hier: Artenschutzrechtliche Bewertung möglicher Standorte
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Aussagen des
Artenschutzgutachtens zu Gewerbeflächen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt, aufbauend auf den vorliegenden Ergebnissen die für eine gewerbliche
Entwicklung infrage kommenden Bereiche hinsichtlich ihrer Eignung weitergehend
zu untersuchen und in einer Bewertungsmatrix gegenüberzustellen. Über das
anschließende Verfahren wird nach Vorabstimmung im interfraktionellen
Arbeitskreis zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Rat im Rahmen
der Gesamtabwägung entschieden. Dabei sollen auch die Beratungsergebnisse mit
dem RVR als Regionalplanungsbehörde mit einfließen.
Sachdarstellung:
Aufgrund der bisherigen Vermarktung von
Gewerbeflächen ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Jahren ein großer
Bedarf nach gewerblichen Bauflächen besteht. Ihre Bereitstellung ist vor allem
vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen Strukturwandels wichtig, um
den Problemen auf dem Arbeitsmarkt begegnen zu können.
Bergkamen hat derzeit 46,5 ha frei
verfügbare Gewerbeflächen. Von diesen macht der Logistikpark mit einer Größe
von 26,1 ha den größten Anteil aus; er ist allerdings zweckgebunden an die
Ansiedlung von Betrieben aus der Logistikbranche. Weitere ca. 50 ha
derzeit nicht in Anspruch genommene Gewerbeflächen stehen darüber hinaus nicht
frei zur Verfügung, da sie an bestimmte Betriebe gebunden sind (z. B.
Bayer Schering).
Rein rechnerisch besteht derzeit in
Bergkamen kein Bedarf zur Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen. Aufgrund
der Zweck- bzw. Betriebsgebundenheit eines Großteils der heute nicht genutzten
Gewerbeflächen wird es unter Fortschreibung der derzeitigen Vermarktung jedoch
in den nächsten Jahren zu einem Mangel an verfügbaren Gewerbeflächen kommen.
Der Strukturwandel macht es gleichzeitig zwingend erforderlich, auch künftig in
angemessenem Maße Ansiedlungsflächen für Gewerbe bereit zu stellen.
Der Bereitstellung gewerblicher
Bauflächen geht ein langer Planungsprozess voraus. Nur bei einer Darstellung im
Regionalplan (Änderungsverfahren mindestens zwei Jahre) und der Schaffung von
Baurecht in Bauleitplänen können Flächen für eine gewerbliche Nutzung in
Anspruch genommen werden.
Um beizeiten die Ausweisung gewerblicher
Bauflächen zu ermöglichen, sollen bereits jetzt geeignete Bereiche im
Stadtgebiet ermittelt werden. Grundsätzlich werden dabei an diese Bereiche
folgende Anforderungen gestellt:
· eine Flächengröße von etwa 25 -
30 ha, um einen angemessenen Planungsspielraum zu erhalten,
· verkehrsgünstige Lage, möglichst in
Autobahnnähe, um störende Durchgangsverkehre zu vermeiden,
· angemessener Abstand zu empfindlichen
Nutzungen,
· veräußerungsbereite Eigentümer und
· möglichst geringer Aufwand zur
Erschließung und Baureifmachung.
Bestimmte Bereiche sind aufgrund der oben
genannten Anforderungen für eine gewerbliche Inanspruchnahme ungeeignet:
· Wohnsiedlungsbereiche wegen fehlender
Abstände,
· die Lippeaue wegen FFH- und
Naturschutzgebieten,
· der Bereich südlich der
Erich-Ollenhauer-Straße im Bereich Weddingofen wegen Leitungen und wegen des
Umspannwerks,
· Bereiche im südlichen Weddinghofen wegen
ertragreicher, landwirtschaftlich genutzter Böden und mangelnder
Flächenverfügbarkeit (keine Veräußerungsbereitschaft),
· Bereiche östlich von Oberaden, nördlich
der B 61 wegen ertragreicher, landwirtschaftlich genutzter Böden sowie der
Nähe zur Wohnbebauung sowie
· Bereiche südlich der Landwehrstraße in
Overberge wegen fehlendem Autobahnanschluss.
Es verbleiben
somit Bereiche im östlichen Stadtgebiet entlang der A 1, die für eine
weitergehende Betrachtung infrage kommen. Diese Bereiche wurden in vier Untersuchungsräume
unterteilt (vgl. Anlage 1 zur Vorlage), für
die in einem ersten Schritt ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt
worden ist. Das Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer aus
Geseke wurde mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut.
In der Kartiersaison 2009 (zwischen März und Juli) wurden zunächst die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse und
Amphibien erfasst und ihr Vorkommen
bewertet. Auf die Kartierungsergebnisse aufbauend erfolgte eine
artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von vorkommenden
planungsrelevanten Arten, um Hinweise zur Konfliktträchtigkeit (aus
Artenschutzsicht) der einzelnen Flächen zu erhalten. Ziel war abzuschätzen,
welcher der vier Untersuchungsräume für eine gewerbliche Nutzung am wenigsten konfliktträchtig
(aus Artenschutzsicht) erscheint und ob gegebenenfalls Teilbereiche der
Untersuchungsräume unter Vermeidungsgesichtspunkten und eventuell vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können. Darüber hinaus sollte in diesem
Fachgutachten die Schutzwürdigkeit der als geschützte Biotope (nach § 62 LG
NRW) bekannten Flächen innerhalb der vier Untersuchungsräume überprüft werden.
Das Büro
kommt aufgrund der artenschutzrechtlichen Untersuchung und Bewertung zu dem
Ergebnis, dass in allen Untersuchungsräumen bestimmte Teilflächen unter
Artenschutzgesichtspunkten für eine gewerbliche Inanspruchnahme geeignet sind
(vgl. Anlage 2 zur Vorlage). Die aus Artenschutzsicht geeigneten Teilbereiche
der Untersuchungsräume haben folgende Größe:
· Untersuchungsraum 1: 20 ha
· Untersuchungsraum 2: 12 ha
· Untersuchungsraum 3: 8,4 ha
· Untersuchungsraum 4: 30
ha
Aufbauend
auf den Ergebnissen des Artenschutzgutachtens sind zur weiteren
Flächenkonkretisierung weitere Parameter zu prüfen, unter anderem die zeitliche
Realisierbarkeit und Verfügbarkeit (Kauf/Erbbaurecht) der Flächen, die
Verkehrsinfrastruktur und Erschließung, die Topografie, ob eine Schutzfunktion
für den Siedlungsraum von den Flächen ausgeht, ihre mögliche räumliche
Erweiterbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Klima,
Wasser, Luft, Arten und Biotope, kulturelles Erbe, Mensch, Erholung. Auf Basis
einer Bewertungsmatrix für alle Teilbereiche kann dann das Verfahren zur
Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche (Abstimmung der Bedarfe, Änderung
des Regionalplans und des Flächennutzungsplans, ggf. Aufstellung eines
Bebauungsplans) eingeleitet werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Jöne |
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