Betreff
Sachstandsbericht zur Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern an den Bergkamener Schulen
Vorlage
10/0842
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung hat sich in den letzten Jahren regelmäßig mit der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern beschäftigt.

 

Im Zusammenhang mit der Frage der Inklusion und dem möglichen Rechtsanspruch behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, ist dieses Thema immer mehr in den Focus der Betrachtung gerückt.

 

Bereits im Dezember 2006 hat die UNO-Generalversammlung die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen beschlossen.

Dazu zählt unter anderem, dass von den Vertragsstaaten ein „Inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten ist. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund dieser Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Sie müssen die gleiche Berechtigung haben allgemeinbildende Schulen zu besuchen wie alle anderen Kinder auch.

 

Bundestag und Bundesrat haben Ende 2008 bzw. Anfang 2009 der Behindertenrechtskonvention der UN zugestimmt. Sie ist damit ratifiziert und am 26.03.09 in Kraft getreten, somit also geltendes innerdeutsches Recht.

 

Da das Schulwesen nicht zum Zuständigkeitsbereich des Bundes sondern zum Zuständigkeitsbereich der Länder gehört, ist jedes einzelne Bundesland gehalten, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonventionen im Schulbereich umzusetzen.

 

Der Landtag NRW hat am 1. Dezember 2010 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvension in NRW ohne Gegenstimmen verabschiedet.

 

In dem Landtagsbeschluss ist festgestellt worden, dass die Kinder den Rechtsanspruch auf Inklusion brauchen. Als Regelförderort ist die allgemeine Schule bestimmt worden, wobei Eltern weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen können.

 

Gefordert ist damit eine inklusive Pädagogik die im Gegensatz zur integrativen Pädagogik Menschen mit Behinderung gar nicht erst aussortieren möchte. Bei der Inklusion geht es darum, Strukturen auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler auszurichten.

 

Im Folgenden soll der aktuelle Stand an den Bergkamener Schulen im Einzelnen erläutert werden:

 

 

1. Kompetenzzentrum für Sonderpädagogische Förderung

 

Seit dem Schuljahr 2008 / 2009 ist die Albert-Schweitzer-Förderschule in Bergkamen-Oberaden Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF). Die Schule nimmt damit als eine von zunächst 20 Förderschulen in Nordrhein-Westfalen an einem Schulversuch teil. Der Schulversuch, der zunächst auf drei Schuljahre befristet war, ist zwischenzeitlich auf fünf Schuljahre verlängert und auf 50 Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet worden. Im Schulausschuss sind seit Umwandlung der Schule mehrfach die aktuellen Entwicklungsstände der Schule vorgestellt worden. Die erste Vorlage war für den Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung am 24.03.2009, Drucksache Nr. 9/1539 geschrieben worden. Letztmalig hat der inzwischen pensionierte Schulleiter der Schule, Herr Bernd Scheungrab am 16.06.2010 über den aktuellen Entwicklungsstand berichtet.

 

Im Ergebnis kann für die Bergkamener Grundschulen und die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung festgestellt werden, dass der Gedanke der Inklusion auf dem Weg einer guten Umsetzung ist. Im Rahmen des Schulversuches ist das Kompetenzzentrum soweit gegangen, dass für Grundschüler keine formellen Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mehr durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in der Grundschule und werden von den Sonderpädagogen des Kompetenzzentrums zunächst einmal für die Dauer von maximal einem halben Jahr begleitet. Innerhalb dieser Phase wird der mögliche Förderbedarf diagnostiziert und in Absprache mit den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschule sowie den Sonderpädagogen schließt sich dann eine Förderphase in der Grundschule an. Die Kinder bleiben in diesem Augenblick Schüler der Grundschule, haben aber einen besonderen Förderbedarf. Vergleichbar ist dies mit der Förderung, die besonders leistungsstarke oder auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler in den anderen Fächern erhalten.

 

Nur in Ausnahmefällen und auf besonderen Wunsch der Eltern wird das formelle Sonderschulaufnahmeverfahren (Gutachten gem. AO-SF) überhaupt eingeleitet. In diesen Fällen wünschen die Eltern ausdrücklich eine Beschulung ihres Kindes an der Förderschule.

