a) Feststellung des Jahresabschlusses 2011
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und b)
- Der
Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2011
wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Aus dem
Jahresüberschuss in Höhe von 3.086.494,72 € wird ein Betrag von 2.680 T€ an den
städtischen Haushalt abgeführt, der Rest wird der Allgemeinen Rücklage im SEB
zugeführt.
Zu d)
Der Rat der
Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss
zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums
unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt
zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze
6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss
zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung
der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im
Betriebsausschuss fest.
Der Prüfbericht des Jahres 2011 liegt der Gemeindeprüfungsanstalt vor.
Nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt steht der Feststellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt nicht entgegen.
Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Der Beschluss
über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.
Die
Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen
Jahresüberschuss von 3.086.494,72 € aus.
Nach Vorschlag
der Betriebsleitung soll ein Betrag von 2.680.000,00 € an den städtischen
Haushalt abgeführt werden; ein Betrag von 406.494,72 € soll der Allgemeinen
Rücklage im SEB zugeführt werden.
Zu d)
Mit dem
Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns soll in der Regel die
Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|