Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen erklärt die Wahl des Integrationsrates vom 07.02.2010 für
gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 26 Abs. 8 der Wahlordnung zur Wahl
der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen gegeben sind.
Sachdarstellung:
Das Wahlergebnis
der Wahl des Integrationsrates wurde im Amtsblatt der Stadt Bergkamen Nr.
3/2010 vom 11.02.2010 bekannt gemacht.
Binnen eines
Monats vom Tage der Bekanntmachung an kann gegen die Gültigkeit der Wahl
Einspruch erhoben werden. Diese Frist endet somit am 11.03.2010. Sofern bis
dahin keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingehen, ist die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Bergkamen gem. § 26 Abs. 9 der Wahlordnung zur Wahl
der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen für gültig zu
erklären.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister I Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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