 

Die sich daraus resultierende Entwicklung für die Albert-Schweizer-Schule ist aus folgender Tabelle eindeutig abzulesen.

 

Schülerzahlen

 

Schuljahr

Albert-Schweitzer-Schule

Gesamt

prozentual

2002/2003

229

6.976

3,28

2003/2004

228

6.894

3,31

2004/2005

219

6.765

3,24

2005/2006

215

6.738

3,19

2006/2007

219

6.573

3,33

2007/2008

216

6.386

3,38

2008/2009

211

6.239

3,38

2009/2010

187

6.060

3,09

2010/2011

174

5.991

2,90

2011/2012

152

5.862

2,59

 

In den Schuljahren von 2002/2003 bis 2008/2009 lag die Schülerzahl der Albert-Schweitzer-Schule zwischen 211 und 229 relativ konstant obwohl die Gesamtschülerzahl an den Bergkamener Schulen von 6.976 auf 6.386 gefallen ist. Ab 2008/2009 ist die Schülerzahl der Albert-Schweitzer-Schule im Vergleich zu den natürlich weiter sinkenden Gesamtschülerzahlen überproportional stark zurückgegangen.

 

Auch wenn die Schülerinnen und Schüler als Regelschüler an den Grundschulen verbleiben, weisen die Grundschulen in der jährlich zu erstellenden Statistik die Zahlen entsprechend aus. Im laufenden Schuljahr 2001/2012 besuchen folgende Kinder eine Grundschule, haben aber einen besonderen sonderpädagogischen Förderbedarf:

 

Schillerschule                        7 Schülerinnen und Schüler

Pestalozzischule                        7 Schülerinnen und Schüler

Gerhart-Hauptmann-Schule                        3 Schülerinnen und Schüler

Jahnschule                        4 Schülerinnen und Schüler

Preinschule                        6 Schülerinnen und Schüler

Alisoschule                        6 Schülerinnen und Schüler

Freiherr-von-Ketteler-Schule                        2 Schülerinnen und Schüler

Pfalzschule                        7 Schülerinnen und Schüler

Overberger Schule                        0 Schülerinnen und Schüler

 

Insgesamt haben damit 42 von 1.953 Schülerinnen und Schülern einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies entspricht einem Anteil von gut 2 %.

Von den 42 Schülerinnen und Schülern haben 33 den Förderschwerpunkt  "Lernen" und 5 den Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung".

 

 

2. Zieldifferenter Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I

 

Zieldifferenter gemeinsamer Unterricht wird in Bergkamen seit über 10 Jahren in der Praxis umgesetzt. An der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule in Bergkamen-Rünthe ist im Schuljahr 2001/02 erstmalig eine entsprechende Klasse eingerichtet worden. Die Schülerinnen und Schüler, die diese Klasse besucht haben, haben ihre Grundschulzeit zum Schuljahresende 2004/05 beendet. Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 09.03.2005 (Drucksache Nr. 9/215-00) beschlossen, bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilnahme an einem Schulversuch "Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I – zieldifferent" für die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zu stellen. Diesem Antrag ist entsprochen worden. Zum Schuljahresbeginn 2005/06 ist der erste gemeinsame Unterricht in der Sekundarstufe I in Bergkamen an der Heide-Hauptschule eingerichtet worden. Seit dieser Zeit wird sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I regelmäßig zieldifferenter gemeinsamer Unterricht praktiziert.

Nach der mittlerweile gültigen Erlasslage sollten mindestens fünf Schülerinnen oder Schüler zusammenkommen, um eine entsprechende Klasse einzurichten. Es handelt sich nicht mehr um einen Schulversuch. In den Jahren, in denen in Bergkamen nicht genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden waren, sind in Absprache mit den Städten Kamen und Werne gemeinsame Lösungen in der Form gefunden worden, dass im Wechsel die Beschulung bei den einzelnen Schulträgern erfolgte. In der Regel war Kriterium für die Einrichtung einer Gruppe in der jeweiligen Kommune, dass möglichst wenig Schülerinnen und Schüler mit einem Bus zur Schule transportiert werden mussten.

