Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates
der Stadt Bergkamen beschließt,
1. im
Jahre 2010 folgende Ferienfreizeiten durchzuführen:
Jugendherberge Gersfeld, 19.07. bis 28.07.2010 und 30.07. bis 10.08.2010,
2. die
Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen festzusetzen:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 394,90 €, Partner 355,30 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 315,70 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 789,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.184,70 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.184,70 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.
Sachdarstellung:
Wie bereits im vergangenen Jahr plant das Jugendamt im Rahmen des Ferienhilfswerkes der Stadt Bergkamen, in den Sommerferien 2010 zwei Freizeiten für Kinder und Jugendliche anzubieten. Folgende Freizeiten sind vorgesehen:
Jugendherberge Gersfeld, 19.07. – 30.07.2010,
Teilnehmeralter: 9 – 12 Jahre, 25 Teilnehmer
Jugendherberge Gersfeld, 30.07. – 10.08.2010,
Teilnehmeralter: 13 – 15 Jahre, 20 Teilnehmer
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 16.000,00 €. In der Kostenstelle 06.36.04.5331 stehen für das Ferienhilfswerk der Stadt Bergkamen 17.900,00 € zur Verfügung.
Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an § 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 394,90 €, Partner 355,30 €, für Haushaltsangehörige von Beginn des 15. Lebensjahres 315,70 € und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 789,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.184,70 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.184,70 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 355,30 €, Haushaltsangehörige ab 15 Jahre 315,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 16.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 8.000,00 € gegenüber.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |