Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2012
Erstellung eines "Entwicklungsplanes für Freizeitreiterei Overberge-Süd"
Vorlage
10/1038
Aktenzeichen
67.21.19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und entscheidet über den vorliegenden Antrag nach dem Beratungsverlauf.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 31.10.2012 hat die CDU Fraktion den Antrag gestellt, „dass der Rat der Stadt Bergkamen den Bürgermeister beauftragt, für den südlichen Bereich des Stadtteils Overberge einen Entwicklungsplan für Freizeitreiterei zu erstellen. Die Planung ist im Benehmen mit den ansässigen Reiterhöfen zu erstellen.“

Das Thema Freizeitreiterei ist für die Stadt Bergkamen nicht neu. Erste Initiativen wurden bereits 2003 aufgenommen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Die geltende Rechtslage für das Reiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in der freien Landschaft wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. In § 28.2 StVO wird eindeutig bestimmt: „Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. …“ Das bedeutet, dass grundsätzlich im öffentlichen Straßenraum das Reiten oder das Pferd zu führen erlaubt ist unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln.

 

Bei Fuß-, Rad- oder kombinierten Rad-/Fußwegen handelt es sich nach StVO um sog. Sonderwege. Diese Sonderwege dürfen nur von den für sie bestimmten Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Ein Pferd, ob geritten oder geführt, muss demnach zwingend auf die Straße, wenn der parallel verlaufende Sonderweg nicht ausdrücklich vom Reitverbot ausgenommen ist. Reitverbotsschilder an ausgewiesenen oder deutlich als solche erkennbaren Rad- und Fußwegen sind rechtlich überflüssig, da die Definition nach StVO als Sonderweg somit bereits u. a. auch das Reiten ausdrücklich ausschließt.

 

Zur Verdeutlichung dieser Rechtslage wurde an allen Wegeabschnitten, für die häufiger Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern über rücksichtslose Reiter vorliegen, oder es bereits mehrfach zu erheblichen Schäden an den Wegebelägen durch Reiter gekommen ist, zusätzliche Reitverbotsschilder aufgestellt, um die Rechtslage zu verdeutlichen.

Hiervon betroffen sind hauptsächlich die überregionalen Rad- und Wanderwege im Stadtgebiet und die Wege im Bereich der Bergehalden. Im südlichen Bereich von Overberge sind der Rad- und Wanderweg parallel zur Friedhofstraße sowie parallel zur Hansastraße durch Verbotsschilder zusätzlich gekennzeichnet.

 

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald wird durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswaldgesetz geregelt, in den Ländern durch Ländergesetze konkretisiert, in Nordrhein-Westfalen z. B. durch das Landschaftsgesetz.

 

Für öffentliche Wege, auch Feldwege, gilt die StVO. Auf privaten Wegen, die nach Anlage oder Zustand erkennbar für den Verkehr bestimmt sind und keine Haus-, Garten- oder Hofzufahrt darstellen, darf zu Erholungszwecken geritten werden.

 

Das Reiten im Wald ist zunächst einmal grundsätzlich nur auf dafür gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Von der Reiterlaubnis ausgenommen sind auch hierbei grundsätzlich alle markierten Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade.

 

Die Ausweisung von Reitwegen in der freien Landschaft und im Wald sowie die Erteilung von Sondergenehmigungen und Ausnahmen erfolgen durch den Kreis Unna in Übereinstimmung mit anderen Fachbehörden sowie den Flächeneigentümern.

 

In der Vergangenheit hat es sich leider gezeigt, dass die vorgeschriebene Kennzeichenpflicht für Reiter im öffentlichen Raum so gut wie nie eingehalten wird. Deshalb ist es auch nicht möglich, auffällige Reiter über die Kennzeichen zu identifizieren und für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen.

 

Der Kreis Unna ist im Rahmen von Bürgerbeschwerden über rücksichtslose Reiter auf diesen Missstand hingewiesen worden, mit der Bitte, auf die Ställe und Reitvereine entsprechend einzuwirken.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Am 11. Februar 2003 fand in der Gaststätte „Sunny’s Tränke“, Friedhofsstraße, ein Zielgruppengespräch zwischen Vertretern des Reitsports in Bergkamen-Overberge sowie Vertretern der Stadt Bergkamen unter Leitung des Bürgermeisters Roland Schäfer statt, um die Rahmenbedingungen zum Aufbau eines städtisches Reitwegenetzes festzulegen.

