Betreff
Benennung von Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für den "Örtlichen Beirat" des Jobcenters Kreis Unna
Vorlage
10/0575
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Beigeordneten Bernd Wenske in den „Örtlichen Beirat“ des Jobcenters Kreis Unna zu entsenden.

Sachdarstellung:

 

Mit der Reform des SGB II wurde die Organisation vor Ort auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Nachdem bis Ende 2010 eine „ARGE Kreis Unna“ existierte, entstand durch Vereinbarung des Kreises Unna als Träger nach dem SGB II und den Arbeitsagenturen in Hamm und Dortmund, ebenfalls Träger nach dem SGB II, eine Vereinbarung, durch die ab dem 01.01.2011 ein „Jobcenter Kreis Unna“ als Rechtsnachfolger der ARGE geschaffen wurde. Mit der Neuregelung sind eine Reihe von Veränderungen verbunden, wie z. B. im Hinblick auf die Gremien des Jobcenters.

 

Während im Rahmen der ARGE neben der Geschäftsführung ein Lenkungsausschuss mit beratender kommunaler Beteiligung und ein Beirat mit Vertretern aller arbeitsmarktrelevanten Gruppen existierte, so sind für das Jobcenter gem. § 5 der Vereinbarung Kreis Unna/Agenturen für Arbeit Dortmund und Hamm vom 05.11.2010 die folgenden Organe vorgesehen:

 

-          Trägerversammlung

-          Geschäftsführung

-          „Örtlicher Beirat“

 

Anders als im Lenkungsausschuss der ARGE wird die Trägerversammlung nur noch aus sechs Vertretern der Agenturen für Arbeit und der Kreisverwaltung zusammengesetzt. Die Geschäftsführung ist in § 7 der Vereinbarung geregelt und entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung. Eine Änderung gibt es allerdings beim Örtlichen Beirat, der eine personelle Straffung erfahren hat. Gem. § 9 Abs. 2 der Vereinbarung sind nur noch 11 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes vorgesehen, davon drei Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

 

Auf Vorschlag des Kreises sollen die drei Vertreter bzw. deren drei Stellvertreter, die im Übrigen gem. § 9 Abs. 4 von der Trägerversammlung bestellt werden, von den kreisangehörigen Kommunen benannt werden. Der Kreis schlägt vor, die ordentlichen Mitglieder entsprechend der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von den Städten Lünen, Bergkamen und Unna zu bestimmen, während deren Stellvertreter von den Städten Kamen, Schwerte und Selm gestellt werden sollen.

 

Diesem Vorschlag stimmte die Sozialdezernentenkonferenz in ihrer Sitzung am 10.02.11 zu, weil die Regelung als sinnvoll und praktikabel angesehen wird. Die genannten kreisangehörigen Kommunen sind nun aufgefordert, jeweils einen Vertreter an den Kreis zu melden, damit anschließend die Bestellung erfolgen kann. Aufgrund der fachlichen Qualifikation sollte es sich um Verwaltungskräfte handeln.

 

Dem Rat der Stadt Bergkamen wird empfohlen, den Beigeordneten Bernd Wenske in das Gremium „Örtlicher Beirat“ des Jobcenters Kreis Unna zu entsenden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer