Schwarzen Weges sowie der Straße "Zum Schacht III" im Stadtteil Bergkamen-Rünthe in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB
hier: Ergänzender Beschluss nach § 214 (4) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt die in der
Sachdarstellung beschriebene Änderung der Kompensation nach Eingriffsregelung
und beschließt erneut gemäß § 214(4) BauGB die Satzung über die Einbeziehung
der Außenbereichsfläche entlang des Schwarzen Weges sowie der Straße „Zum
Schacht III“ im Stadtteil Bergkamen-Rünthe in die im Zusammenhang bebauten
Ortsteile gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr.3 BauGB nebst Begründung entsprechend Anlage
1.
Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 10.12.2009 hat der Rat der Stadt
Bergkamen die Satzung der Stadt Bergkamen über die Einbeziehung der
Außenbereichsfläche entlang des Schwarzen Weges sowie der Straße „Zum Schacht
III“ im Stadtteil Bergkamen-Rünthe in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
gemäß § 34 (4) Nr.3 BauGB beschlossen (vgl. Drucks. Nr. 10/0105).
Mit gleichem Beschluss wurde die
Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem
Grundstückseigentümer abzuschließen.
Da die Verhandlungen mit dem
Grundstückseigentümer länger andauerten, konnte die Satzung nicht öffentlich
bekanntgemacht werden und somit keine Rechtskraft erlangen. Inzwischen konnte
der städtebauliche Vertrag geschlossen werden (vgl. Drucks. Nr.10/0407).
Aufgrund des hieraus sich ergebenden
langen Zeitraums zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung schlägt die
Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit vor, die Satzung einschließlich
Begründung über einen ergänzenden Beschluss nach § 214 (4) BauGB neu zu beschließen.
Der Beschluss sollte zudem folgende
notwendige Änderung beinhalten:
In der Satzung ist unter „Eingriff in
Natur und Landschaft“ festgelegt, dass die erforderliche Kompensation des
Eingriffs über eine Verbuchung auf dem ÖKO-Konto des Grundstückseigentümers
erfolgen soll, das dieser beim Kreis führt.
Aufgrund aktueller Rechtssprechung sollten die
Kompensationsmaßnahmen jedoch räumlich klar zugeordnet sein. Aus diesem Grunde
ist jetzt eine Kompensation durch Anlage eines naturnahen Gewässers südlich des
Satzungsgebietes vorgesehen. Dieses soll das Oberflächenwasser sowohl der neuen
Baugrundstücke als auch der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
aufnehmen. Diese Maßnahme wurde mit dem Eingriffsverursacher sowie mit dem
Kreis Unna abgestimmt. Die Maßnahme ist Bestandteil des städtebaulichen
Vertrages.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die räumliche
Darstellung der Kompensationsmaßnahme Bestandteil der Satzung werden. Die
Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Eine entsprechende
Änderung ist in der Begründung zur Satzung vorgenommen worden (vgl. Anlage 3
zur Satzung „Begründung“). Im letzten Kapitel „Eingriff in Natur und
Landschaft“ wurde im letzten Absatz der bisherige Satz:
„Eine
Kompensation soll über eine Verbuchung auf dem vorhandenen Öko-Konto des
Grundstückseigentümers erfolgen, das dieser beim Kreis führt“
ausgetauscht
worden gegen:
„Die
Kompensation erfolgt über die Errichtung eines Gewässers im rückwärtigen
Bereich südlich der Baugrundstücke auf der Parzelle 656. Das Gewässer wird das
Oberflächenwasser sowohl der Wohnbebauung als auch der angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen aufnehmen. Der Bereich mit Lage des Gewässers ist
in der Anlage 2 der Begründung dargestellt. Die genaue Ausgestaltung bleibt dem
wasserrechtlichen verfahren sowie der weiteren landschaftsrechtlichen
Abstimmung vorbehalten.“
In der neuen
Anlage 2 zur Begründung ist die Lage des Gewässers räumlich dargestellt.
Aus diesen
Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Satzung einschließlich der geänderten
Begründung entsprechend Anlage 1 erneut zu beschließen. Die Grundzüge der
Planung werden durch die Änderung nicht berührt.
Der Beschluss
stellt einen ergänzenden Beschluss nach § 214 (4) BauGB dar; die in der
Ratssitzung vom 10.12.2009 beschlossene übrige Abwägung bleibt bestehen (vgl.
Drucks. Nr. 10/0105).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stellv.
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
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