Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
der VHS
Ein wichtiges Betätigungsfeld der Volkshochschule ist, Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anzubieten. In Bergkamen werden seit Jahren entsprechende Kurse zum Erlangen des Hauptschulabschlusses (HSA) bzw. auch der Fachoberschulreife (FOSR) angeboten. Die vorgenannten Kurse werden in Form von Abendkursen in Teilzeit durchgeführt. Die Laufzeit beträgt zwei bzw. vier Semester. Die Ermächtigung, staatlich anerkannte Lehrgänge und Prüfungen vom Erwerb von Schulabschlüssen durchzuführen, hat die Volkshochschule nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Kernlehrplänen. Die Lehrpläne entsprechen denen der Regelschulen.
Pro Schuljahr bietet die VHS einen HSA und FOSR Lehrgang mit jeweils 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Insbesondere die HSA Lehrgänge leiden unter einer hohen Abbruchquote. In der Regel erlangt 1/3 den Hauptschulabschluss nach Klasse neun.
2. Projektbeschreibung
Die Antwort auf die oben skizzierte hohe Abbrecherquote ist die sogenannte Sch.u.B.(s)-Maßnahme, ein Gemeinschaftsprojekt der RAG Bildung GmbH – Bildungszentrum Bergkamen – im Auftrag der ARGE im Kreis Unna. Die genannten Kooperationspartner sind gleichberechtigte Partner, die im Rahmen des Lehrganges für ihre jeweiligen Kernkompetenzen zuständig sind. D. h. die ARGE ist Finanzgeber und als ständiger Gesprächspartner für den erfolgreichen Verlauf, Controlling, Vermittlung etc. zuständig. Die VHS wickelt das Schulgeschäft ab, die RAG Bildung organisiert und führt AGH (Arbeitsgelegenheiten) durch und stellt die permanente sozialpädagogische Betreuung sicher.
Darüber hinaus stellt die VHS Räumlichkeiten zur Verfügung. Der zuständige Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiter betreut intensiv während der gesamten Laufzeit den Lehrgang. Ein Teil der Verwaltungstätigkeiten wird von der VHS übernommen und die VHS stellt die Lehrkräfte mit der Befähigung für die Sekundarstufe I. Hinzu kommen Dozentinnen und Dozenten für den Förderunterricht sowie bei den Schulabschlusslehrgängen. Im Abendbereich ist die Bezirksregierung als oberste Schulaufsichtsbehörde eingebunden.
3. Die
Maßnahme
Die erste
Sch.u.B.(s)-Maßnahme wurde bereits 2008/2009 erfolgreich durchgeführt. Von
ursprünglich 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 11 den
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht. Einige Teilnehmer konnten direkt in
ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden und zwei Teilnehmer besuchen
zurzeit noch den Fachoberschulreifelehrgang in Abendform bei der VHS Bergkamen.
Aufgrund der positiven
Bilanz konnte dann die zweite Sch.u.B.(s)-Maßnahme im September 2009 beginnen.
Ziel dieser Maßnahme ist die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur
Ausbildungsreife zu bringen und auf den Schulabschluss vorzubereiten. Diese
Maßnahme ist ebenfalls mit 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gestartet und hat
sich zurzeit bei einer Anzahl von 14 Teilnehmenden stabilisiert. Bei optimalen
Verlauf werden diese 14 Teilnehmer im Juli 2010 die Prüfung für den
Hauptschulabschluss ablegen können.
Die Teilnehmer besuchen
dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.30 Uhr den
Schulunterricht bei der Volkshochschule. Sie werden unterrichtet in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Englisch, Erdkunde, Biologie und Geschichte. An den
anderen drei Tagen befinden sich die Teilnehmer in sogenannten
Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf Ein-Euro-Basis. Hierbei handelt es sich um
unterschiedliche Tätigkeitsbereiche:
·
Hausmeisterunterstützung,
·
Mithilfe in
Schulbibliotheken,
·
Mithilfe in Offenen
Ganztagsschulen,
·
Mithilfe bei
museumspädagogischen Programmen,
·
Mithilfe bei der
Sportplatzpflege.
4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Bei den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern dieses neuen Konzeptes handelt es sich um Menschen mit
multiplen Problemlagen aufgrund ihrer bisherigen Sozialisation. Dies spiegelt
sich sowohl im schulischen als auch im persönlichen Bereich wieder. Es handelt
sich z. B. um massive Versagensängste, daraus resultierende Motivationsdefizite
und Perspektivlosigkeit. Des Weiteren konnten keine alternativen
Bewältigungsstrategien entwickelt werden, um eine Ausbildungsreife zu erlangen.
In diesem Bereich haben die o. g. Arbeitsgelegenheiten eine wichtige Funktion.
Arbeitsstrukturen werden vorgegeben und Disziplin und Belastungsfähigkeit sind
Voraussetzung für eine positive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitungen vor
Ort.
Exemplarisch für den
Lehrgang ist eine hohe Teilnehmerzahl von sehr jungen alleinerziehenden Müttern
für die flankierende Unterstützungsmaßnahmen besonders wichtig sind. Durch eine
optimale Kooperation mit dem Tagesmütterverein, kann diesen Teilnehmerinnen
sehr gut weitergeholfen werden. Eine andere Problemlage, die in diesem Kurs
besonders zum Tragen kommt, ist der schulische Werdegang (Förderschule) einiger
Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das hat dazu geführt, dass direkt nach Beginn
der Maßnahme das Konzept zum Thema Unterricht noch mal geändert wurde. Die
Teilnehmer brauchen nun nicht am Englischunterricht teilzunehmen, der normaler
Weise Pflichtfach ist, da sie in der vorherigen Schulform so gut wie kein
Englischunterricht hatten, stattdessen werden sie in einem Ersatzfach
unterrichtet und erhalten zusätzlichen Förderunterricht.
Diese exemplarisch
aufgeführten Fälle zeigen die vielschichtigen Problemlagen im Rahmen des
Projektes. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses tragfähige Konzept mit
einer sehr engen Förderkette und einer sehr guten Netzwerkstruktur auch im
nächsten Jahr weitergeführt werden kann.
5. Finanzierung und Umsetzung
Die Finanzierung erfolgt
komplett über die ARGE im Kreis Unna.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Ostrowski |
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