Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass
Herr Cengiz
Sirkeci
als beratendes
Mitglied
und
Herr Ferdi
Ergün
als stellv.
beratendes Mitglied
vom
Integrationsrat in den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
gewählt wurden.
Sachdarstellung:
Am 25.02.2012
trat das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration
in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ –
beschlossen in der Sitzung des Landtages vom 08.02.2012 - in Kraft.
Neben anderen
Regelungen erfolgte gemäß Artikel 4 eine „Änderung des ersten Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG NRW)“ vom 12. Dezember
1990 in der Fassung vom 25.Juli 2011. In § 5 AG KJHG NRW wurde nunmehr unter
Abs. 1 die lfd. Nummer 8 wie folgt ergänzt bzw. Abs. 2 geändert (s.Fettdruck):
„§ 5 AG KJHG NRW - Beratende Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses
(1) Als beratende Mitglieder gehören dem
Jugendhilfeausschuss an:
- die
Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr/ihm
bestellte Vertretung;
- die
Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung;
- eine
Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes
oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen
Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird;
- eine
Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der
Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;
- eine
Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen
örtlichen Stelle bestellt wird;
- eine
Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen
örtlichen Stelle bestellt wird;
- je
eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der
jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk
des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaft bestellt,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den
Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird.
(2)
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1
Nummern 3 bis 8
ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.“
Mit dieser
gesetzlichen Neuregelung ist beabsichtigt auch Integrationsräte bzw.
Integrationsausschüsse an der Arbeit des Jugendhilfeausschusses zu beteiligen.
Für den
Integrationsrat der Stadt Bergkamen ist aufgrund der o.g. Änderungen in der
Sitzung am 24.04.2012 aus seiner Mitte als beratendes Mitglied Herr Cengiz
Sirkeci sowie als Stellvertreter Herr Ferdi Ergün in den Jugendhilfeausschuss
gewählt worden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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