hier: Zunehmende Verkehrslärmbelästigung in der Straße "Im Breil"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der Einwohneranregung gem. § 24
der Gemeindeordnung des Herrn Dr. G. Danner und des Herrn R. Bronheim im –Sinne
der Vorlage zu entscheiden.
Eine grundsätzliche
Sperrung der Straße „Im Breil“ wird nicht verfolgt, da die Straße „Im Breil“
auch weiterhin ihre Sammelfunktion für die angrenzenden Anliegerstraßen
beibehalten soll. Es sollen keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, die die
Durchfahrt durch die Straße „Im Breil“ oder in die Eichendorffstraße
verhindern. Organisatorische Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Polizei
umgesetzt werden.
Den Antragstellern sind gem. dem Inhalt der Vorlage die genannten Daten und Gründe, warum keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, mitzuteilen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben
vom 23.07.2009 haben die Anlieger der Straße „Im Breil“ eine Eingabe wegen
zunehmender Lärmbelästigung durch das Verkehrsaufkommen in der Straße „Im
Breil“ an die Stadt Bergkamen gestellt. Sie hatten Zählungen, zusätzliche
Verkehrslenkungen und Geschwindigkeitsmessungen gefordert. Für die Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am 29.06.2010 hat die Verwaltung eine
Vorlage, Drucksache Nr. 10/0305, zur abschließenden Beratung der Einwohneranregung
gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW erarbeitet. Der Ausschuss hat in
dieser Sitzung den Anwohnern der Straße „Im Breil“ Gelegenheit gegeben, ihren
Standpunkt zur eingereichten Anwohneranregung zu erläutern. Der Ausschuss hat
darüber hinaus einstimmig beschlossen, die endgültige Entscheidung über die
Einwohneranregung in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause
durchzuführen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Einwohnern die Möglichkeit
gegeben, weitere Argumente schriftlich vorzutragen.
Dies ist mit
einem Schreiben vom 28. Juli 2010, das den Vorsitzenden der Ratsfraktionen
sowie dem Vorsitzungen des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr zugeleitet
wurde, erfolgt. Die Eingabe ist in der Anlage 1 beigefügt.
Zu dem
allgemeinen Textteil sei nur die Feststellung getroffen, dass es sich bei dem
Wohngebiet im Bereich der Straßen „Im Breil“ und Eichendorffstraße nicht um einen verkehrsberuhigten
Wohnbereich handelt. Dies dokumentiert sich auch in den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. BK 19/II vom 15.08.1977, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche und keine verkehrsberuhigte Zone festgesetzt ist.
Die Initiative
hat unter den Punkten 1 bis 5 verschiedene Anregungen zu der Verkehrsführung in
der Straße „Im Breil“ gemacht. Unter Anregung 1 und 2 sind technische bzw.
verkehrslenkende Maßnahmen vorgeschlagen, die alle das Ziel haben, die
Durchgangsverkehre durch die Straße „Im Breil“ durch Vollsperrungen
unterschiedlichster technischer Art zu verhindern oder die Verkehre durch
Einrichtung von Einbahnstraßen durch andere Anliegerstraßen im Bereich des
Wohngebietes „Im Breil“ zu führen.
Zu den
grundsätzlichen Sperrungen der Straße „Im Breil“ wird auf die bereits
vorgelegte Drucksache vorwiesen. Angesichts der Tatsache der sich aus den Zählungen
von 2007 und 2009 ergebenden Verkehrsmengensteigerungen sowie der relativ
geringen Zahl der durchfließenden Verkehre an der Gesamtverkehrsmenge ist eine
Vollsperrung nicht zu vertreten. Darüber hinaus haben technische Einrichtungen,
egal, ob sie als Klapppfosten oder mechanische Poller errichtet werden, den
Nachteil, dass ein erheblicher Unterhaltungsaufwand neben dem
Herstellungsaufwand entsteht. Zusätzlich käme der Effekt, dass, wenn die Straße
„Im Breil“ gesperrt würde, eine Verkehrsverlagerung auf die Eichendorffstraße
gegeben wäre. Sollte zusätzlich noch, wie von den Einwohnern vorgeschlagen, die
Eichendorffstraße von der Heinrichstraße aus gesperrt werden, wäre die
Erreichbarkeit des Kindergartens erheblich beeinträchtigt. Die Eltern, die ihre
Kinder zum Kindergarten bringen, müssten Umwegeschleifen fahren, die zusätzlich
zu Belastungen der angrenzenden Straßen führen und nicht zur Verkehrssicherheit
auf den Wegen zum Kindergarten beitragen würden.
Heute ist die Verkehrsverteilung
zwischen der Straße „Im Breil“ und der Eichendorffstraße ausgewogen,
während auf der Straße „Im Breil“ im Durchschnitt ca. 40 Fahrzeuge pro Stunde
fahren, bewegen sich auf der Eichendorffstraße ca. 30 Fahrzeuge pro Stunde, was
eine kürzlich durchgeführte Zählung ergeben hat.
