Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in
Bergkamen-Rünthe in 2014/2015 zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf dieser Grundlage einen Architektenvertrag mit der
„planungsgruppe k“, Rembrandtstraße 3, 59423 Unna, abzuschließen, das
Baugenehmigungsverfahren einzuleiten und die anschließende Ausschreibung und
Vergabe der Arbeiten vorzubereiten.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Das jetzige
Feuerwehrgerätehaus Martin-Luther-Straße 5, Bergkamen-Rünthe, wurde im Jahr
1957 errichtet. Die Gebäudesubstanz ist stark sanierungsbedürftig und
entspricht nicht mehr den energetischen Anforderungen.
Für einen geordneten Betrieb der Löschgruppe Rünthe, entsprechend den
Anforderungen des von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten
Brandschutzbedarfsplans, sind ferner umfangreiche Erweiterungs- und
Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
haben ergeben, dass die Gesamtkosten der Sanierung nicht niedriger werden als die Kosten eines Neubaues. Zu
berücksichtigen ist auch, dass eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes
nicht zu funktionalen Verbesserungen für den Feuerwehrbetrieb führen würde.
Machbarkeitsstudie
Aufgrund der für den
Einsatz und die Aufgabenerfüllung der Löschgruppe Rünthe wichtigen zentralen
Lage im Stadtteil Rünthe soll daher in Abstimmung mit der Wehrführung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen sowie der Löschgruppe Rünthe unter
Beteiligung des Rünther Ortsvorstehers an dem jetzigen Standort der vorhandene
Baukörper zurückgebaut und ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden.
Die Verwaltung hat die „planungsgruppe k“, Rembrandtstraße 3, 59423 Unna, mit
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die „planungsgruppe k“ hat
sich auf die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern dieser Größenordnung im
Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg spezialisiert und dieses durch
umfangreiche Referenzen nachgewiesen. Auch die Gespräche mit den Kommunen, die
entsprechende Maßnahmen durchgeführt haben, bestätigen dieses.
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Die „planungsgruppe
k“ hat im Rahmen der vorgelegten Studie bereits konkrete Ideen zur Umsetzung
einer Neubebauung entwickelt. Durch die Anordnung des Neubaues wird das
Grundstück optimal genutzt. Die Ausrichtung des Gebäudes und deren Abschottung
zur Nachbarbebauung wirkt sich positiv auf den Schallschutz aus.
Das geplante Gebäude
besteht aus 3 Gebäudeteilen:
-
Fahrzeughalle
-
2-geschossiges Sozialgebäude
-
1-geschossiger Zwischentrakt
Ansichten und Grundrisse werden in der
Sitzung des Rates vorgestellt.
Es ist je eine
getrennte Zuwegung für die einrückenden Einsatzkräfte und die ausrückende
Löschgruppe geplant. Im Einsatzfall wird unmittelbar hinter dem Sozialgebäude
geparkt. Die Erschließung erfolgt direkt über den Eingang zu den
Umkleidebereichen. Von dort gelangt man durch den Zwischentrakt in die
Fahrzeughalle. Für alle weiteren Nutzungen des Gebäudes ist der Haupteingang
vorgesehen, der von der Straße her zugänglich ist. Im Sozialgebäude befinden
sich Sanitärbereiche, Verwaltungsräume, Nebenräume, ein Schulungsraum sowie
eine Küche.
Die äußere
Erschließung des Standortes soll durch die Anlegung eines verkehrsgerechten
Wendehammers und eines Gehweges auf der östlichen Seite der
Martin-Luther-Straße in Höhe des Neubaues verbessert werden. Außerdem ist der
in dem Grundstück vorhandene Abwasserkanal „Weißer Landwehrgraben“ durch den
Stadtbetrieb Entwässerung zu verlegen.
Die Lage des
Bauvorhabens ist in dem als Anlage
beigefügten Plan dargestellt.
Ersatzstandort
Der Standort der
Löschgruppe Rünthe wird während der Baumaßnahme in eine Halle auf dem
Betriebsgrundstück der Fa. Bergmann (Zum Schacht III Nr. 9) verlegt. Die Halle
ist für die Unterbringung der Feuerwehrfahrzeuge und -geräte geeignet und
verfügt über die erforderliche Größe. Sie wird mit je einem Büro- und
Sanitärcontainer ausgestattet. Aufgrund der zentralen Lage des Grundstückes
kann die Hilfsfrist von 8 Minuten eingehalten werden.
