Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 10/0284 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner
Sitzung am 11.11.2008 beschlossen, dass die Stadt Bergkamen einen Antrag auf
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) stellt.
Basis für
diesen Antrag war das am 12.12.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschlossene Radverkehrskonzept
Bergkamen, Schlussbericht aus November 2006, dass das Planerbüro Südstadt aus
Köln unter dem Titel „Fahrradfreundliche Stadt Bergkamen“ erstellt hat.
Dieses
Gutachten stellt abschließend fest: „Auch, wenn die Umsetzung aller
vorgeschlagenen Maßnahmen sicherlich nicht kurz- und teilweise auch nicht
mittelfristig erfolgen kann, so liegt mit den Radverkehrskonzept für die Stadt Bergkamen
ein ganzheitliches Förderprogramm zur Steigerung der Attraktivität des
Fahrrades vor. Das Radverkehrskonzept versteht sich somit als Baustein für eine
zukunftsfähige, innovative und nachhaltige Stadtentwicklung in Bergkamen und
ist Basis für den Antrag zur Aufnahme in die AGFS“.
Der
schriftliche Aufnahmeantrag an das Ministerium für Bauen und Verkehr in
Düsseldorf erfolgte am 18.08.2009.
Nach Prüfung
der mit dem Aufnahmeantrag eingereichten Unterlagen erfolgte unter Leitung des
Ministeriums eine Vorbereisung des Stadtgebietes mit der so genannten „Kleinen
Auswahlkommission“. Im Rahmen dieser Vorbereisung fällt die Entscheidung, ob
der „Großen Bereisungskommission“ die Hauptbereisung des Antragstellers
empfohlen wird.
Die
Vorbereisung erfolgte am 25.11.2009. Bei einer ca. 12 km langen Radtour und der
anschließenden Besprechung wurde das Stadtgebiet der Stadt Bergkamen aus Sicht
des Radfahrers und Fußgängers vorgestellt.
Da das
Ergebnis der Vorkommission in der Zusammenfassung positiv ausfiel, wurde
empfohlen, die „Große Bereisungskommission“ einzuladen und die Hauptbereisung
durchzuführen.
Auf Einladung
der Stadt Bergkamen erfolgte die entscheidende Hauptbereisung am 19.04.2010.
Die Auswahlkommission besteht aus Mitgliedern des Ministeriums für Bauen und
Verkehr, aus Mitgliedern des Landtages des Landes NRW sowie Mitgliedern der
AGFS und des ADFC.
Auf einer ca.
20 km langen Fahrradtour durch die Ortsteile Overberge, Mitte, Oberaden und
Weddinghofen wurden den Kommissionsmitgliedern in der Hauptsache wichtige
Alltagsrouten im Stadtgebiet (Schule, Einkauf, Arbeit) intensiv vorgestellt;
auch unter Berücksichtigung der großen überregionalen Rad- und Wanderwege sowie
deren Verknüpfungen und Beziehungen untereinander.
Unterbrochen
wurde die Rundfahrt durch einen Zwischenstopp im Ratssaal der Stadt Bergkamen,
wo anhand eines umfassenden Power-Point-Vortrages alle wichtigen Faktoren zur
nicht motorisierten Mobilität in Bergkamen vorgestellt und eingehend erläutert
wurden. Schwerpunkte dieses Vortrages bildeten die Darstellungen zur
Netzverknüpfung im Stadtgebiet, d. h. der Quell- und Zielverkehre, der Alltags-
und der touristischen Routen sowie das Radverkehrskonzept mit den dort
formulierten Zielen und die bereits erfolgten Maßnahmen.
Zum Abschluss
der Bereisung zogen sich die Kommissionsmitglieder ohne Beteiligung der
Vertreter der Stadt Bergkamen zur Beratung zurück mit dem einstimmigen
Ergebnis, dem Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW zu empfehlen, die
Stadt Bergkamen in die AGFS aufzunehmen.
Die Verleihung
der Eigenschaft „Fahrradfreundliche Stadt“ durch das Verkehrsministerium gilt
jeweils für 7 Jahre. Zeitgleich beginnt die 7-jährige Mitgliedschaft in der
AGFS.
Vor Ablauf
dieser Zeitspanne ist ein Verlängerungsantrag zu stellen und darzulegen, welche
Maßnahmen durchgeführt und welche Mittel in diesem Zeitraum verausgabt worden
sind im Hinblick auf die Ziele der AGFS.
Nach Prüfung
der eingereichten Unterlagen und eventuell einer neuen Bereisung des
Stadtgebietes wird über den Antrag zur Verlängerung der Mitgliedschaft auf
weitere 7 Jahre entschieden.
Die Kommission
lobte insbesondere das umfangreiche Wegenetz im Stadtgebiet und seine
Verknüpfungen der Alltagswege mit den überregionalen Routen, das starke
Arrangement von Politik und Verwaltung, gemeinsam die nicht motorisierte
Mobilität zu stärken und zu fördern.