Die Errichtung
eines Einbahnstraßensystems stellt ebenfalls keine wesentliche Verbesserung
dar, sondern führt zu erheblichen Mehrverkehren. Einbahnstraßen werden zur
gezielten Hin- und Wegführung des Kraftverkehrs, zur Beeinflussung der
Verteilung der Verkehrsbelastung auf unterschiedlichen Straßen sowie zur
Gewinnung von Flächen für andere Nutzungsansprüche zu Lasten der Fahnbahnfläche
eingesetzt. Eine Beeinflussung der Verteilung der Verkehrsbelastungen ist
aufgrund der Belastungszahlen, die in dem Baugebiet existieren, nicht
notwendig. Dabei kann die Verwaltung nicht von subjektiven Beurteilungen
ausgehen, sondern ausschließlich von objektiven Kriterien wie Belastungszahlen,
dementsprechende Lärmberechnungen bzw. Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen.
Der Vergleich mit der Sanierung Schönhausen ist in diesem Falle nicht
heranzuziehen, da es sich in dem Bereich Schönhausen um eine verkehrsberuhigte
Zone handelt. Das Hauptproblem waren dort nicht die Durchgangsverkehre, sondern
die gefahrenen Geschwindigkeiten in dem verkehrsberuhigten Bereich. Aus diesem
Grunde ist zur Geschwindigkeitsreduzierung diese Sperrung vorgenommen worden.
Unter 3. ist
die Wiederanbringung der Durchfahrtsverbotsschilder für Fahrzeuge mit 2,5 t
gefordert. Grundsätzlich ist festzustellen, dass dieses zusätzliche
Durchfahrtsverbotsschild im Zuge der Realisierung der Baumaßnahmen im Bereich
Heinrichstraße/Am Himmeldieck aufgestellt worden ist. Da ein grundsätzliches
Durchfahrtsverbot in den Straßen „Im Breil“ und Eichendorffstraße besteht, ist
eine Wiederanbringung dieses Schildes obsolet.
Unter 4. wird
die Installation eines Tempoanzeigegerätes, das automatisch die Geschwindigkeit
anzeigt, gefordert. Die Verwaltung wird das Tempoanzeigegerät, das ansonsten
schwerpunktmäßig im Bereich von Schulen und Kindergärten eingesetzt wird,
nutzen, um Autofahrer in diesem Bereich darauf hinzuweisen, dass sie die
Geschwindigkeiten überschreiten. Bei der Vorstellung der
Verkehrszählungsergebnisse ist deutlich geworden, dass im Bereich der Straße
„Im Breil“ (Gleiches gilt für die Eichendorffstraße) die Geschwindigkeit Tempo
30 im Wesentlichen eingehalten wird. Sie stellt daher keine extreme
Zusatzbelastung dar.
Unter 5. wird
ein verkehrsberuhigter Bereich mit einer 10 km-Zone gefordert. Die
Straßenverkehrsordnung bietet sicherlich die Möglichkeit, verkehrsberuhigte
Bereiche mit einer anderen Geschwindigkeit als 6 km Schrittgeschwindigkeit
festzulegen. Dies erfolgt jedoch nur dann, wenn der Straßenquerschnitt nicht
geeignet ist, die verschiedenen Verkehrsteilnehmer sicher in diesen
Fahrgassenbreiten zu führen. In der Stadt Bergkamen existiert nur in dem
Bereich der Gartensiedlung eine 10 km-Zone. Die Straße ist unübersichtlich, hat
nicht die notwendige Breite, besitzt keine Gehwege und hat auch keine
ausgewiesenen Stellplatzanlagen, da der Straßenquerschnitt diese Möglichkeit
nicht bietet. Daher ist hier die 10 km-Zone als ein Instrument der
Straßenverkehrsregelung genutzt worden.
Die Straße „Im
Breil“ ist damit nicht vergleichbar. Sie besitzt ein Separationsprinzip mit von
der Straßenfläche durch Hochborde abgegrenzte Gehwegen, die durch Pflanzinseln
gegliedert und durch diese Pflanzinseln vom Entwurfsquerschnitt temporeduziert
ist.
Aufgrund des
Gesamtfazits und wie bereits in der Drucksache Nr: 10/0305 dargestellt, schlägt
die Verwaltung vor, die verkehrliche Situation zu belassen:
·
mit der
Ausschilderung eines Tempo 30-Gebietes,
·
dem
Durchfahrtsverbot in den Straßen „Im Breil“ und in der Eichendorffstraße.
Mit dem
Bezirksbeamten der Polizei soll gemeinsam darauf eingewirkt werden, dass die
getroffene Straßenverkehrsanordnungen bzw. Straßenzeichenregelungen auch
eingehalten werden. Zusätzlich soll durch Aufstellung des Tempoanzeigengerätes
erreicht werden, dass die Autofahrer noch besser als bisher die Tempo
30-Regelung einhalten werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiter Boden |
|
|