 

Eine Reitwegeplanung müsste selbstverständlich das gesamte Stadtgebiet Bergkamens umfassen. Da aber im Bereich Overberge offensichtlich die meisten Reiterhöfe ansässig sind, sollte am Beispiel des Ortsteiles Overberge ausgelotet werden, welche Realisierungschancen bestehen.

 

Zu Beginn ist die geltende Rechtslage, die die Straßenverkehrsordnung, bezüglich des Reitens und des Führens von Pferden im öffentlichen Bereich festlegt, erläutert worden. Durch die Vertreter der Verwaltung ist im Vorfeld klargestellt, dass weder Grunderwerb noch kostenaufwendiges Anlegen von Reitwanderwegen durch die Stadt denkbar ist.

 

Es wurde deshalb Einigkeit darüber erzielt, dass Reitwege außerhalb von öffentlichen Straßen nur dort geschaffen werden können, wo Eigentümer ihre privaten Flächen unentgeltlich dauerhaft, d. h. für mindestens zehn Jahre zur Verfügung stellen, um darauf einen Reitweg für Jedermann durch den Kreis Unna ausweisen zu lassen.

 

Seit Februar 2003 gab es weitere Kontakte zwischen der Stadt Bergkamen, den Vertretern des Reitsportes in Bergkamen-Overberge, dem zuständigen Forstamt und dem Umweltzentrum Westfalen. 2005 hat das Umweltzentrum Westfalen einen Regionalen Wanderreiterführer herausgegeben. Auch dabei war es Ziel, die innerstädtisch vernetzten Pferdehöfe im Ortsteil Overberge an das Wander-Reit-Routennetz Münsterland anzubinden. Dazu sind Wegekonzepte erarbeitet worden.

 

Die Vernetzung der Reiterhöfe und die Schließung von Netzlücken zu öffentlichen Wegen kann nur über Privatgelände erfolgen, möglichst auf Trassen, die bereits jetzt als Reitwege genutzt werden. Diese Wegeführung kann nur von den Nutzern dokumentiert und mit den jeweiligen Eigentümern besprochen werden. Teilweise sind Reiter und Grundstückseigentümer identisch oder untereinander als Pächter vernetzt.

 

Dazu sind damals erste Vertragsentwürfe, die die öffentliche Nutzung regeln, durch die Verwaltung gefertigt worden. Zusätzlich ist das Thema der Unterhaltung der Reitwege über die Reiterabgabe mit dem Kreis Unna besprochen worden. Diese denkbare vertragliche Lösung ist von den Vertretern der Reitvereine abgelehnt worden. Die Grundstückseigentümer wollten eine Grundstücksübernahme gegen Kostenerstattung. Das war und ist aus budgettechnischen Gründen nicht möglich. Da bis heute keine Bewegung auf Eigentümer- und Reiterseite zu verzeichnen ist, ist die Umsetzung eines Reitwegekonzeptes gescheitert.

 

Ausblick


Ein gesamtstädtisches Reitwegenetz zu konzipieren, erfordert zuerst eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Reitpferdehöfe und –ställe. Danach sind mit allen Hofbesitzern Gespräche zu führen, über die derzeit in Nutzung befindlichen Reitwege oder wünschenswerten Reitwege. Streckenführung, Eigentumsverhältnisse und die Vereinbarkeit mit anderen Freizeitverkehren sind aufeinander abzustimmen.

Diese Arbeiten können aus Kapazitäts- und Budgetgründen nicht von der Stadt Bergkamen durchgeführt oder beauftragt werden. Da hier auch wirtschaftliche Gründe der Reitstallbetreiber eine nicht unerhebliche Rolle spielen, sollte die Finanzierung eines Planungsauftrages von der Reiterei übernommen werden. Vergleichbare Freizeitnutzung in Overberge sind in einem ähnlichen „privaten“ Planungsprozess entwickelt worden. Kosten für ein Gutachten können nicht angegeben werden. Selbstverständlich bleibt den Reitvereinen und Pächtern die Möglichkeit eigene Wege zu entwickeln und diese mit den Fachbehörden abzustimmen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch