Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2013/2014 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
10/1122
Aktenzeichen
kry-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, für die Bildung der Eingangsklassen an den Bergkamener Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2013/14 die Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes anzuwenden. Die Kommunale Klassenrichtzahl wird auf 18 festgesetzt.

Im Einzelnen sollen an der Frh.-v.-Ketteler-Schule, der Preinschule und der Overberger Schule je zwei Eingangsklassen gebildet werden. An der Schillerschule, der Jahnschule, der G.-Hauptmann-Schule und der Pfalzschule sollen je drei Eingangsklassen gebildet werden.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Vorbemerkungen

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat sich in seiner Sitzung am 27.03.2012 – Drucksache Nr. 10/0841 mit der Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbereich befasst. Zum einen ging es in der Vorlage um die konkreten Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013.

Zum anderen ist auch ein Ausblick auf die zum damaligen Zeitpunkt angekündigte Gesetzesänderung für das Schuljahr 2013 / 2014 gegeben worden. Dieses „Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein Westfalen“, das 8. Schulrechtsänderungsgesetz, ist zwischenzeitlich vom Landtag beschlossen worden. Am 21.11.12 ist es in Kraft getreten.

 

Neben einer höheren Flexibilität zur Erhaltung von Grundschulstandorten geht es in dem Gesetz insbesondere um mehr Flexibilität bei der Klassenbildung innerhalb einer Kommune.

 

 

2.      Kommunale Klassenrichtzahl

 

Mit dem Gesetz neu eingeführt worden ist die Kommunale Klassenrichtzahl. Mit ihr erfolgt die Festlegung einer Höchstzahl von zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Kommune in Abhängigkeit von der Anzahl der einzuschulenden Kinder. Nach der Vorgabe ist es möglich, weniger Klassen zu bilden als berechnet, aber nicht möglich, mehr Klassen zu bilden. Wenn weniger Klassen gebildet werden, heißt dies, dass die Klassen größer sein werden.

Insgesamt ist festgelegt, dass die Bildung von Klassen mit weniger als 15 Kindern (nach altem Recht 18 Kindern) genauso unzulässig ist wie die Bildung von Klassen mit mehr als 29 Kindern (nach altem Recht 30).

Berechnet wird die Kommunale Klassenrichtzahl indem die Gesamtzahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler durch 23 dividiert wird. Wie gegebenenfalls zu runden ist, ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben.

 

Die Klassenbildungswerte sehen grundsätzlich wie folgt aus:

 

Anmeldungen                        zu bildende Klassen

 

Von 15 bis 29 Schülerinnen und Schüler                        1 Klasse

 

Von 30 bis 56 Schülerinnen und Schüler                        2 Klassen (15 bis 28 SuS)

 

Von 57 bis 81 Schülerinnen und Schüler                        3 Klassen (19 bis 27 SuS)

 

Von 82 bis 104 Schülerinnen und Schüler                        4 Klassen (20/21 bis 26 SuS)

 

 

3.      Situation in Bergkamen

 

In Bergkamen haben sich insgesamt 419 Kinder an einer der sieben Grundschulen angemeldet. Aufgrund der Ausbildungsordnung für Grundschulen ist es ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler die erste Klasse der Grundschule wiederholen. Für die Berechnung muss also von 419 ausgegangen werden.

 

419 geteilt durch 23 ergibt 18,21 - abgerundet sind dies 18 Klassen. Demzufolge können an den Bergkamener Grundschulen 18 Eingangsklassen gebildet werden. Weniger ist zulässig.

 

Verteilt auf die Grundschulen sieht dies wie folgt aus:

 

 

Schillerschule                            60 Anmeldungen            =>             3 zu bildende Klassen

 

G.-Hauptmann.-Schule  67 Anmeldungen            =>            3 zu bildende Klassen

 

Jahnschule                                59 Anmeldungen            =>            3 zu bildende Klassen

 

Preinschule                               52 Anmeldungen            =>            2 zu bildende Klassen

 

Frh.-v.-Ketteler-Schule            48 Anmeldungen            =>            2 zu bildende Klassen

 

Pfalzschule                               85 Anmeldungen            =>            3 zu bildende Klassen

 

Overberger Schule              48 Anmeldungen            =>            2 zu bildende Klassen

 

Insgesamt                               419 Anmeldungen               =>            18 zu bildende Klassen

 

 

Es fällt auf, dass an der Pfalzschule aufgrund der vorliegenden Anmeldungen eigentlich eine Eingangklasse mehr gebildet werden könnte. Dies würde insgesamt 19 zu bildende Klassen geben, was nicht zulässig ist. Die Schulleiterin der Pfalzschule, Frau Monika Drude hat erklärt, nicht mehr als drei Eingangsklassen bilden zu wollen. Dies hängt damit zusammen, dass sie davon ausgeht, dass es nicht bei der Zahl von 85 bleiben wird.  Es ist aufgrund der Gespräche bei den Anmeldungen der Kinder davon auszugehen, dass einzelne Kinder eine Förderschule besuchen werden. Eventuell muss dann noch ein Kind abgewiesen werden.

 

Die Schulen müssen ferner beachten, dass sie für 23,43 Schülerinnen und Schüler immer eine Lehrkraft zugewiesen bekommen. Bei 59 Schülerinnen und Schülern bedeutet dies rechnerisch 2,52 Stellen. Dies sind nicht genug Lehrerstellen, um drei Klassen parallel unterrichten zu können.

 

Die Klassenbildung ist mit der zuständigen Schulamtsdirektorin Frau Susanne Wessels am 23. Januar 2013 abgestimmt worden.

 

 

 

4.      Notwendige Beschlüsse

 

Da das 8. Schulrechtsänderungsgesetz erst im November beschlossen worden ist, die Anmeldungen zu diesem Zeitpunkt aber schon abgeschlossen waren, hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, im Schuljahr 2013/14 noch nach altem Recht zu verfahren. Das würde bedeuten, dass Klassen mit bis zu 30 Kindern zulässig wären. Für die Schillerschule gäbe es dann keine Möglichkeit, drei Eingangsklassen zu bilden. Auch an der Jahnschule müssten zwei Klassen gebildet werden. Die Pfalzschule wäre dann Dreizügig. Insgesamt gäbe es in Bergkamen dann keine andere Möglichkeit als 16 Eingangsklassen zu bilden.

 

In Gesprächen mit den Bergkamener Schulleiterinnen und dem Schulleiter ist deutlich geworden, dass der Wunsch besteht, nach neuem Recht zu verfahren. Insoweit schlägt dies die Verwaltung dem Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung auch so vor.

 

Weiterhin muss die kommunale Klassenfrequenzrichtzahl berechnet werden und die Zuordnung der Eingangsklassen zu den Schulstandorten beschlossen werden.

 

Die Aufgabe der Schulleitungen ist es anschließend, über die Aufnahme der einzelnen Kinder zu entscheiden und die Eingangsklassen zu bilden.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray