Betreff
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
Vorlage
10/0149
Aktenzeichen
ht-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung sind die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichtet.

 

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind – mit Ausnahme der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters – nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl