Betreff
Erschließungskosten BK 101/I "Am Himmeldieck",
hier: Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
10/0560
Aktenzeichen
61
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.

 

Die Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat am 25.08.2009 der Märkischen Tiefbau GmbH den Auftrag zum Endausbau der Wohnstraßen Am Himmeldieck und Brockhausstraße in Höhe von 587.169,32 € erteilt. Mit Datum vom 17.03.2009 ist auf der Basis der HOAI 1996/2001 unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nettokosten der Auftrag für die Planung sowie die Bauüberwachung an das Büro Kemmesies in Höhe von 62.639,26 € erteilt worden.

 

Auf der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 (Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck”) stehen für das Jahr 2011 noch 3.251,40 € zur Verfügung. Sowohl die Bauunternehmung Märkische Tiefbau als auch das Ing.-Büro Kemmesies haben jetzt ihre Schlussrechnungen vorgelegt.

 

Waren zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im Haushalsjahr 2009 die verfügbaren Mittel bei der Buchungsstelle “Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” ausreichend, stellt sich heute die Situation so dar, dass aufgrund der eingereichten Schlussrechnungen Mehrkosten begründet werden, für die z. Z. keine Mittel bereitstehen. Die Mehrkosten sind darin begründet, dass ursprünglich die vorhandene Baustraße mit einer Asphalttragschicht befestigt war, die sich als nicht ausreichend für den Endausbau herausgestellt hat. Dadurch ist ein Mehraufwand entstanden. Zusätzlich sind die Mehrkosten durch erhöhten Aufwand bei den Angleichungsarbeiten zu den Garagenzufahrten und Hauseingängen entstanden.

 

Insgesamt sind daher Mehrkosten beim Straßenbau in Höhe von 69.395,27 € und - bedingt durch die Abhängigkeit zu den Nettobaukosten - auch bei der Honorierung der Planung und Bauleitung gem. HOAI in einer Größenordnung von 17.170,70 € entstanden. Bei dem Ausbau der Straße Am Himmeldieck und Brockhausstraße sind insgesamt Mehrkosten in Höhe von 86.565,97 € entstanden. Dem stehen die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 3.251,40 € gegenüber.

 

Somit stehen auf dem Sachkonto keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung, um eine mängelfreie, nach VOB/Teil B abgenommene Baumaßnahme zu begleichen. Um die Gesamtforderung der Auftragnehmer an die Stadt Bergkamen zu begleichen, ist es notwendig, die Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 um den Fehlbetrag von 83.314,57 € zu verstärken. Zur Leistung dieser Zahlung im laufenden Haushaltsjahr ist die Stadt Bergkamen aufgrund der Beauftragung an die Auftragnehmer verpflichtet. Die überplanmäßige Auszahlung ist sowohl zeitlich als

auch sachlich unabweisbar. Die Voraussetzung der überplanmäßigen Auszahlung ergibt sich aus § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet.

 

Die Deckung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW soll aus der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen” erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 83.314,57

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I "Am Himmeldieck"

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

12.54.02/0126.7852

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

Stv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Mölle