hier: 1. Änderung, Weiteres Verfahren
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr / Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel
und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, mit dem in der Anlage 3
dargestellten Planentwurf– OA 100 „An der Dorndelle“ 1. Änderung – das
Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der
Bebauungsplan OA 100 „An der Dorndelle“ ist seit dem 23.10.1995 rechtskräftig.
Der Planbereich ist größtenteils als Allgemeines Wohngebiet in ein- und
zweigeschossiger Bauweise ausgewiesen. Südlich der Straße Buchweizenkamp sind
eine Sukzessionsfläche mit dem Gewässer „Rotebach“ und ein Spielplatz Typ B und
C festgesetzt.
Es hat sich
herausgestellt, dass sich die Sukzessionsfläche nicht entsprechend der
Festsetzung entwickelt hat und die Gewässerparzelle heute keine gängige
Grabenstruktur mehr hat. Der Spielplatz wurde abgestimmt mit dem Jugendamt und
an anderer Stelle in der näheren Umgebung realisiert. Des Weiteren hat ein
privater Investor für den Teilbereich zwischen Erich-Ollenhauer-Straße, An der
Dorndelle und Buchweizenkamp der Verwaltung einen Bebauungsvorschlag
unterbreitet. Diesen Entwurf hat die Verwaltung weiterentwickelt (s. Anlage 2)
und wurde vom Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr in seiner Sitzung am
30.11.2009 positiv beschieden.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat am 10.12.2009
beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes OA 100 „An der Dorndelle“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung für den Bereich zwischen Erich-Ollenhauer-Straße, An der Dorndelle
und Buchweizenkamp durchzuführen.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wurde
in der Zeit vom 21.01.2010 bis 04.02.2010 durchgeführt. Dabei haben die
Anwohner des Buchweizenkamps deutlich gemacht, dass eine Nachverdichtung mit
Wohnhäusern auf der Sukzessionsfläche nicht erwünscht ist. Danach hat die
Verwaltung nach mehreren Gesprächen mit den Sprechern der Initiative
Buchweizenkamp und der Eigentümerin eine für alle Beteiligten akzeptable
Bebauungsalternative, die in Anlage 3 dargestellt ist, entwickelt.
Danach sind
nur noch 9 Einzelhäuser geplant. 8 Einzelhäuser werden von 2 privaten
Stichstraßen erschlossen. Den nördlichen Grundstücken ist ein 5 m breiter
privater Grünstreifen mit einem Zu- und Ausfahrtsverbot vorgelagert.
Abgeschirmt
wird die Wohnbebauung zum angrenzenden Gewerbe- und Verkehrslärm durch einen 3
m hohen landschaftspflegerisch gestalteten Lärmschutzwall. Das Objekt
Erich-Ollenhauer-Straße 102 wird in Abstimmung mit der Eigentümerin nach einer
50 %igen Vermarktung der Wohngrundstücke abgerissen.
Der Wunsch der
Initiative Buchweizenkamp nach Ausweisung von Stellplätzen im Straßenbereich
Buchweizenkamp wird bei der Ausbauplanung berücksichtigt.
Die Verwaltung
schlägt vor, auf der Grundlage des in der Anlage 3 dargestellten Entwurfes das
weitere Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Beckmann |
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