Kosten
Nach der
vorliegenden aktuellen Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten der Baumaßnahme ca. 2,2 Mio. €. In der
Finanzplanung 2014/2015 sind Mittel/Kredite in Höhe von 1,8 Mio. € eingeplant.
Außerdem sind im Haushaltsplan 2013 30.000 € für die notwendigen Vorplanungen
veranschlagt. Grundlage war eine vorläufige Kostenschätzung aus dem Jahre 2011.
Zu diesem Zeitpunkt war die Standortentscheidung noch offen.
Nach der endgültigen
Festlegung des Standortes für das neue Feuerwehrgerätehaus beinhaltet die
aktuelle Kostenschätzung auch die Abrisskosten für das bestehende Gebäude, die
Baureifmachung des Grundstückes, die Anpassung der verkehrlichen sowie ver- und
entsorgungstechnischen Erschließung des Grundstückes, die Ausstattung,
Außenanlagen und Baunebenkosten sowie die Kosten für die Verlegung des „Weißen
Landwehrgrabens“ und der notwendige Bau von Gehweganlagen mit einem
verkehrsgerechten Wendehammer.
Die zusätzlichen
Kosten in Höhe von 400.000 € sind anteilig bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes und des Wirtschaftsplanes SEB für die Jahre 2014/2015 zu
berücksichtigen
Finanzierung
Zur Finanzierung der
Maßnahme werden keine Bundes- oder Landeszuwendungen gewährt. Das Vorhaben ist
insgesamt über eine unrentierliche Kreditaufnahme zu finanzieren.
Der Kredit soll bei
der KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aus dem Programm
„Investitionskredite für Kommunen, Programmtitel 208“, beantragt werden.
Das Programm 208
fördert Investitionen in dringend notwendige kommunale Infrastrukturmaßnahmen,
zu denen auch die Feuerwehrgerätehäuser gehören.
Der
Investitionskredit seitens der KfW ist auf ein Investitionsvolumen in Höhe von
2 Mio. € begrenzt. Das Kreditangebot hat folgende Vorteile:
- günstige Zinskonditionen
- bei Kreditabruf ein tagesaktueller
Zinssatz (z. B. 1,80 % effektiver Zinssatz im Februar
2013 bei einer Laufzeit von 30 Jahren,
davon 5 tilgungsfreie Anlaufjahre und einer
Zinsbindung von 10 Jahren)
Da die kalkulierten
„reinen“ Baukosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses innerhalb des
vorgeschriebenen Finanzrahmens von 2 Mio. € liegen, wird erwartet, dass die KfW
den Kreditantrag genehmigt. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche
Antragstellung ist der Durchführungsbeschluss des Rates, da die Maßnahme im
Teilfinanzplan 2013 erst mit 30.000 € anfinanziert ist und die gesamte
Mittelbereitstellung über Kredite zunächst nur im vom Rat beschlossenen
Finanzplan 2014/2015 in Höhe von 1,8 Mio. € vorgesehen ist.
Zeitplan
Der Ersatzstandort
für die Löschgruppe Rünthe steht Ende des Jahres 2013 zur Verfügung. Nach dem
Umzug erfolgen der Abriss des bestehenden Gebäudes, die Baureifmachung des
Grundstückes und die Gründungsarbeiten für die Neubaumaßnahme. Die
anschließende Bauzeit beträgt ca. 12 Monate.
Die einzelnen
Gewerke des Bauvorhabens sollen getrennt und nicht für „einen“
Generalunternehmer ausgeschrieben und vergeben werden, damit sich die örtlichen
und regionalen Handwerksbetriebe an den in der Regel beschränkten
Ausschreibungen beteiligen können.
Nach Ausschreibung
und Prüfung der Angebotsunterlagen durch die „planungsgruppe k“ und die
Verwaltung/das Rechnungsprüfungsamt erfolgt gemäß Zuständigkeitsordnung die
Beratung und Beschlussfassung über die entsprechenden Vergaben durch den
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr bzw. den Haupt- und Finanzausschuss.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter u. Stadtkämmerer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Heermann |
Sachbearbeiterin Schulte |
StA 33 Busch |