Betreff
Neufassung der Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen ab 01.01.2012
Vorlage
10/0722
Aktenzeichen
ot-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die als Anlage 2 beigefügten Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Anteil der städtischen Mittel zur Finanzierung der Bildungsangebote der Musikschule betrug 2010 – gemessen am Gesamtetat – knapp 46 %, während die Einnahmen aus Unterrichtsentgelten, Eintrittsgeldern, Instrumentenmieten, sowie die Einberechnung der Landeszuschüsse und Spenden bei gut 54 % lagen. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Bergkamen muss der Anteil der Einnahmen schrittweise auf mindestens 60 % angehoben werden. In den Vorgaben des aktuellen HSK wurde festgelegt, dass die Musikschule durch Erhöhung der Teilnehmerentgelte ab 2012 jährlich € 70.000 an Mehreinnahmen erzielen muss. Gleichzeitig wurde eine Senkung der Honorarkosten aus Haushaltsmitteln der Stadt Bergkamen für nicht festangestellte Mitarbeiter um € 20.000 jährlich festgelegt. Um die Angebote der Musikschule langfristig in Quantität und Qualität zu sichern, ist somit eine Anpassung der Entgelte nötig. Eine stufenweise Erhöhung der Teilnehmerentgelte für den Kernbereich wird angesichts der Erfahrungen mit der Erhöhung der Entgelte im Jahr 2009 und 2010 in ebenfalls zwei Stufen vorgeschlagen. Dies hatte wegen der langfristigen Planbarkeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Effekt, dass sich keine Teilnehmer wegen der ansonsten über 10 %igen Erhöhung vom Unterricht komplett abgemeldet haben.

 

Das Entgelt für die Teilnahme am Grundschulprogramm „Jedem Kind ein Instrument“ soll für das dritte und vierte Unterrichtsjahr von € 360 auf € 420 / Jahr erhöht werden. Dieser Betrag wird ohnehin von der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ empfohlen und kompensiert die kleiner werdende Gruppenstärken.

 

An dem Grundsatz, die Teilnahme an den Orchester- und Ensembleangeboten entgeltfrei zu halten und weitere kostengünstige Angebote bei den Schulkooperationen bereit zu halten, soll festgehalten werden.

 

Die Neuregelung der Tatbestände für Sozialbefreiungen bei der Teilnahme von Grundschulkindern am Programm „Jedem Kind ein Instrument“ erfordert auch eine Überarbeitung der Sozialermäßigungsbedingungen für den Kernbereich der Musikschule.

 

Es soll zukünftig ein einheitlicher Sozialermäßigungssatz von 35 % für alle Anspruchsberechtigten gelten.

 

Anspruchsberechtigt sollen ab dem Jahr 2012 Kinder und Jugendliche aus folgenden Familien sein:

 

Ø      Empfänger von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II  (Arbeitslosengeld II)

Ø      Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Ø      Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ø      Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Ø      Empfänger von Kinderzuschlägen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes

Ø      Empfänger von Ausbildungshilfen (insbesondere BaföG)-Leistungen und Berufsausbildungshilfe nach § 59 ff SGB II)

 

Die komplette Befreiung der Entgelte für Kurse der Musikalischen Früherziehung entfällt. Hier soll zukünftig die o. g. Entgeltermäßigung und als Ergänzung die Leistung nach dem BuT-Paket greifen. Gewollt ist zukünftig eine geringfügige Kostenbeteiligung für den Besuch dieser Unterrichtsform. Auch andere Unterrichtsformen können für Anspruchsberechtigte um die Leistungen nach dem BuT-Paket reduziert werden. Die Musikschule ist in der Lage, Gutscheine entsprechend zu verrechnen. Alle anderen Regelungen bezüglich Entgeltermäßigung und Geschwisterermäßigung sollen unverändert gelten.

 

Die Entgelte für Leihinstrumente werden zukünftig stärker differenziert und an die Werte der Instrumente und die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Dabei wird auch die Ausleihdauer berücksichtigt. Leihinstrumente für das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ sind kostenfrei. Kindgerechte Instrumente, die für Unterricht im Kernbereich ausgeliehen werden, sind für die gesamte Leihdauer günstig entleihbar. Instrumente in normalen Größen sollen in zwei Preisgruppen und gestaffelt nach Leihdauer berechnet werden:

 

bis € 750 Anschaffungswert, 1. Jahr, 2. Jahr, ab 3. Jahr

über € 750 Anschaffungswert, 1. Jahr, 2. Jahr, ab 3. Jahr

 

Grundgedanke ist, den Nutzern in der Orientierungsphase möglichst kostengünstig Instrumente zur Verfügung zu stellen, danach sollte die Anschaffung eines eigenen Instrumentes bzw. die Entleihe bei kommerziellen Anbietern erfolgen, damit die Leihinstrumente vor allen Dingen neuen Schülern zur Orientierung zur Verfügung stehen.

 

Das Instrumentenleihentgelt enthält eine Wartungspauschale und deckt alle Kosten für Reparaturen, die durch Verschleiß entstehen: regelmäßige (Teil-) Überholungen, sowie Ersatz defekter Saiten und Erneuerung der Bogenbehaarung bei Streichinstrumenten. Alle Leihinstrumente sind gegen die Gefahren Transportmittelunfall, Feuer, Diebstahl, Raub und Wasser in einer speziellen Sammelversicherung für Musikinstrumente versichert.

 

 

 

Die Neufassung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen enthält im wesentlichen folgende Änderungen:

 

1.       Es erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung der Texte der Schul- und Entgeltordnung sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule Bergkamen

 

2.       Die Neuberechnung mit Erhöhung bzw. Absenkung der Entgelttarife für Kinder/Jugendliche und Erwachsene für alle Unterrichtsformen erfolgt in zwei Stufen.

 

Zum Januar 2012 erfolgt eine lineare Erhöhung der Unterrichtsentgelte um 6,3 % (Darstellung der Veränderungen s.Tabelle Anlage 3 a).

Zum Januar 2013 soll dann eine weitere lineare Erhöhung um 5,9 % für alle Tarife erfolgen (Darstellung der Veränderungen s. Tabelle Anlage 3 b).

Zudem wird die Berechnung der Entgelte für die Instrumentenausleihe neu kalkuliert und differenzierter ausgelegt.

In der Anlage 4 wird anhand von Fallbeispielen dargestellt, wie sich die Veränderungen auf einzelne Familienkonstellationen auswirken.

 

 

 

Die Erhöhung der Entgelttarife in zwei Schritten erfüllt die im HSK aufgestellten Sparvorgaben. Die Erhöhung der Entgelte ist ein weiterer Schritt zur Absenkung des städtischen Zuschussbedarfs auf ca. 40 %. Eine Erhöhung der Tarife um wenigstens diesen Wert ist im Hinblick auf das aktuelle HSK Grundlage für die langfristige Finanzierbar­keit der Angebote der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage 1

    Anlage 2

    Anlage 3 a

    Anlage 3 b

    Anlage 4

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Musikschulleiter

 

 

 

 

Ottjes

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger