakte und Zusammenarbeit mit
verschiedenen Vereinen, Verbänden und Beratungsstellen wie zum Beispiel der
Erziehungsberatungsstelle, dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Bergkamen,
Sportvereinen, der Schulpsychologischen Beratungsstelle Kreis Unna usw.
herzustellen, um so ein Netzwerk zur Optimierung der Hilfen und zum Aufbau
einer kommunalen Präventionskette zu schaffen.
Den Eltern soll
Beratung und Hilfe bei Antragstellung verschiedener Angebote zum Bildungs- und
Teilhabepaket gegeben werden. Hierbei gestaltete sich insbesondere am Anfang
die Kontaktaufnahme zu den Eltern schwierig. Durch Einführung fester
Sprechzeiten, "Tür- und Angelgespräche" in der Abholsituation und
Präsenz der Schulsozialarbeiter in den Offenen Ganztagsgrundschulen erfährt
diese Beratung bei den Eltern immer mehr Akzeptanz.
Teilnahme an
Lehrergesprächen und Absprachen mit den Schulleitungen sollen die Arbeit mit
den Kindern untermauern. Darüber hinaus bieten die Träger ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Fortbildungen, zum Beispiel zum
Thema "Intervention bei Gewalt- und Mobbingvorfällen im
Schulkontext", "Interkulturelle Sensibilisierung",
"Kindeswohlgefährdung" u. a. an.
Neben
einzelfallbezogener Arbeit werden auch Gruppenprojekte durchgeführt oder sind
geplant, wie zum Beispiel ein Streitschlichtungsprogramm,
Deeskalationstraining, soziales Training und soziale Gruppenarbeit.
3.2 Sekundarstufe I
Der Schwerpunkt
in der Sekundarstufe I liegt auf der Vermittlung von Leistungen nach dem BuT
sowie auf berufsorientierten und berufsqualifizierenden Angeboten im Hinblick
auf eine Arbeitsmarktintegration.
Hier wurde der
dringendste Bedarf bei der größten Bergkamener Schule im Bereich der
Sekundarstufe I - der
Willy-Brandt-Gesamtschule - gesehen.
Über den „Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V.“ wurde daraufhin zum
01.10.2011 eine Sozialpädagogin befristet für die Förderdauer eingestellt, die
mit 39 Stunden in der Woche mit
Ausnahme der Ferien an der Willy-Brandt-Gesamtschule tätig ist.
Neben
Einzelfallberatung nimmt die Schulsozialarbeiterin an verschiedenen
innerschulischen Sitzungen und Konferenzen teil, um auch alle am Schulleben
beteiligten Personen über Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung zu informieren.
Im Jahr 2012 hat sie an der Fertigstellung von über 200 Anträgen mitgewirkt.
Darüber hinaus
werden Gruppenangebot wie soziales Lernen, Arbeit in Kleingruppen zur Förderung
des Sozialverhaltens und Organisation oder Hospitation im Unterricht
durchgeführt.
Ergänzend zu den
bereits vorhandenen Strukturen hat sich an der Willy-Brandt-Gesamtschule ein
Netzwerk durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gebildet.
Aufgrund der
Erfahrung an der Willy-Brandt-Gesamtschule und Rücksprachen mit den
Schulleitungen der Realschulen und des Städt. Gymnasiums wurde auch für diese
drei Schulen ab dem 01.06.2012 ein Schulsozialarbeiter über den „Verein zur
Betreuung von Schulkindern e.V“ eingestellt. Dieser ist an 3 Tagen wöchentlich
am Städt. Gymnasium und an jeweils einem Tag an der
Freiherr-vom-Stein-Realschule und der Realschule Oberaden tätig.
An diesen
Schulen verlagert sich der Schwerpunkt der Arbeit mehr auf das Handlungsfeld
„Übergang Schule-Beruf“ zur zielgruppenorientierten Integration in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Die Schülerinnen
und Schüler erhalten Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen und bei
der Berufsorientierung. Es gibt Angebote zu Kompetenzchecks und Potenzialanalysen, Motivationsarbeit zum Themenfeld „Schule-Beruf“, Praktikums- und
Schullaufbahnberatung sowie Hilfen im Rahmen eines eigenen Konzeptes „Berufs-
und Lebensplanung“.
Im Bereich
Sozialverhalten und soziales Lernen liegen die Schwerpunkte bei Deeskalation,
Verbesserung des Klassenklimas, Gewaltfreie Kommunikation, Mobbing und
Cybermobbing, Umgang mit Kritik und Jungenarbeit.
Die Hilfe und
Beratung findet in Form von Einzelgesprächen mit Schülerinnen und Schülern,
Elterngesprächen und Gruppenarbeit statt.
An allen
weiterführenden Schulen finden Kooperations- und Koordinationsgespräche mit
Schulleitungen, Beratungslehrern und Abteilungsleitern statt. Die
Schulsozialarbeiter nehmen Lehrerkonferenzen und Schulveranstaltungen teil.
Außerschulische Kontakte bestehen unter anderem
-
direkt zu den
jeweils zuständigen Sozialarbeitern des ASD
-
zu der
Schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Unna
-
zum Jobcenter
Kreis Unna
-
regionaler
Arbeitskreis Schulsozialarbeit Kreis Unna
-
zu den Streetworkern
-
zur Polizei
Bergkamen (Schulschwänzerprojekt)
-
Notfallseelsorge
4. Fazit
Die Förderung
der Schulsozialarbeit ist bis zum
31.12.2013 befristet. Allerdings können die Mittel über diesen Stichtag
hinaus verwendet werden, somit ist eine Finanzierung je nach Höhe der bis dahin
noch vorhandenen Mittel bis zum Schuljahresende 2013/14 möglich. Bislang gibt
es noch keine Informationen darüber, ob die Förderung über den genannten Zeitpunkt
hinaus erfolgen wird.
Inhaltlich gibt
es eine überwiegend positive Resonanz. Die Schulleitungen sehen eindeutig den
Bedarf für Schulsozialarbeit. Kritische Anmerkungen gibt es seitens der
Schulleitungen, an deren Schulen anfangs durch wechselndes Personal eine
kontinuierliche und nachhaltige Arbeit erschwert wurde. Diese Problematik wurde
mittlerweile mit dem Träger besprochen. Ursache für die Wechsel war, neben
persönlichen Gründen, auch die Möglichkeit, von einem befristeten in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber wechseln zu
können.
Rückmeldungen
der Schulsozialarbeiterinnen und des Schulsozialarbeiters haben gezeigt, dass
es zunächst verstärkter Anstrengung bedurfte, das Angebot an den Schulen zu
etablieren. Durch die regelmäßige Präsenz an den Schulen ist die Akzeptanz
deutlich gestiegen und die Beratung wird in zunehmendem Maße in Anspruch
genommen.
An der
Pfalzschule und der Freiherr-von-Ketteler-Schule hat jeweils die Leitung der
Offenen Ganztagsschule auch die Funktion der Schulsozialarbeiterin übernommen.
Hier hat das Angebot von Anfang an besser gegriffen, da die Personen sowohl den
Kindern, den Eltern als auch dem Kollegium bereits bekannt waren und
vorhandenen Strukturen leichter ausgebaut werden konnten.
Deutlich wird
auch, dass sich viele, nicht ausschließlich teilhabeberechtigte Eltern mit
ihrem individuellen Problem als erste Anlaufstelle an die Schulsozialarbeiter
wenden. Die Eltern möchten über individuelle Hilfsmöglichkeiten und
Ansprechpartner beraten werden. Hier greifen die gebildeten Netzwerke als
Präventions- und Hilfsketten ineinander.
Dass dies
oftmals gelingt, machen auch die Berichte zu den Verwendungsnachweisen
deutlich, die die Träger regelmäßig zu erstellen haben.
So berichtet
z.B. die Pfalzschule im Mai 2012:
„Bei einem Kind,
das sich dem schulischen Lernen verweigert hat, konnte in Zusammenarbeit aller
Beteiligten eine Form von Autismus festgestellt werden, so dass dem Kind bald
der Weg zu einer für ihn geeigneten Schullaufbahn freisteht.
In vier weiteren
Fällen konnten mit Hilfe des Jugendamtes neue Formen und Hilfen für das
Familienleben gefunden werden, welches sich positiv auf das Verhalten der
Kinder auswirkt.
Durch die
Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und der Stadtkasse ist es gelungen,
dass kein Kind aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Eltern aus dem
Angebot der Ganztagsschule ausgeschlossen werden muss. (…)“
5. Ausblick
Alle am
Schulleben beteiligten Akteure sehen einen Bedarf für Schulsozialarbeit, und
zwar nicht nur in dem eingeschränkten Tätigkeitsfeld, das durch die Förderung
über das Bildungs- und Teilhabepaket vorgegeben ist.
Durch die
Befristung der Maßnahme wird die ersatzlose Streichung eines Angebots
befürchtet, das den Schülerinnen und Schülern in deutlich erkennbarem Maße
zugute kommt.
Darüber hinaus
könnten auf Dauer angelegte Projekte nicht weitergeführt und aufgebaute
Netzwerkstrukturen nicht genutzt werden.
Aus diesen Gründen sollte der Kreis Unna
als zuständige Behörde gebeten werden, sich für die Fortsetzung der Förderung
über das Bildungs- und Teilhabepaket einzusetzen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|