hier: Billigung des Städtebaulichen Vertrages/Erschließungsvertrages
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen genehmigt den städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag für
den Bereich „Schwarzer Weg“ (siehe Anlage 1).
Sachdarstellung:
Am 10.12.2009
wurde durch den Rat der Stadt Bergkamen die „Abrundungssatzung Schwarzer Weg“
beschlossen. Die Satzung bezieht einen Teil des bisherigen
Außenbereichsgrundstückes der Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstück 656, in die
im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ein und macht
diesen somit baulich nutzbar.
Die Satzung
wurde bisher nicht öffentlich bekanntgemacht und erlangte daher keine
Rechtskraft, da der städtebauliche Vertrag/Erschließungsvertrag mit dem
Grundstückseigentümer bisher noch nicht endverhandelt war.
Inzwischen
konnte der städtebauliche Vertrag/Erschließungsvertrag zwischen der RAG Montan
Immobilien GmbH als Grundstückseigentümerin des o. g. Grundstückes und der
Stadt Bergkamen geschlossen werden.
Dieser Vertrag
regelt
-
die
notwendigen Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft
sowie
-
die
notwendige Anpassung der Erschließungsanlagen im Bereich der Straßen „Schwarzer
Weg“ und „Zum Schacht III“.
Die
Rechtsgrundlage für den vorliegenden Vertrag stellt der § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und
3 sowie § 124 Baugesetzbuch (BauGB) dar.
Eine Genehmigung
des Vertrages durch den Rat der Stadt Bergkamen kann nunmehr erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
|