Auch die
bereits durchgeführten Maßnahmen, wie die Ausweitung der „NRW-konformen
Radwegebeschilderung“, Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, Berücksichtigung der
Belange der Radfahrer bei allen Straßenneubau- sowie Straßenmarkierungsarbeiten
und Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten als Schnittstelle aller
verkehrsrelevanten Planungen im Stadtgebiet, wurden positiv herausgestellt.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit
der Stadt wurde gelobt.
Es ergaben
sich jedoch auch einige Kritikpunkte:
Die Kommission
hält es für sehr wichtig, dass zukünftig alle Kreisverkehrsplätze im
Stadtgebiet den gleichen Ausbaustandard erhalten, d. h. mit der Radverkehrsführung
auf der Fahrbahn, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen künftig dort, wo
erforderlich, mit einer vorgelagerten Radfahrerführung versehen werden; die
Radwegebeschilderung nach dem NRW-Beschilderungssystem soll weiter
vorangetrieben werden und die Beschilderung nach StVO für alle
Verkehrsteilnehmer muss zukünftig intensiv betreut werden.
Die Urkunde
zur Aufnahme in die AGFS soll der Stadt Bergkamen noch im Mai 2010 durch Herrn
Lutz Lienenkämper, Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
persönlich übergeben werden.
Geplante
Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010
Für das
Haushaltsjahr 2010 stehen Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Umsetzung des
Radverkehrskonzeptes sowie 2.500,00 € zur Unterhaltung der vorhandenen
Radwegebeschilderung zur Verfügung.
Beschilderung
Im Frühjahr
dieses Jahres wurde bereits der Radweg aus Richtung Werne kommend auf dem
ehemaligen Anschlussgleis von der Justus-von-Liebig-Straße bis in die
Stadtmitte an die Präsidentenstraße nach dem Nordrhein-Westfälischen-Beschilderungssystem
ausgeschildert.
Weitere
Ausschilderungen sind geplant am Datteln-Hamm-Kanal, Südseite von der Marina
bis zur Stadtgrenze Hamm sowie durch die Marina Rünthe.
Baumaßnahmen
Der Radweg im
so genannten „Schering-Wald“ nördlich des Buchenweges muss in Teilbereichen
vollständig überarbeitet werden. Hierzu muss der vorhandene Belag komplett
aufgebrochen werden. Erst nach einem Aufbau und Egalisierung mit einer neuen
Schottertragschicht kann die neue Deckschicht aufgebracht werden.
Im Rahmen der
Sanierung der Landwehrstraße im Abschnitt zwischen der Töddinghauser Straße und
Bambergstraße muss der Kreisverkehr Töddinghauser-/Landwehrstraße so umgebaut
werden, dass die Radfahrer aus allen Richtungen sicher auf die Fahrbahn
geleitet werden. Hierzu sind an den Schnittstellen mit der Töddinghauser Straße
in nördlicher und südlicher Richtung Umbauarbeiten an den Bordsteinanlagen und
an den Wegebelägen sowie umfangreiche Markierungsarbeiten erforderlich.
Die
diesbezügliche Fachplanung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
Neubau
Radwege
Netzschluss
zwischen den ehemaligen Bahntrassen in Bergkamen-Overberge
Der
Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Oktober 2007 den neu erstellten Radweg auf
der ehemaligen Bahntrasse von Bergkamen, Gartensiedlung, bis zur Lippequerung
in Werne der Öffentlichkeit übergeben.
Für die noch
fehlenden Anschlüsse im Bereich der Stadt Bergkamen ist dies die Anbindung über
die Industriestraße bis zur Königstraße und auf dem Stadtgebiet der Stadt Werne
die Weiterführung von der Lippequerung bis über das ehemalige Zechengelände
nach Werne-Stockum wurden durch den RVR Fördermittel beantragt und mittlerweile
bewilligt.
Die
Eigenmittel des RVR wurden durch den Regionalrat für 2010 eingeplant.
Zurzeit finden
deshalb konkrete technische Detailplanungen durch den RVR statt. Parallel dazu
wurden bereits mit den Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche geführt,
eine vertragliche Grundstücksregelung muss allerdings noch herbeigeführt
werden.
Nach Aussage
des RVR ist geplant, diesen Wegeanschluss bis zur Radsaison 2011
fertigzustellen.
Der
Netzschluss ist in Anlage 1 schematisch dargestellt.
Straßenbau
Alle im
Stadtgebiet anfallenden Bau- und Markierungsarbeiten im Straßenraum werden vom
Fachamt unter Berücksichtigung der Belange für die nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer bereits in der Entwurfsphase geprüft und die erforderliche
Umsetzung mit den jeweiligen Auftraggebern abgesprochen.
Beispielhaft
hierfür sind:
-
Einrichtung
von Angebotsstreifen auf der Schulstraße, der Justus-von-Liebig-Straße und der
Heinrichstraße,
-
Erstellung
von Querungshilfen im Bereich des Kleiweges und der Werner Straße (B 233),
-
Anlage
eines asphaltierten einseitigen Rad-/Gehweges im Bereich der Overberger Straße,
-
Seit April
2010: Decken- und Kanalsanierung eines Teilbereiches der Landwehrstraße,
Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie Umbauarbeiten am
Kreisverkehr Töddinghauser Straße.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Irmisch |
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