Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die im III. Quartal 2011 gemäß der Ermächtigung des § 8
der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Zeit
vom 01.07. bis 30.09.2011 wurden die in der Anlage 1 und Anlage 2 aufgeführten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach vorheriger Zustimmung durch den
Kämmerer geleistet.
Zur gleichen
Zeit (III. Quartal 2011) wurden die in der Anlage
3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat
beschlossen.
Gemäß
Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen
mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
|