 

Im laufenden Schuljahr 2011/12 besuchen 22 Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Unterricht an der Bergkamener Hauptschule. Bei insgesamt 398 Schülerinnen und Schülern an der Hauptschule entspricht dies einem Anteil von 5,52 %. Genauso wie im Grundschulbereich werden auch an der Hauptschule die meisten Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt "Lernen" unterrichtet. Es handelt sich um 14 Kinder. Je 2 haben den Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" bzw. "Sprache". 4 Kinder werden im Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung" unterrichtet.

 

Der gemeinsame zieldifferente Unterricht in der Sekundarstufe I hat bis zum Schuljahr 2010/11ausschließlich an Hauptschulen stattgefunden.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2011/12 konnte erstmalig keine Eingangsklasse in der letzten Hauptschule in Bergkamen, der Hellweg-Hauptschule, eingerichtet werden. Es lagen nur 15 Anmeldungen vor. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung am 06.07.2011 (Drucksache Nr. 10/0639) ist darüber entsprechend berichtet worden.

Entsprechend konnte an der Hauptschule kein zieldifferenter gemeinsamer Unterricht mehr durchgeführt werden. Die Unterbringung der 12 Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2011/12 am zieldifferenten gemeinsamen Unterricht teilnehmen wollten, war aus zwei Gründen an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe nicht möglich. Zum einen hätte man bei 12 Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und 15 ohne diesen nicht mehr von einer Integration sprechen können. Zum anderen hatte die Schulaufsichtsbehörde klar untersagt, dass Schulen, die im Bestand gefährdet sind, GU-Klassen einrichten dürfen, um die Schule zu erhalten.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist zum Schuljahresbeginn 2011/12 der gemeinsame Unterricht an der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen eingerichtet worden. Insgesamt besuchen 12 Schülerinnen und Schüler, die primär im Förderschwerpunkt „Lernen“ beschult werden, zwei Klassen an der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen.

 

Zum Schuljahresbeginn 2012/13 werden in Bergkamen nach heutigem Stand insgesamt 14 Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I besuchen.

Da im Rahmen der Inklusion es absehbar ist, dass zukünftig alle Schulen gemeinsamen Unterricht durchführen werden, sollen an den beiden Realschulen und am Städt. Gymnasium Bergkamen je eine Gruppe mit fünf bzw. an einer Schule mit vier Kindern eingerichtet werden. Das Schulamt für den Kreis Unna weist die entsprechenden Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung einer möglichst wohnortnahen Beschulung direkt den weiterführenden Schulen zu. Eine Absprache mit den beteiligten Schulleiterinnen und Schulleitern ist bereits Ende 2011 erfolgt.

 

 

3. Ausblick/Situation im Land

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat insgesamt zwei Gutachten im Bereich der Inklusion in Auftrag gegeben. In dem einen Gutachten sind die Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz vom Schulministerium beauftragt worden, Empfehlungen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Das Gutachten ist im Juni letzten Jahres vorgestellt worden. Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Erkenntnis, dass es innerhalb einer Frist von 10 Jahren möglich sein sollte, eine sogenannte Inklusionsquote von etwa 85 % zu erreichen. Derzeit lernen etwa 17 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 10. Klasse in allgemeinen Schulen, 83 % in Förderschulen.

 

Ein zweites Gutachten ist von Prof. Dr. Rolf Werning zu den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden. Prof. Werning hat dazu ca. 10 % der Kompetenzzentren näher untersucht.

 

Auf Grundlage dieser Gutachten wird im Land zurzeit diskutiert, wie die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in NRW erfolgen kann.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat angekündigt, zu der gesamten Thematik zunächst ein Eckpunktepapier zu veröffentlichen. Nach Auskunft aus dem Ministerium ist damit zu rechnen, dass eine gesetzliche Umsetzung zu Beginn des Schuljahres 2013/14 erfolgen wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray