Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Schul- und
Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die als Anlage 2
beigefügten Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule
der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der Anteil der
städtischen Mittel zur Finanzierung der Bildungsangebote der Musikschule betrug
2010 – gemessen am Gesamtetat – knapp 46 %, während die Einnahmen aus
Unterrichtsentgelten, Eintrittsgeldern, Instrumentenmieten, sowie die
Einberechnung der Landeszuschüsse und Spenden bei gut 54 % lagen. Aufgrund der
weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Bergkamen muss der Anteil der
Einnahmen schrittweise auf mindestens 60 % angehoben werden. In den Vorgaben
des aktuellen HSK wurde festgelegt, dass die Musikschule durch Erhöhung der
Teilnehmerentgelte ab 2012 jährlich € 70.000 an Mehreinnahmen erzielen muss.
Gleichzeitig wurde eine Senkung der Honorarkosten aus Haushaltsmitteln der
Stadt Bergkamen für nicht festangestellte Mitarbeiter um € 20.000 jährlich
festgelegt. Um die Angebote der Musikschule langfristig in Quantität und
Qualität zu sichern, ist somit eine Anpassung der Entgelte nötig. Eine
stufenweise Erhöhung der Teilnehmerentgelte für den Kernbereich wird angesichts
der Erfahrungen mit der Erhöhung der Entgelte im Jahr 2009 und 2010 in
ebenfalls zwei Stufen vorgeschlagen. Dies hatte wegen der langfristigen
Planbarkeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Effekt, dass sich keine
Teilnehmer wegen der ansonsten über 10 %igen Erhöhung vom Unterricht komplett
abgemeldet haben.
Das Entgelt für die
Teilnahme am Grundschulprogramm „Jedem Kind ein Instrument“ soll für das dritte
und vierte Unterrichtsjahr von € 360 auf € 420 / Jahr erhöht werden. Dieser
Betrag wird ohnehin von der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ empfohlen und
kompensiert die kleiner werdende Gruppenstärken.
An dem Grundsatz,
die Teilnahme an den Orchester- und Ensembleangeboten entgeltfrei zu halten und
weitere kostengünstige Angebote bei den Schulkooperationen bereit zu halten,
soll festgehalten werden.
Die Neuregelung der Tatbestände für
Sozialbefreiungen bei der Teilnahme von Grundschulkindern am Programm „Jedem
Kind ein Instrument“ erfordert auch eine Überarbeitung der Sozialermäßigungsbedingungen
für den Kernbereich der Musikschule.
Es soll zukünftig
ein einheitlicher Sozialermäßigungssatz von 35 % für alle
Anspruchsberechtigten gelten.
Anspruchsberechtigt sollen ab dem Jahr 2012 Kinder und Jugendliche aus folgenden Familien sein:
Ø Empfänger von Leistungen zur Sicherstellung
des Lebensunterhalts nach SGB II
(Arbeitslosengeld II)
Ø Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung)
Ø Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Ø Empfänger von Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz
Ø Empfänger von Kinderzuschlägen nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes
Ø Empfänger von Ausbildungshilfen (insbesondere
BaföG)-Leistungen und Berufsausbildungshilfe nach § 59 ff SGB II)
Die komplette
Befreiung der Entgelte für Kurse der Musikalischen Früherziehung entfällt. Hier
soll zukünftig die o. g. Entgeltermäßigung und als Ergänzung die Leistung nach
dem BuT-Paket greifen. Gewollt ist zukünftig eine geringfügige
Kostenbeteiligung für den Besuch dieser Unterrichtsform. Auch andere
Unterrichtsformen können für Anspruchsberechtigte um die Leistungen nach dem
BuT-Paket reduziert werden. Die Musikschule ist in der Lage, Gutscheine
entsprechend zu verrechnen. Alle anderen Regelungen bezüglich Entgeltermäßigung
und Geschwisterermäßigung sollen unverändert gelten.
Die Entgelte für
Leihinstrumente werden zukünftig stärker differenziert und an die Werte der
Instrumente und die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Dabei wird auch die
Ausleihdauer berücksichtigt. Leihinstrumente für das Programm „Jedem Kind ein
Instrument“ sind kostenfrei. Kindgerechte Instrumente, die für Unterricht im
Kernbereich ausgeliehen werden, sind für die gesamte Leihdauer günstig
entleihbar. Instrumente in normalen Größen sollen in zwei Preisgruppen und
gestaffelt nach Leihdauer berechnet werden:
bis € 750
Anschaffungswert, 1. Jahr, 2. Jahr, ab 3. Jahr
über € 750
Anschaffungswert, 1. Jahr, 2. Jahr, ab 3. Jahr
Grundgedanke ist,
den Nutzern in der Orientierungsphase möglichst kostengünstig Instrumente zur
Verfügung zu stellen, danach sollte die Anschaffung eines eigenen Instrumentes
bzw. die Entleihe bei kommerziellen Anbietern erfolgen, damit die Leihinstrumente
vor allen Dingen neuen Schülern zur Orientierung zur Verfügung stehen.
Das
Instrumentenleihentgelt enthält eine Wartungspauschale und deckt alle Kosten
für Reparaturen, die durch Verschleiß entstehen: regelmäßige (Teil-)
Überholungen, sowie Ersatz defekter Saiten und Erneuerung der Bogenbehaarung
bei Streichinstrumenten. Alle Leihinstrumente sind gegen die Gefahren
Transportmittelunfall, Feuer, Diebstahl, Raub und Wasser in einer speziellen
Sammelversicherung für Musikinstrumente versichert.
Die Neufassung
der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen
für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen
enthält im wesentlichen folgende Änderungen:
1.
Es
erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung der Texte der Schul- und
Entgeltordnung sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der
Musikschule Bergkamen
2. Die Neuberechnung mit
Erhöhung bzw. Absenkung der Entgelttarife für Kinder/Jugendliche und Erwachsene
für alle Unterrichtsformen erfolgt in zwei Stufen.
Zum Januar 2012 erfolgt eine lineare
Erhöhung der Unterrichtsentgelte um 6,3 % (Darstellung der Veränderungen
s.Tabelle Anlage 3 a).
Zum Januar 2013 soll dann eine weitere
lineare Erhöhung um 5,9 % für alle Tarife erfolgen (Darstellung der
Veränderungen s. Tabelle Anlage 3 b).
Zudem wird die Berechnung der Entgelte
für die Instrumentenausleihe neu kalkuliert und differenzierter ausgelegt.
In der Anlage 4 wird anhand von
Fallbeispielen dargestellt, wie sich die Veränderungen auf einzelne
Familienkonstellationen auswirken.
Die Erhöhung der Entgelttarife in zwei
Schritten erfüllt die im HSK aufgestellten Sparvorgaben. Die Erhöhung der
Entgelte ist ein weiterer Schritt zur Absenkung des städtischen Zuschussbedarfs
auf ca. 40 %. Eine Erhöhung der Tarife um wenigstens diesen Wert ist im
Hinblick auf das aktuelle HSK Grundlage für die langfristige Finanzierbarkeit
der Angebote der Musikschule der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3 a
Anlage 3 b
Anlage 4
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Kulturreferentin Schmidt-Apel |
Musikschulleiter Ottjes |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |